Lexipedia

Gredig Corina · Nationalrat · 2021-05-04

Gredig Corina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-05-04

Wortprotokoll

Jeder Mensch hat das Recht, unser Land um Asyl zu ersuchen. Es ist dann unsere Pflicht als Land, jedes einzelne Asylgesuch sorgsam zu behandeln und sauber abzuklären, ob eine Person nach den Regeln unseres Asylrechts schutzbedürftig ist. Das ist einerseits unsere Pflicht, weil alle bedrohten Personen die Chance auf ein faires Verfahren haben sollen, andererseits machen wir es darum, weil wir wollen, dass die richtigen Personen von unserem Asylrecht geschützt sind. Denn ein positiver Asylentscheid muss danach heissen: Eintritt, gleiche Chancen und Unterstützung für die Integration in unsere Gesellschaft und Wirtschaft. Damit diese Aufnahme in unsere Gesellschaft gelingt, muss beim Eintritt besonders darauf achtgegeben werden, dass die richtigen Personen geschützt werden. Dies hilft den Schutzbedürftigen selber bei der Integration in unsere Gesellschaft und erhöht auch die Akzeptanz unseres Asylsystems.

Der Klärung der Identität und der Fluchtgründe kommt in diesem Prozess eine zentrale Rolle zu. Ist jemand bedroht und sucht Schutz, dann wird mit der bereits bestehenden Mitwirkungspflicht von den Asylsuchenden Kooperation in der Aufdeckung der Identität und der Fluchtgründe vorausgesetzt. Nicht immer können diese zweifelsfrei festgestellt werden. Nicht alle Asylsuchenden arbeiten kooperativ an der Aufklärung der eigenen Identität mit. In solchen Fällen soll neu, quasi als letzte Möglichkeit, auch ein so persönlicher Gegenstand wie das eigene Mobiltelefon dazu dienen, die Identität festzustellen. Der Einbezug des Mobiltelefons ist ein schwerer Eingriff in das Recht auf Privatsphäre. Er wirft zudem auch Fragen des Datenschutzes und der Verhältnismässigkeit auf. Deshalb können wir einem solchen Eingriff nur als Ultima-Ratio-Massnahme zustimmen, der enge Grenzen gesetzt werden.

In der Beratung wurde die Vorlage in diese Richtung verbessert. Zentral für eine Zustimmung zur Vorlage ist für uns insbesondere die Verhältnismässigkeitsprüfung in Artikel 8a Absatz 2bis. Das SEM muss für jeden Einzelfall vorgängig die Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit des Verfahrens analysieren. Verbessert wurde auch die Informationsverpflichtung seitens der Behörden. Die Information muss umfassend erfolgen. Wir begrüssen es auch, dass die betroffenen Personen bei der Auswertung der Daten dabei sein können. Die Daten sollen aber maximal sechs Monate aufbewahrt werden. Zudem müssen die Daten von Dritten geschützt werden. Wir unterstützen deshalb die entsprechenden Minderheitsanträge.

Offen bleibt für uns, ob dieses Instrument wirklich dazu geeignet ist, die Aufklärungsrate zu steigern. Man braucht nicht allzu viel Fantasie, um sich Umgehungsstrategien zu überlegen. Hat sich das Vorgehen der Behörden erst einmal herumgesprochen, könnten Mobiltelefone weggeworfen oder geteilt werden, oder dann werden Inhalte halt einfach gelöscht. Vor diesem Hintergrund erachten wir es als zentral, dass die Kommission die Evaluation der Massnahme in der Vorlage verankert hat. Der Bundesrat soll darüber dem Parlament in drei Jahren einen Bericht vorlegen, in welchem die Zweckmässigkeit, die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit dieser Massnahme unter die Lupe genommen wird.