Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2021-05-04
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-05-04
Wortprotokoll
Wir erachten es als wichtig, dass das DNA-Profil-Gesetz überarbeitet worden ist. Die technischen Fortschritte müssen im Gesetz verankert werden, nur so können wir Verbrechen aufklären. Noch heute laufen in unserem Land Mehrfachmörder herum. Es ist daher im Interesse von allen, alle Mittel auszuschöpfen, um diese Täter zu fassen und unsere Bevölkerung zu schützen.
Wir als Gesetzgebende haben der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden den Auftrag gegeben, für Sicherheit in unserem Land zu sorgen, Straftaten aufzuklären und Täter dingfest zu machen. Wir müssen den Strafverfolgungsbehörden dazu aber auch die Mittel geben, die sie brauchen, um ihren Auftrag ausführen zu können. Das DNA-Profil-Gesetz muss so ausgestaltet werden, dass mehr Erfolge erzielt werden können.
Die DNA-Datenbank ist ausschliesslich zur Kriminalitätsbekämpfung da. Die DNA-Daten sind das Fahndungsmittel schlechthin, um Täter zu überführen, aber auch um Personen zu entlasten. Die DNA-Datenbank ist gut gesichert. Die Daten kommen zudem erst bei bereits begangenen Taten oder bei einer Wiederholungstat zum Vorschein. Der Persönlichkeitsschutz bleibt daher gewahrt.
Wir erachten es aber auch als wichtig, dass Verbesserungen bei der Erhebung der DNA-Daten erzielt werden. Seitdem die Staatsanwaltschaft die DNA erheben darf, werden weniger Daten erhoben. Es muss selbstverständlich sein, dass bei verurteilten Verbrechern automatisch die DNA erhoben wird. Viele verurteilte Verbrecher sind Wiederholungstäter oder verübten bereits früher Taten, die wir mit einem systematischen DNA-Register aufklären könnten.
Eine DNA-Analyse ist teuer, und die heutigen kurzen und unterschiedlichen Löschfristen sind für die Staatsanwaltschaft extrem ressourcenintensiv. Daher macht es auch Sinn, die einmal erhobenen Daten möglichst lange gespeichert zu lassen. Dies ist im Sinne der Bevölkerung und der Opfer und führt zu mehr Sicherheit in unserem Land.
Wir begrüssen daher die Neuerungen im DNA-Profil-Gesetz. Mit der Phänotypisierung können die Strafverfolgungsbehörden mehr Informationen aus einer DNA-Spur herauslesen und die Ermittlungen rascher fokussieren. Die Phänotypisierung kommt nur bei schweren Verbrechen zur Anwendung, wenn die Täter trotz allen anderen Fahndungsmitteln nicht gefunden wurden. Heute darf nur das Geschlecht bestimmt werden. Neu könnte man auch Augen-, Haar- und Hautfarbe, die biogeografische Herkunft sowie das Alter eruieren. Auch den Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug begrüssen wir. Er ist eines der letzten Mittel, wenn die DNA-Spur nicht in der Datenbank zu finden ist und alle anderen Mittel nicht zum Erfolg geführt haben. Weiter vereinfacht das Gesetz die Löschfristen für die DNA-Personenprofile, was ebenfalls sinnvoll ist. Wenn wir eine klare Frist im Gesetz definieren, erspart dies viel administrativen Aufwand.
Daher begrüsst die SVP-Fraktion die Änderungen des DNA-Profil-Gesetzes durch den Bundesrat und wird auf die Vorlage eintreten.