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Schläpfer Therese · Nationalrat · 2021-03-19

Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-19

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Meier-Schatz 11.411 will eine Betreuungszulage für pflegende Angehörige. Mit der parlamentarischen Initiative Meier-Schatz 11.412 sollen die Rahmenbedingungen für die Entlastung von pflegenden Angehörigen geregelt werden.

Im April 2019 hat sich die Kommission letztmals mit den beiden Geschäften befasst. Wir entschieden, die Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen zu sistieren, bis die Arbeiten des Bundesrates für das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung abgeschlossen sind. Das Parlament hat dieses Gesetz inzwischen verabschiedet und darin verschiedene Massnahmen zugunsten von betreuenden Angehörigen getroffen. Unsere Subkommission "Pflegende Angehörige" stellte bereits 2019 fest, dass die Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige mit dem neuen Gesetz verbessert werden. Somit kann das Anliegen der parlamentarischen Initiative 11.412 als erfüllt betrachtet werden.

Mit der parlamentarischen Initiative 11.411 wird eine Betreuungszulage für pflegende Angehörige verlangt. In der Subkommission wurde 2019 mit 7 zu 4 Stimmen beschlossen, die Initiative zu sistieren, bis die bereits erwähnte Vorlage des Bundesrates vorliegt. Eine Betreuungszulage ist nicht Teil des neuen Gesetzes. Weder der Bundesrat noch das Parlament haben dieses Element aufgegriffen. Vor diesem Hintergrund wurde für diese Initiative das weitere Vorgehen diskutiert. Aus Sicht der SP-Delegation sind gewisse Teile der Forderungen, wie erwähnt, mittlerweile umgesetzt, andere jedoch nicht, etwa die Betreuungszulagen. Zudem habe sich die Situation aufgrund von Covid-19 verschärft. Es werde vermehrt pflegende Angehörige geben. Diese Situation müsse beobachtet werden, und wir sollten uns noch einmal vertieft damit auseinandersetzen. Die SP-Delegation ist deshalb gegen die Abschreibung der beiden Initiativen.

Die Mitte-Delegation ist grundsätzlich der Auffassung, dass die Situation genauer angeschaut werden muss. Nicht alle Anliegen konnten durch das Gesetz abgedeckt werden. Gleichwohl findet sie, dass diese Initiativen abgeschrieben werden sollten, da sie schon alt sind. Allenfalls könnten neue Vorstösse eingereicht werden, die der aktuellen Situation und den Bedürfnissen unter Berücksichtigung der beschlossenen Verbesserungen Rechnung tragen.

Die FDP-Liberale Delegation meint, mit den erwähnten gesetzlichen Grundlagen sei das Parlament tätig geworden und den Anliegen entgegengekommen. Diese seien erfüllt. Sie stimmt einer Abschreibung der parlamentarischen Initiativen ebenfalls zu.

Die grüne Delegation ist gegen Abschreiben. Neue Vorstösse würden zu Verzögerungen führen. Sinnvoller sei, die noch fehlenden Teile umzusetzen.

Die SP-Delegation beantragt Ihnen, die Frist zu verlängern sowie die ihres Wissens noch nicht aufgelöste Subkommission zu beauftragen, nochmals vertieft zu prüfen, in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf bestehe.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates prüfte an ihrer Sitzung vom 14. Januar 2021 die Abschreibung der vorliegenden parlamentarischen Initiative 11.411 nach Artikel 113 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes. Die Kommission beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, diese abzuschreiben. Eine Minderheit Feri Yvonne beantragt, die parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben und die Behandlungsfrist um zwei Jahre, bis zur Frühjahrssession 2023, zu verlängern.

Ebenfalls prüfte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates an ihrer Sitzung vom 14. Januar 2021 die Abschreibung der vorliegenden parlamentarischen Initiative 11.412 nach Artikel 113 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes. Die Kommission beantragt mit 15 zu 10 Stimmen, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Eine Minderheit Feri Yvonne beantragt, die Initiative nicht abzuschreiben und die Behandlungsfrist um zwei Jahre zu verlängern.