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Fluri Kurt · Nationalrat · 2021-05-04

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-05-04

Wortprotokoll

Wenn der Kommissionssprecher, Herr Kollege Pfister, vom euklidischen Parallelenaxiom gesprochen hat, dann meinte er damit vermutlich nicht, dass die Politik mathematisch berechenbar sei - hierfür ist er zu sehr Politiker und Geisteswissenschafter. Er wollte vielmehr auf die Diskussion im Jahr 2011 im Zusammenhang mit der sogenannten Auns-Initiative, der Volksinitiative "Staatsverträge vors Volk!", verweisen, wo der Grundsatz des Parallelismus diskutiert worden war. Dieser Grundsatz lautet, dass das, was landesrechtlich in der Verfassung zu regeln ist, der Zustimmung von Volk und Ständen bedarf. Ist die gleiche Regelung in einem Staatsvertrag vorgesehen, sollte dieser Staatsvertrag - wie eine Verfassungsänderung - ebenfalls dem obligatorischen Referendum unterworfen sein. Damals ist das Parlament auf diesen Gegenvorschlag nicht eingetreten, um die Diskussion um die Initiative selbst nicht zusätzlich zu belasten.

Wie wir verschiedentlich gehört haben, hat das Parlament in drei Fällen das obligatorische Referendum beschlossen, ohne dass es hierzu verfassungsrechtlich verpflichtet gewesen wäre. Es handelt sich hier um ein doppeltes Referendum sui generis. Dieser Grundsatz, dass man von Fall zu Fall entscheiden soll, ist nicht in der Bundesverfassung enthalten, wird aber von ihr auch nicht ausgeschlossen. Mindestens in den Fällen des Beitritts zum Völkerbund 1920 und des Freihandelsabkommens mit der EWG 1972 ging es nicht um verfassungsrechtliche Fragen. Es ging um wirtschaftspolitische Fragen, vor allem im zweiten Fall.

Nun haben wir die Fassung des Ständerates, der die Vorlage des Bundesrates in einem Punkt angereichert hat. Unsere Fraktion ist der Auffassung, dass diese Fassung nicht tauglich ist - das ist vielleicht etwas hart ausgedrückt - oder uns zumindest nicht weiterbringt. Sie kann nicht eine genügende Handlungsanweisung bieten für künftige Fälle, bei denen die Anordnung des doppelten Referendums fraglich sein könnte. Es geht um den Bestand der Grundrechte.

Hier möchte ich einen kleinen Exkurs zum Votum der Sprecherin der SP-Fraktion machen. Für die Sprecherin der SP-Fraktion kann es bei den Fragen rund um die Grundrechte kein doppeltes Referendum, namentlich kein Ständemehr, geben. Die SVP-Fraktion hingegen will ein doppeltes Referendum natürlich genau in diesen Fragen. Das ist aus unserer Sicht ein Beispiel dafür, dass ein abstrakter, genereller Entscheid, wann das obligatorische Referendum eingeräumt werden soll oder nicht, kaum möglich und in dieser abstrakten Phase auch nicht sinnvoll ist.

Noch eine kleine Nebenbemerkung: Wir stehen zum Ständemehr. Das Ständemehr ist eine der wichtigsten Bestimmungen, die seit 1848 unseren Bundesstaat geprägt haben.

Nun zurück zum Beschluss des Ständerates: Er will auch Verträge dem doppelten Referendum unterstellen, welche das Verhältnis von Bund und Kantonen und die Kompetenzen der Kantone regeln. Nun geht es aber in völkerrechtlichen Verträgen in der Regel nicht um den Föderalismus. Es geht nicht um die Frage, wer binnenstaatlich für die Bewältigung der im Vertrag geregelten Punkte kompetent ist. Wir haben ja Artikel 3 der Bundesverfassung, den berühmten Föderalismusartikel, der die Kompetenzordnung generell-abstrakt regelt. Ferner will der Beschluss des Ständerates Fragen betreffend die Grundzüge der Organisation und des Verfahrens der Bundesbehörden auf diese Ebene hieven, die ein doppeltes Referendum verdienten. In der Botschaft selbst findet sich aber kein schlüssiges Beispiel für diese Grundzüge der Organisation und des Verfahrens auf Bundesebene, welches diese Wichtigkeit hätte. Somit haben wir in der SPK-N diesen Beschluss des Ständerates nicht unterstützt.

Aufgrund der Anhörungen ist in der Kommission ein alternativer Antrag diskutiert worden, der es so formulierte, dass Fragen von ausserordentlicher Bedeutung dem doppelten Referendum unterstellt werden sollten. Bloss ist diese "ausserordentliche Bedeutung" natürlich nicht objektivierbar, sondern letztlich der subjektive Entscheid des Parlamentes zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge. Es könnte zum Beispiel ein Doppelbesteuerungsabkommen mit irgendeinem wichtigen Land sein, das dem doppelten Referendum unterstellt wird. Gleichzeitig könnte es aber auch um ein Doppelbesteuerungsabkommen mit einem weniger wichtigen Land gehen, und dort würde diese Frage vermutlich verneint. Dasselbe gilt bei Freihandelsabkommen. Und so werden wir in Zukunft, wenn wir auf dieses Geschäft nicht eintreten, frei sein, von Fall zu Fall zu entscheiden.

Der vom SVP- und Minderheitssprecher angeführte Fall der Mindestbesteuerung ist insofern aus unserer Sicht klar eine Verfassungsfrage, und zwar gemäss dem geltenden Recht, als nämlich in Artikel 128 unserer Verfassung zwar nicht die Mindest-, aber die Maximalsteuersätze festgelegt sind. Wenn daran aufgrund irgendwelcher Druckversuche aus dem Ausland gerüttelt werden sollte, dann ist es für uns völlig klar, dass diese Frage auch in der Verfassung geregelt werden muss.

Die Anhörungen in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates führten auch nicht zu einem klaren Entscheid. Die Experten äusserten sich mit einer Ausnahme kritisch zum bundesrätlichen bzw. ständerätlichen Entwurf. Gemäss den Äusserungen der angehörten Experten besteht generell kein unabdingbarer Regelungsbedarf. Der Regelungsbedarf verblieb auch nach diesen Anhörungen unklar. Somit sind wir zum Schluss gekommen, dass es angesichts dieses Dilemmas - entweder eine beispielhafte Aufzählung gemäss Bundesrat und Ständerat oder eine Generalklausel - klüger wäre, jetzt nicht weiter auf dieses Geschäft einzutreten. Der Ständerat kann sich bei der Wiederholung seiner Debatte mit neuen Ideen befassen.

Somit komme ich zum Schluss wieder zum Votum unseres Kommissionssprechers, der Samuel Beckett zitiert hat und darauf verwiesen hat, dass man immer gescheitert sei. Ich möchte vielleicht etwas versöhnlicher schliessen, mit einem Zitat von Oscar Wilde: "Am Ende wird alles gut sein. Wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende." Das werden wir am Schluss dieser Debatte um diese Frage sehen. [PAGE 812]