Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2021-05-03
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-05-03
Wortprotokoll
Ich werde mich nicht nur zu meinen beiden Minderheitsanträgen äussern, sondern als Fraktionssprecherin auch noch direkt zu zwei, drei Bestimmungen Position beziehen.
Bei meinem Minderheitsantrag zu Artikel 31 Absatz 3 geht es um einschränkende Vorschriften zum Schutz der Versicherten. Herr Bundesrat, Sie haben vorhin bereits Ihre Stellungnahme zu dieser Bestimmung gegeben - Sie waren etwas zu schnell und haben schon bei Block 2 angefangen. Aber ich begründe jetzt meinen Minderheitsantrag trotzdem noch. Damit soll Artikel 31 um einen Absatz 3 ergänzt werden. Der Bundesrat soll für Transparenz sorgen und sicherstellen, dass die Versicherungsunternehmen die statistischen [PAGE 755] Grundlagen und die versicherungsmathematischen Grundsätze offenlegen, aufgrund welcher unterschiedliche Prämien berechnet werden. Worum geht es konkret? Es gibt immer wieder Diskussionen wegen unterschiedlicher Prämien aufgrund des Alters, des Geschlechts oder der Nationalität.
Ich weiss, dass es eine trockene Materie ist. Aber sie ist für alle wichtig, denn wir alle haben Versicherungen.
Unterschiedlich hohe Prämien sind zulässig. Für viele Leute ist es aber nicht nachvollziehbar, weshalb zum Beispiel Personen ohne Schweizer Pass bis zu 300 Franken mehr für ihre Autoversicherung bezahlen müssen als jene mit Schweizer Pass. Transparenzvorschriften sind beispielsweise auch bei der Krankenzusatzversicherung sehr wichtig. Mit meiner Minderheit verlange ich nun die eigentlich selbstverständliche Transparenz für die Anspruchsgruppen. Prämienunterschiede aufgrund der Nationalität würden zum Beispiel eine statistische Begründung erfordern, die nicht nur intern vorliegen würde, sondern der Bevölkerung auch transparent gemacht werden müsste.
In Artikel 52e zur Anpassung von Versicherungsverträgen schlage ich Ihnen eine Änderung vor. Der bestehende Absatz 2, der vorsieht, dass Versicherungsverträge verschiedener Kategorien unterschiedlich angepasst werden können, wenn dies im Interesse der Versicherten ist, soll nicht als Kann-Formulierung abgefasst sein. Wenn das Interesse der Versicherten dies verlangt, so sollen die Verträge unterschiedlich angepasst werden. Es ist eine klar bestimmende Formulierung. Es geht dabei um das Ziel, Härtefälle von einzelnen Versichertengruppen zu vermeiden; diese Härtefälle habe ich in Buchstabe a0 eingefügt. Das ist ein wichtiges Anliegen für den Fall, dass es zu einer Sanierung kommt.
In der Vernehmlassung war der Passus zur Anpassung von Versicherungsverträgen umstritten, denn ein solcher Eingriff sollte wirklich nur als letzte Massnahme erfolgen. Da kann es zum Beispiel um ein Krankentaggeld gehen. Das hat sehr weitreichende Konsequenzen. Dennoch ist es besser, die Verträge anzupassen, als einen Konkurs zu provozieren, wenn das Unternehmen saniert werden muss. Wenn aber solche Versicherungsverträge in einem Sanierungsplan angepasst, sprich gekürzt, werden müssen, dann soll das nicht linear passieren. Wenn ein Versicherungsunternehmen verschiedene Versicherungsprodukte anbietet, dann kann es nicht sein, dass die Versicherten im gleichen Mass betroffen sind. Ich habe vorhin das Beispiel Krankentaggeld erwähnt. Es ist dort sehr viel wichtiger für Versicherte, was in einer Sanierung passiert, als das beispielsweise bei der Autokaskoversicherung der Fall ist. Ich bitte Sie, diesen Anpassungen im Sinne einer differenzierten Lösung zuzustimmen.
Nun äussere ich mich noch kurz als Fraktionssprecherin zu Block 2. Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, den Antrag der Minderheit Amaudruz abzulehnen, die Artikel 31b streichen will. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Rytz Regula bei Artikel 35 Absätze 3 und 4 zu unterstützen. Mein Kollege Samuel Bendahan wird sich noch zu Artikel 45 äussern, wo es um die Informations- und Beratungspflicht geht. Das ist auch bei Versicherungen ein Kernanliegen für Konsumentinnen und Konsumenten. Man informiert die Kundschaft nicht nur, sondern man berät sie auch. Das ist auch im Versicherungsbusiness wichtig, weshalb in Artikel 45 verankert werden soll, dass es auch eine Beratungspflicht für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler gibt. Ich beantrage Ihnen, die Minderheit Bendahan bei der Titeländerung und bei der Formulierung in den Absätzen 1bis und 3 ganz klar zu unterstützen. Bei Artikel 52b zum Sanierungsplan unterstützt die SP-Fraktion die Bestimmungen zu den Sanierungsverfahren, jedoch ergänzt mit dem Antrag der Minderheit Michaud Gigon, wonach die materielle Anpassung nur als letztes Mittel angeordnet werden soll.