Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2002-12-02
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-02
Wortprotokoll
Der Bundesrat sowie der Nationalrat haben beschlossen, dass die festgelegten Grundsätze in das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) übertragen werden müssen. Gemäss Artikel 129 der Bundesverfassung legt der Bund die Grundsätze über die Harmonisierung der direkten Steuern fest. In Absatz 2 dieses Verfassungsartikels wird präzisiert, dass sich die Harmonisierung auf die Steuerpflicht, den Gegenstand und die zeitliche Bemessung der Steuern sowie auf das Verfahrensrecht erstreckt. Mit Berücksichtigung von Artikel 129 Absatz 2 der Bundesverfassung können die Kantone dennoch autonom Steuertarife, Steuersätze sowie Steuerfreibeträge festlegen. Daher müssen auch aufgrund des Wortlautes von Artikel 11 StHG und gemäss Bundesrat und Ihrer Mehrheit die Kantone das Splittingmodell einführen.
Der Vorschlag des Bundesrates, welcher damals vom Nationalrat übernommen wurde, geht aus einem Positionspapier der Kommission der Finanzdirektorenkonferenz und der Eidgenössischen Steuerverwaltung für die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden vom 21. Dezember 1999 hervor. Die Kommission vertrat damals die Meinung, dass die Verankerung des Splittings im StHG den verfassungsrechtlichen Steuerharmonisierungsbestimmungen nicht widerspreche. Auch als Antwort auf die im Jahre 2000 durchgeführte Vernehmlassung hatte die überwiegende Zahl der Kantone, wie dies auch in der Botschaft festgehalten wird, eine solche Vorschrift begrüsst. Zwei Jahre später, in einem Schreiben der Finanzdirektorenkonferenz vom 27. September 2002, das bereits von Frau Fehr zitiert wurde, betonen sie aber dennoch, "dass das Teilsplittingmodell als taugliche Lösung, um die Schwächen der gegenwärtigen Regelung auszuräumen, betrachtet werden muss".
Sie anerkennen also auch, dass wir aufgrund der Bundesverfassung einen verbindlichen Auftrag zur formellen Harmonisierung haben. Jede andere Lösung führt zu einer "Entharmonisierung" oder "Disharmonisierung", welche laut Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren vermieden werden sollte.
Nachdem nun im Jahr 2000 aufgrund der Resultate der Expertenkommission Locher drei Modelle in die Vernehmlassung geschickt wurden, darunter auch jenes der Individualbesteuerung, scheinen die Kantone - oder zumindest einige von ihnen - plötzlich eine andere Haltung einzunehmen. Sie tun dies zwei Jahre später und mit einer Begründung, welche auch bereits vor zwei Jahren zugetroffen hat. In ihrem Schreiben präzisierten sie - wie bereits von Frau Fehr Jacqueline zitiert wurde -, dass es ihnen angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung angezeigt erscheine, das Modell der Individualbesteuerung näher zu prüfen; wenn diese Prüfung positiv ausfalle, sei dieses Modell auch anzustreben. Da sei mindestens die Frage gestattet: Wie ernst nahmen die Kantone die Vernehmlassungen vor zwei Jahren? Sie hatten nämlich damals bereits die Möglichkeit, dieses Modell intensiv zu prüfen, weil es auch zur Diskussion stand. Doch ihre Analyse vor weniger als zwei Jahren fiel vernichtend aus. Die Kantone haben die Individualbesteuerung fast in globo verworfen, weil sie zum Teil den administrativen Mehraufwand fürchteten.
Sie haben ihrem Schreiben erstaunlicherweise noch jenes der kantonalen Steuerverwaltungen beigelegt. In diesem Schreiben wird in Erinnerung gerufen, dass sich die Finanzdirektoren eindeutig für ein Teilsplitting mit Faktor 1,9 ausgesprochen hätten. Sie präzisieren noch, dass das Individualbesteuerungsmodell eine Ungleichbehandlung von Einverdiener- und Zweiverdiener-Ehepaaren mit sich bringe und dass es auch wegen den nicht vertretbaren Mehraufwendungen im Vollzug und wegen der grossen Missbrauchsgefahr abzulehnen sei.
Diese Stellungnahme entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Daraus zu folgern, dass die Kantone die Einführung einer Individualbesteuerung innert Kürze gutheissen würden, ist mehr als fraglich. Die Frage sei nun gestattet: Wollen Sie mit Hilfe der Ständeräte und Ihrer Kommissionsminderheit nun mit diesem Scheinargument die Grundsätze der Steuerharmonisierung unterlaufen?
Die Mehrheit Ihrer Kommission empfiehlt mit 17 zu 8 Stimmen, dies ganz klar abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.