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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-11-28

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-11-28

Wortprotokoll

Das Problem, das Frau Fässler anführt, ist ein Problem, das uns immer beschäftigt hat, und das war auch der Grund dafür, dass ich froh war, dass Herr Weyeneth den Antrag der Minderheit I zurückgezogen hat; ich bin ihm dafür sehr dankbar. Sie haben in den letzten Jahren hin und wieder aufgestockt, und wir haben immer gesagt, dass das dann das Abbauen schwieriger macht. Es ist in der Tat so, dass die Zahlungskredite, die Sie beschlossen haben, eine Umwidmung oder eine Umschichtung, eine Umlagerung der drei Zahlungsrahmen verlangen. Aber ich kann Ihnen Gott sei Dank eine beruhigende Antwort geben - ich versuche das. Zum Glück habe ich die Frage vorher gekannt, so konnte ich das nachschlagen lassen; es scheint in der Tat nicht so wahnsinnig einfach zu sein.

Die beantragte Erhöhung dieses Zahlungsrahmens ist mit unserem Betrag zugunsten der Milchwirtschaft, den wir gesprochen haben, kompatibel. Mit der Einführung des vierjährigen Zahlungsrahmens wurde auch die Gliederung der Ausgaben in der Staatsrechnung umgestellt. Der Ausgangswert für 1998 kann deshalb nicht direkt der Staatsrechnung 1998 entnommen werden.

Eine weitere Bereinigung ergibt sich aus dem Umstand, dass der Bereich Produktion und Absatz gemäss Staatsrechnung umfassender ist; er enthält auch Weinbau und Absatzförderung umfassender als in Artikel 181. Die Nachrechnung für 1998 ergibt für dieses Jahr einen mit der neuen Darstellung vergleichbaren Wert von 1,126 Milliarden Franken, und der entsprechende Wert für das nächste Jahr beträgt gemäss Voranschlag 756 Millionen Franken. Er liegt also um 6 Millionen über der Zielvorgabe von Artikel 187, aber das ist weniger als 1 Prozent. Mit anderen Worten: Man hat die Senkung des Drittels um ein ganz klein bisschen verpasst. Aber die entsprechende Gesetzesbestimmung sagt, dass die Kürzung innert fünf Jahren nach Inkrafttreten der jeweiligen Gesetze zu erfolgen hat. Die neuen Bestimmungen traten am 1. Mai 1999 in Kraft, das heisst, der 1. Mai 2004 ist verbindlich. Ich glaube, mit etwas Grosszügigkeit bei der Interpretation darf man beim kleinen Fehlbetrag von 6 Millionen Franken - 6 Millionen sind viel Geld, aber ich meine es im Verhältnis zum Ganzen - sagen, dass dem Gesetz Genüge getan ist.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit II (Fässler) abzulehnen, wenn Frau Fässler ihn nicht zurückzieht, und der Mehrheit zuzustimmen.