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preparatory:AB 281057

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-05-03

Wortprotokoll

In diesem dritten Block haben Sie noch drei Punkte zu klären. Wir haben in den Artikeln 80 und 81 die Frage der Herausgabe. Die Minderheit Amaudruz übernimmt hier den Entwurf des Bundesrates. Das ist eine gute Lösung. Wir bitten Sie, dieser zuzustimmen. Ihre Kommissionsmehrheit geht etwas weiter und präzisiert das noch. Man könnte auch damit leben. Es ist eine Güterabwägung, die Sie vorzunehmen haben. Aber ich bitte Sie, hier dem Bundesrat und der Minderheit Amaudruz zu folgen.

In Bezug auf die Ombudsstelle möchte ich Sie bitten, der Minderheit I (Michaud Gigon) zu folgen. Hier geht es vor allem um die Frage der unabhängigen Broker, die nicht unterstellt sind. Jetzt wurde offenbar das Angebot angekündigt, diese auch aufzunehmen. Sie haben hier die Güterabwägung zwischen dem Schutz der Versicherten und dem freien Markt vorzunehmen. Wir sind der Meinung, dass Sie die Lösung Ombudsmann wählen sollten, so wie man das auch im Finanzdienstleistungsgesetz getan hat.

Hingegen bitte ich Sie dann bei Artikel 83, den Antrag der Minderheit II (Michaud Gigon) abzulehnen. Denn wir sind der Meinung, dass es mehr als eine Ombudsstelle geben darf. Die Minderheit II möchte sich auf eine Ombudsstelle beschränken. Das heisst also: Ombudsstellen ja, aber es muss nicht nur eine einzige sein.

In Bezug auf die Bussenhöhe in Artikel 86 bitten wir Sie, dem Bundesrat zu folgen. Die Bussenhöhe, die der Bundesrat beantragt, entspricht derjenigen in den übrigen Finanzmarktgesetzen. Ich denke, auch hier ist eine gewisse Konsolidierung durchaus angebracht. Es macht keinen Sinn, je nach Gesetz unterschiedliche Bussen für gleiche Missstände auszusprechen. Also hier meine ich, dass der Entwurf des Bundesrates in Übereinstimmung mit den anderen Finanzmarktgesetzen richtig ist.