Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2021-05-04
Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-05-04
Wortprotokoll
Völkerrechtliche Verträge, die aufgrund ihrer Bedeutung auf der gleichen Stufe wie die Bundesverfassung stehen, sollen nur mit der Zustimmung von Volk und Ständen abgeschlossen werden können. Das ist das Ziel dieser Vorlage. Unsere Fraktion hat einst der Motion Caroni 15.3557 zugestimmt, die dies forderte. An sich ist es logisch, dass Themen, die durch Verträge im Verfassungsrang geregelt werden, auch auf der Beschlussebene der Verfassung, also vom Souverän, entschieden werden. Ein bisher ungeschriebenes Referendumsrecht sollte mit der Vorlage in der Verfassung verankert werden, mit dem Ziel, die Handhabung dieses Rechts zu verbessern und Rechtssicherheit zu schaffen. Dieses Ziel unterstützten wir, und wir wollten Klarheit schaffen.
Lassen Sie mich nun erklären, warum wir von der Mitte-Fraktion diese Vorlage heute trotzdem ablehnen werden.
1.[NB]Das obligatorische Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter ist bereits heute Teil des ungeschriebenen Verfassungsrechts. Man spricht vom sogenannten obligatorischen Referendum sui generis. Dieses wurde in der Vergangenheit auch angewendet. In den letzten hundert Jahren wurde in drei Fällen ein Staatsvertrag dem Referendum sui generis unterstellt. Das zeigt uns, dass der Handlungsbedarf eigentlich nicht gross ist.
2.[NB]Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe bbis enthält die Definition, die besagt, welche Bestimmungen Verfassungsrang haben. Die intensiven Diskussionen bei uns in der Kommission haben gezeigt, dass diese Aufzählung eher Verwirrung als Klärung schafft. Es ist nicht gelungen, klar zu definieren, welche völkerrechtlichen Verträge nun dem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollten und welche nicht. Anträge für eine andere, offene Formulierung hatten auch keine Chance. Es wäre also wie bis anhin eine politische Entscheidung, was dem Volk vorgelegt wird. Das ist auch richtig so. Aber diese Möglichkeit besteht auch heute.
Unser Fazit deshalb: Der Entscheid über das Referendum ist und bleibt ein politischer Entscheid, der sich nicht juristisch klären lässt. Die Bundesversammlung kann heute schon Verträge von grosser Bedeutung dem obligatorischen Referendum unterstellen. Der Handlungsbedarf ist also nicht gross.
Auch wir stehen zum Scheitern bei der Suche nach einer guten Lösung, wie das unser Kommissionssprecher ganz anschaulich geschildert hat. Deshalb unterstützen wir die Mehrheit der Kommission und treten nicht auf die Vorlage ein.