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Müller Leo · Nationalrat · 2021-05-03

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-05-03

Wortprotokoll

Vorab orientiere ich Sie über meine Interessenbindung: Ich bin Vizepräsident des Verwaltungsrates der Schweizer Zucker AG.

Mit meiner Minderheit zu Artikel 54 Absatz 2bis des Landwirtschaftsgesetzes beantrage ich Ihnen, dass der Einzelkulturbeitrag auf dem heutigen Niveau von 2100 Franken pro Hektare und Jahr festgelegt bleibt. Zudem soll für Zuckerrübenflächen, die nach den Anforderungen des biologischen Landbaus und der integrierten Produktion angebaut werden, ein Zusatzbeitrag von 200 Franken pro Hektare und Jahr ausgerichtet werden.

Sie haben es gehört: Die Zuckerrübenproduktion und somit die Zuckerproduktion befinden sich in einer schwierigen Situation. Durch die Flächen- und Mengenausdehnung in der EU wurde diese von einer Nettoimporteurin zu einer Nettoexporteurin. Dabei sind die Preise für Zucker markant gesunken. Das bewirkt wiederum, dass die Zuckerrübenproduzenten in der Schweiz im Moment nicht kostendeckend produzieren können. Deshalb hat der Bundesrat aufgrund der parlamentarischen Initiative Bourgeois Massnahmen für drei Jahre beschlossen, nämlich die Zollgebühren in der Höhe von 7 Franken pro 100 Kilogramm Zucker und den Einzelkulturbeitrag von 2100 Franken pro Hektare und Jahr.

Leider ist der Bundesrat nicht bereit, diese dringenden Massnahmen weiterzuführen. Er setzt das Parlament unter Druck, indem er sogar so weit geht zu sagen, dass er bereit sei, den Einzelkulturbeitrag auf 2100 Franken pro Hektare festzulegen, wenn das Parlament - jetzt müssen Sie zuhören - die parlamentarische Initiative Bourgeois abschreibe und beim Grenzschutz keine Massnahme verlange. Nur unter diesen Bedingungen sei der Bundesrat bereit, den Einzelkulturbeitrag anzuheben.

Es geht jetzt bei der Zuckerproduktion in der Schweiz um alles oder nichts! Es geht nicht an, dass immer mehr Pestizide verboten werden, man aber gleichzeitig nicht bereit ist, diesen Mehraufwand, dieses zusätzliche Risiko zu entschädigen. Damit ist die Schweizer Landwirtschaft nicht konkurrenzfähig. Sie haben es gehört: Im letzten Jahr gab es viele Blattläuse, die das Virus übertragen haben. Dadurch sind die Blätter der Zuckerrüben vergilbt, die Assimilation funktioniert nicht mehr. Deshalb gab es massive Mindererträge, und diese müssen irgendwie ausgeglichen werden.

Um sich diesen neuen Herausforderungen stellen zu können, soll die Forschung bei der Züchtung und den Anbaumethoden intensiviert werden. Es ist ja nicht so, dass in den vergangenen Jahren nichts gegangen wäre, aber die[NB]Forschung wird jetzt intensiviert. So haben sich die Fachstelle für Zuckerrübenanbau, Agroscope, die Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften, das Forschungsinstitut für biologischen Landbau und die kantonalen Pflanzenschutzfachstellen zusammengetan und eine Forschungsinitiative gestartet. In den nächsten Jahren sollen in dieser Hinsicht Fortschritte erzielt werden.

Ich weise Sie noch auf einen weiteren Punkt hin: Auch für die Kantone ist die Zuckerproduktion in der Schweiz wichtig. So hat die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren in einem Schreiben vom 29. Januar 2021 den Mitgliedern der WAK mitgeteilt, dass man die Zuckerrübenproduktion erhalten und deshalb den Grenzschutz und den Einzelkulturbeitrag ins Gesetz schreiben soll. Das ist ein starkes Zeichen an unseren Rat. Ich bitte Sie, dieses Ansinnen zu unterstützen.

Jetzt haben wir - und damit komme ich zum Schluss - diesen Einzelantrag Munz. Dieser Einzelantrag will genau dasselbe wie ich, will jedoch diesen höheren Einzelkulturbeitrag auf fünf Jahre befristen. Ich habe gesagt, es soll eine [PAGE 739] Forschungsoffensive stattfinden. Wir hoffen, dass wir bis dann Ergebnisse vorliegen haben.

Deshalb bin ich bereit, meinen Minderheitsantrag zugunsten des Einzelantrages Munz zurückzuziehen, dies in der Hoffnung und mit der Bitte, dass Sie dem Einzelantrag Munz und der Vorlage in der Gesamtabstimmung zustimmen.