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preparatory:AB 281207

Riniker Maja · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-05-04

Wortprotokoll

Bei Block 3 nehme ich noch Stellung zum Verhalten der FDP-Liberalen Fraktion bezogen auf die Minderheitsanträge und die anstehenden Abstimmungen. Meinen Minderheitsantrag zu Artikel 7a, "DNA-Profil-Erstellung bei Suizid", habe ich bereits begründet und möchte daher gleich überleiten zur Haltung der Fraktion bei den Löschfristen, die im geltenden Recht in Artikel 16 Absatz 2 in den Buchstaben e bis l geregelt sind.

Hier muss man schlichtweg abwägen, welche Interessen man verfolgen möchte. Aus der Perspektive der Strafverfolgung sollten die Löschfristen natürlich möglichst lange sein. Einfach wäre es mit einem System, bei dem man zum Beispiel sagen könnte: Löscht doch alle Profile 100 Jahre nach dem Geburtsdatum. Aus der Perspektive des Persönlichkeitsschutzes könnte man aber ins Feld führen, dass alleine das Vorhandensein von Löschfristen einen Eingriff in die Integrität einer Person darstellen könnte und man die DNA-Profile gar nie aufbewahren sollte. In der Politik definieren wir zwischen diesen beiden Interessen, was letztlich dem Zweck dient. Die Wahrheit liegt dazwischen: Es muss wichtig sein, dass die Fristen, und das ist zentral, einfach umsetzbar sind. Das wurde uns in der Kommissionssitzung von Frau Bundesrätin Keller-Sutter glaubhaft dargelegt.

Wir begrüssen es, dass neu die Aufbewahrungsfrist - die Frist bis zur Löschung - ab dem Zeitpunkt der Verurteilung laufen soll. Das ist eine deutliche Vereinfachung. Dieses Datum kann auch fix in einer Datenbank programmiert und dem DNA-Profil zugeordnet werden. In der Vergangenheit war es äusserst kompliziert und mit einem sehr hohen administrativen Aufwand verbunden. Wer konnte beispielsweise gemäss Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe g im geltenden Gesetz beweisen, dass eine Busse nach fünf Jahren auch tatsächlich bezahlt wurde? Hat die verurteilte Person bezahlt, oder wurde sie allenfalls mehrmals gemahnt, oder ist sie gar betrieben worden? Wann ist dann effektiv noch Geld geflossen? Wer[NB]weiss[NB]das[NB]schon? Höchstens das jeweilige Debitorensystem. Es musste ein regelmässiger Abgleich sichergestellt werden, es gab Medienbrüche und aufwendige Aufklärungsarbeiten.

Noch einmal: Die nun vorgeschlagene Regelung trägt wirklich sehr viel zur Vereinfachung bei. Wir begrüssen es sehr, dass dieser Vorstoss aus der Kommission für Rechtsfragen nun umgesetzt wird. Letztlich führt das nun auch dazu, dass die FDP-Liberale Fraktion angesichts der genannten Aspekte der Vereinfachung keinem Minderheitsantrag zustimmen wird. Die Fraktion unterstützt den Entwurf des Bundesrates.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch sagen, dass der Minderheitsantrag Marti Min Li zu Artikel 16 von uns auch nicht unterstützt wird.

Eine kurze Bemerkung zuletzt noch zu den beiden Minderheitsanträgen Geissbühler zum Militärstrafprozess: Auch hier hatten wir in der Kommission gewisse Sympathien für diese Idee, das können Sie aufgrund der Namen sehen, die bei den Minderheiten aufgeführt sind. Letztlich ist es aber doch sehr zentral, dass die beiden Gesetze, der Militärstrafprozess und die Strafprozessordnung, identisch, mit dem genau gleichen Inhalt, geführt werden. Wir konnten das auch nachvollziehen. Wir lehnen deshalb diese beiden Minderheitsanträge und den Einzelantrag Geissbühler ab.