Riniker Maja · Nationalrat · 2021-05-04
Riniker Maja · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-05-04
Wortprotokoll
Ich äussere mich zuerst zum Minderheitsantrag Roth Franziska zu Artikel 2a. Warum soll ein unabhängiges Gutachten zuerst die mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit eines Verwandtschaftsbezuges feststellen müssen? Warum dieses Misstrauen? Wenn beim Institut für Rechtsmedizin das Probematerial zum Abgleich eingereicht wird, wissen die im Labor tätigen Fachpersonen nicht, um welchen Fall, um welchen möglichen Täter, um welche Ermittlungsthesen oder was auch immer es sich handelt. Der Suchlauf wird anonym durchgeführt - anonym! Es findet ein Computerabgleich statt. Wie soll hier ein weiteres Gutachten noch unabhängiger sein? Für uns ist ganz klar: Die im Labor tätigen Personen dürfen nicht verdächtigt werden, ihre Arbeit unseriös durchführen zu wollen. Die Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit des Instituts für Rechtsmedizin ist für uns unbestritten. Bleiben wir doch vernünftig, und lehnen wir diesen Minderheitsantrag ab.
Nun zu den beiden Minderheitsanträgen I und II (Fivaz Fabien) zu Artikel 258a StPO: Wir lehnen auch diese ab. Beim Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug sind wir sehr bald bei der Diskussion über die Grundrechte, die schon geführt wurde, und bei der Einschätzung der Minderheit, welche in diesem Suchlauf einen Grundrechtseingriff sieht. Die Frau Bundesrätin hat in ihrem Votum zum Eintreten schon ausgeführt, dass das Bundesgericht 2015 klar festgehalten hat, dass der Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug einen milden Grundrechtseingriff darstellt. Dieser könne auf der Grundlage des geltenden DNA-Profil-Gesetzes bereits angeordnet werden. Die nun vorliegende Revision soll das nun ausdrücklich im Gesetz festschreiben.
Die Minderheit fordert weiter, dass das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug anordnen muss. Hier müssen wir ganz klar unterscheiden, wann das sinnvoll ist und wann nicht. Ja, es ist sinnvoll, wenn man eine bestimmte Person anspricht und sagt, sie müsse sich einem DNA-Massentest unterziehen. Doch in unserem Fall ist die Gefährdung der persönlichen Integrität durch einen anonymen Suchlauf nicht gegeben. Im Minderheitsantrag wird ebenfalls festgehalten, dass man sich aufgrund der Subsidiarität wünscht, dass das Zwangsmassnahmengericht den Suchlauf noch bestätigen soll. Wir sind klar der Meinung, dass der Zwischenschritt mit der Bewilligung durch das Zwangsmassnahmengericht schlichtweg nicht notwendig ist.
Des Weiteren werden die Straftaten aufgeführt, bei denen ein Suchlauf durchgeführt werden könnte. Was will man damit? Diese Beschränkung der Delikte ist eine Eingrenzung, eine Aushöhlung. Man versucht mit diesem Antrag, die Vorlage zu bekämpfen. Diese Beschränkung ist ebenfalls unnötig.
Die Minderheit II fordert, dass die Staatsanwaltschaft die Personen, die in einem Verwandtschaftssuchlauf gemeldet werden, darüber informiert werden. Sie sollen ebenfalls über den Grund des Suchlaufs informiert werden. Stellen Sie sich doch bitte eine solche Regelung einmal in der Praxis vor! Letztlich verursacht das nur Mehraufwand. Eine Person ist aufgrund einer vor vielen Jahren begangenen Straftat mit der DNA in der Datenbank registriert; sie führt heute ein ordentliches Leben. Nach zig Jahren oder Jahrzehnten, sofern man sie überhaupt noch findet und ansprechen kann, erfährt die Person, dass im Pädophilie-Fall XY ermittelt wird. Man sei nun beim Suchlauf in der DNA-Datenbank auf ihre DNA gestossen.
Wie gesagt, zuerst muss diese Person gefunden werden, dann muss sie informiert werden. Was macht die Person mit dieser Information? Man sagt der Person: "Wir haben Sie gesucht, weil die Vermutung besteht, dass jemand aus Ihrem Umfeld die schwere Tat im Pädophilie-Fall XY, den Sie vielleicht aus den Medien kennen, begangen haben könnte, aber Sie sind nicht der Täter." Was soll diese Person mit dieser Information anfangen? Wo bleibt da der hochgehaltene Datenschutz, geschätzte Minderheit II?
Folgen Sie bitte zusammen mit meiner Fraktion der Mehrheit, und lehnen Sie alle Minderheitsanträge ab! Herzlichen Dank.