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Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2021-05-04

Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-05-04

Wortprotokoll

In der Strafverfolgung wird die forensische DNA-Analyse seit vielen Jahren eingesetzt. Man kann Beschuldigte, Opfer oder Täter anhand von DNA-Material ausmachen. Man kann aber auch am Tatort DNA-Spuren sicherstellen und so ebenfalls Täter eruieren. Dank diesen Untersuchungen können heute viele Fälle gelöst werden.

Dennoch gibt es immer wieder ungelöste Fälle, oft auch tragische, wie vor Jahren in Emmen, als eine Frau vergewaltigt und schwer verletzt wurde und der Täter nie gefasst werden konnte. Nach diesem Vorfall wurden rund vierhundert DNA-Proben nach dem geltenden Gesetz entnommen. Es konnte kein Treffer erzielt werden. Unser verstorbener Kollege Albert Vitali hat danach einen Vorstoss mit dem Ziel eingereicht, dass man DNA-Proben weitergehend verwenden kann. Die Phänotypisierung, wie sie in den Niederlanden schon angewendet wird, soll es ermöglichen, aus diesen Proben auch andere Hinweise zu erhalten. Es wird ein Spurenprofil erstellt, bei dem man Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie die mögliche biogeografische Herkunft und das Alter nachweisen kann.

Uns liegt heute nun diese Gesetzesvorlage zur Beratung vor. Der Bundesrat hat gehandelt und sich auch im Ausland, wo schon solche Instrumente eingesetzt werden, erkundigt. Die Wissenschaft hat Fortschritte gemacht. Diese können nun im Gesetz festgehalten werden, damit Ermittlungen in Zukunft auch unter Einbezug der Phänotypisierung erfolgen können.

Für die Mitte-Fraktion ist es wichtig, dass wir mit diesen Erkenntnissen auf der einen Seite Täter ergreifen und somit Opfer schützen, auf der anderen Seite aber auch mutmassliche Täter ausschliessen können. Die Phänotypisierung ist keine Wunderwaffe, die zur Auflösung eines jeden Falles führen wird. Sie ist aber ein zusätzliches Instrument, das den Ermittlern zur Verfügung stehen wird.

Die Mitte-Fraktion möchte hier auch ganz klar festhalten, dass mit diesem Instrument sorgfältig umgegangen werden soll und dass es nicht bei jeder Kleinigkeit eingesetzt werden darf. Es soll zur Ermittlung bei Vergewaltigung, Mord oder Raub dienen.

Die verschiedenen Anhörungen zur Phänotypisierung in der Kommission waren sehr aufschlussreich und haben wesentlich dazu beigetragen, dass wir die Kompetenzen - wer [PAGE 778] dieses Instrument gebrauchen darf, wo und wie es angewendet wird - festlegen konnten. Vertreter der Wissenschaft, der Behörden und auch von Organisationen und Verbänden konnten ihre Meinung zu dieser Vorlage vortragen. Die Diskussion im Vorfeld mit vielen unterschiedlichen Leuten zeigte uns, dass die Phänotypisierung in Zukunft ein wichtiges Instrument für Ermittlungen sein wird. Dennoch wollen wir keinen Blankocheque ausstellen.

Für uns ist wichtig, wer die Ermittlung mit einer Phänotypisierung anordnet. In diesem Fall ist die Staatsanwaltschaft vorgesehen. Das Gesetz regelt auch, dass auf die äusserlichen, sichtbaren Merkmale getestet werden kann und dann Grenzen gesetzt werden. Auch die Fristen für die Löschung der Analysen sind im Gesetz festgehalten. Dies sind für uns wichtige Bestandteile der vorliegenden Gesetzesänderung.

Aus der grünen Fraktion liegt ein Nichteintretensantrag vor - der Antrag der Minderheit Schlatter -, den wir so nicht unterstützen werden. Wir haben die Begründung der grünen Fraktion gehört. Für unsere Fraktion ist es nicht nachvollziehbar, wieso man im vorliegenden Gesetz den Schutz der Täter höher gewichten soll als den Schutz der Opfer. Wir brauchen gesetzliche Grundlagen, damit die Ermittlungen bei Vergewaltigung, Mord oder Raub mit den heutigen Erkenntnismöglichkeiten und Instrumenten erfolgen können. Wir gewichten die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Schweiz höher als den Täterschutz. Kollegin Schlatter erwähnte das Recht auf Privatsphäre. Sehr geehrte Frau Schlatter, das ist uns auch wichtig, aber es gibt bei der Aufklärung von Verbrechen Grenzen.

Für die Mitte-Fraktion ist es wichtig, dass wir auf diese Vorlage eintreten und damit den Ermittlungsbehörden ein Instrument zur Verfügung stellen können, mit dem sie ihre Ermittlungsarbeit besser und rascher machen können. Eine Eingrenzung des Täterkreises trägt zur Sicherheit bei, und vor allem werden Unbeteiligte schneller von den Ermittlungen ausgeschlossen. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso dies nicht umgesetzt werden soll, wenn die Instrumente vorhanden sind. Es ist aber klar festzuhalten, dass eine DNA-Analyse mit einer Phänotypisierung kein Beweismittel, sondern immer ein Ermittlungsinstrument ist. Dank der Forschung in diesem Bereich haben die Ermittlungsbehörden neue Instrumente zur Hand. Die Verwendung dieser Instrumente möchte die Mitte-Fraktion mit diesem Gesetz ermöglichen; sie möchte mit der Unterstützung dieses Gesetzes mithelfen, tragische Fälle besser und - wenn immer möglich - erfolgreich aufzuklären. Nur so kann der Opferschutz immer wieder verbessert werden, und dies sollte eigentlich das Ziel von uns allen sein.

Zu den verschiedenen Anträgen werden sich später meine Kollegen äussern. Die Mitte-Fraktion wird auf dieses Gesetz eintreten, das heisst den Nichteintretensantrag ablehnen.