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Fischer Roland · Nationalrat · 2021-05-03

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2021-05-03

Wortprotokoll

Die grünliberale Fraktion begrüsst diese Vorlage, mit welcher das Versicherungsaufsichtsgesetz in einzelnen Bereichen an die Entwicklungen in den letzten Jahren angepasst werden soll. Für uns sind in der Finanzmarktregulierung generell und auch im Hinblick auf diese Vorlage drei Punkte von besonderer Bedeutung: Das sind der Kundenschutz, die internationale Kompatibilität und eine verhältnismässige, praktikable Regulierung. Es ist klar, dass nicht immer alle drei Punkte gleichermassen erfüllt sind und dass diesen auch nicht immer gut nachgekommen werden kann. Sie widersprechen sich auch manchmal. Es gilt deshalb, eine ausgewogene Lösung zu finden. Das ist aus unserer Sicht in der uns vom Bundesrat präsentierten Vorlage weitgehend der Fall. In diesem Sinne unterstützen wir auch die drei Kernelemente der Vorlage.

Zuerst zur Sanierung von Versicherungsunternehmen: Das geltende Versicherungsrecht zwingt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, die Finma, den Konkurs anzuordnen, sobald ein Versicherungsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Aus der Sicht der Versicherten wäre eine Sanierung aber oft besser, da sie ja ebenfalls ein Interesse an der Weiterführung ihrer Versicherungsverträge haben. Das vorgeschlagene Sanierungsrecht schliesst diese Lücke und stärkt damit den Kundenschutz.

Der zweite Punkt ist die kundenschutzbasierte Regulierungs- und Aufsichtspflicht. Die Vorlage schlägt vor, eine Kundenkategorisierung einzuführen. Versicherungsunternehmen sollen von Aufsichtserleichterungen profitieren können, wenn sie ausschliesslich professionelle Kunden betreuen, z. B. Grossunternehmen. Weiter können kleine Versicherungsunternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen unter Wahrung des Versichertenschutzes ganz oder teilweise von der Aufsicht befreit werden.

Dann zur Versicherungsvermittlung: Das Vermittlerrecht soll modernisiert und der Kundenschutz insbesondere durch die Einführung einer generellen Ombudspflicht gestärkt werden. Auch das begrüssen wir. Für den Vertrieb bestimmter Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter sollen besondere Verhaltens- und Informationspflichten eingeführt werden, wie dies bereits bei Finanzinstrumenten nach dem Finanzdienstleistungsgesetz der Fall ist.

Was wir gerne noch in dieser Vorlage gehabt hätten, ist eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Vorschriften zur Solvabilität. Der Swiss Solvency Test ist zwar äquivalent zum entsprechenden Test in der Europäischen Union, dem Solvency II. Bei beiden handelt es sich um umfassende ökonomische und risikobasierte Tests. Es gibt aber Unterschiede bei der Methode, sodass die Resultate für ein Unternehmen unterschiedlich ausfallen können und dies auch meistens sind. Hier stellt sich für uns natürlich die Frage, ob diese Unterschiede im Hinblick auf den Kundenschutz und den Anlegerschutz wirklich notwendig und angemessen sind. Denn eine unterschiedliche Methode führt natürlich auch zu höheren Kosten für Unternehmen, welche in beiden Wirtschaftsräumen tätig sind. Wir hätten deshalb in diesem Rahmen gerne eine Diskussion dazu geführt.

Insgesamt sind wir jedoch zufrieden mit der Vorlage, und wir werden sie unterstützen. Auf die einzelnen Anträge werde ich dann in der Detailberatung gerne eingehen.