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Tuena Mauro · Nationalrat · 2021-05-04

Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-05-04

Wortprotokoll

Wir befinden uns am Ende von Block 1, beim Thema "Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug", wir haben es gehört. Das ist eines der drei Themen, welche in der Kommission intensiv zu reden gaben, vor allem auch nach der Durchführung von Anhörungen.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, bei den Bestimmungen, zu denen Minderheitsanträge eingereicht worden sind, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

Der Suchlauf, wie er jetzt vorgesehen ist, wird sehr restriktiv angewendet. Er ist eine zusätzliche Möglichkeit und wird erst dann eingesetzt, wenn man mit den Untersuchungen nicht weiterkommt. Ich möchte Ihnen doch mitteilen, dass ein Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug bereits heute möglich ist; wir haben das mehrfach gehört. Bereits 2015 hat das Bundesstrafgericht hierfür grünes Licht gegeben. Heute geht es nur darum, diesen Entscheid im Gesetz festzuhalten. Ich möchte auch erwähnen, dass es in Europa gute Beispiele dafür gibt, dass dieser Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug zu Erfolgen führen kann. In der Schweiz hatten wir das bis jetzt nicht; dies auch, weil dieses Mittel restriktiv eingesetzt worden ist. Aber es zeigt sich in Europa, dass Erfolge erzielt werden können.

Die Minderheit Roth Franziska verlangt, dass ein zusätzliches Gutachten eingeholt werden soll. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass das Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich dies vollumfänglich machen kann, weil ja die Daten dort anonym sind. Wir beantragen Ihnen, diesen Antrag der Minderheit Roth Franziska abzulehnen.

Der Antrag der Minderheit I zu Artikel 258a StPO verlangt, dass eine andere Behörde als die Staatsanwaltschaft einen Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug anordnen kann; diese Minderheit will, dass das Zwangsmassnahmengericht hier entscheiden muss. Wir sind der festen Überzeugung, dass es ausreicht, wenn dies, wie auch in anderen Bereichen, die Staatsanwaltschaft anordnen kann. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, dem Antrag der Minderheit I (Fivaz Fabien) nicht zuzustimmen.

Dann gab es wegen des Deliktskatalogs intensive Diskussionen in der Kommission; Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat es in ihrem Votum gesagt. Hier entstand auch die Minderheit II (Fivaz Fabien). Die Kommissionsmehrheit ist aber auch hier der Meinung, dass man keinen Katalog machen soll, und beantragt Ihnen hier ebenfalls, dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen.

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