Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2021-05-05
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-05-05
Wortprotokoll
Wir nehmen heute das Thema der Organspende wieder auf, nachdem sich das Parlament zuletzt 2015 mit diesem Thema beschäftigt hat. Die Organspende, die persönliche Spendebereitschaft, die Organentnahme und damit verbunden auch die Auseinandersetzung mit dem Tod sind sehr sensible Themen. Die verschiedenen Haltungen dazu sind denn auch geprägt durch persönliche Erfahrungen, persönliche Einstellungen oder religiöse Bezüge.
Warum diskutieren wir heute über die Organspende? Einerseits zwingt uns eine eingereichte Volksinitiative dazu. Auf der anderen Seite ist weitgehend unbestritten, dass die heutige Situation bei der Organspende unhaltbar ist. In der Schweiz fehlen lebensrettende Organe. 2019 befanden sich über 1400 Menschen auf der Warteliste für ein passendes Organ, darunter auch Kinder. Im gleichen Jahr sind 46 Menschen gestorben, weil nicht rechtzeitig das passende Organ gefunden werden konnte. Diese Situation hat sich in den letzten Jahren leider eher noch verschlechtert. Die Zahl der Organspenderinnen und -spender in der Schweiz lag 2020 mit 146 Spenden rund 7 Prozent tiefer als im Jahr zuvor. Die Warteliste wird länger und damit verbunden auch die Wartezeit für die betroffenen Menschen.
Ihre Kommission hat sich für diese notwendige Diskussion Zeit genommen, um mit dem sensiblen Thema mit dem nötigen Respekt, mit der notwendigen Ausführlichkeit und würdevoll umzugehen. Eingestiegen ist Ihre Kommission mit breiten Anhörungen am 14. Januar 2021, an denen nebst dem Initiativkomitee auch die Religionsgemeinschaften, die Nationale Ethikkommission, die Ärzteschaft, der Berufsverband der Pflegefachpersonen, Patientinnen- und Patientenorganisationen sowie Swisstransplant ihre unterschiedlichen Haltungen zur Organspende und selbstverständlich insbesondere zum diskutierten Widerspruchsmodell geäussert haben.
Ihre Kommission hat die Initiative sowie den indirekten Gegenvorschlag, der Änderungen des Transplantationsgesetzes vorsieht, gemeinsam behandelt, wobei zuerst die Detailberatung zum indirekten Gegenvorschlag vorgenommen wurde. Die Abstimmung über die Empfehlung zur Volksinitiative wurde dann am Ende der Detailberatung vorgenommen. Wir werden heute hier im Rat gleich verfahren: Wir diskutieren in einer ersten allgemeinen Debatte den Entwurf 2, den indirekten Gegenvorschlag, und den Entwurf 1, die Volksinitiative, und behandeln anschliessend die Blöcke 1 und 2.
Der Aktionsplan "Mehr Organe für Transplantationen" wurde 2013 vom Bundesrat mit dem Ziel lanciert, die Spenderate angesichts der tiefen Organspendezahlen bis Ende 2018 auf 20 Spenden pro Million Einwohnerinnen und Einwohner zu steigern. Die einzelnen Massnahmen des Aktionsplans, die insbesondere auch organisatorische und strukturelle Massnahmen beinhalten, wurden basierend auf den guten Erfahrungen von Ländern mit hoher Spenderate ausgearbeitet. Der Aktionsplan umfasste vier Handlungsfelder: die Ausbildung des medizinischen Fachpersonals, die Verbesserung der Prozesse und des Qualitätsmanagements, die Verbesserung der Strukturen und Ressourcen in den Spitälern und zuletzt, selbstverständlich, eine breite Bevölkerungskampagne und eine Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit.
Die eingeführten Massnahmen haben zunächst eine positive Entwicklung ausgelöst. Dennoch wurde das Ziel von 20 postmortalen Organspenden pro Million Einwohnerinnen und Einwohner nicht erreicht. Seit drei Jahren - ich habe es erwähnt - stagnieren die Zahlen oder gehen gar zurück. In der Schweiz herrscht nach wie vor ein Mangel an Organen, die für Transplantationen zur Verfügung stehen. In der Kommission war weitgehend unbestritten, dass der Status quo nicht befriedigend ist und es Anstrengungen für eine höhere Spenderate braucht. Das widerspiegelt sich denn auch im einstimmigen Eintreten auf den indirekten Gegenvorschlag.
Was gilt heute? Heute gilt in der Schweiz die sogenannte Zustimmungslösung. Das heisst, für die Zulässigkeit der Organentnahme muss die verstorbene Person der Organentnahme zu Lebzeiten zugestimmt haben. Liegt keine derartige [PAGE 835] Zustimmung vor, kommt Artikel 8 Absatz 2 des Transplantationsgesetzes zur Anwendung. Dieser besagt: Liegt keine dokumentierte Zustimmung oder Ablehnung vor, sind die nächsten Angehörigen anzufragen, ob ihnen eine solche Äusserung bekannt ist. Wenn dies nicht der Fall ist, dürfen die nächsten Angehörigen anstelle der verstorbenen Person entscheiden und sollen dabei den mutmasslichen Willen der verstorbenen Person beachten.
Nun ist es so, dass diese Situation letztlich auch für die nächsten Angehörigen sehr belastend ist. Sie verlieren einen ihnen nahestehenden Menschen und müssen in kurzer Zeit einer Organentnahme bei dieser Person aktiv zustimmen. Das führt zu einer Ablehnungsrate von 60 Prozent. Das ist ein Problem. Dieser Wert der Ablehnung von 60 Prozent kollidiert stark mit der hohen Spendebereitschaft, die sich in regelmässigen Umfragen, die in der Bevölkerung durchgeführt werden, zeigt. Sie beträgt nämlich bis zu 80 Prozent. Das heisst nichts anderes, als dass die Angehörigen eine Organentnahme regelmässig ablehnen, obwohl die verstorbene Person wahrscheinlich einverstanden gewesen wäre.
Welches Modell führt uns nun zum Ziel, welche Massnahmen sind die richtigen? Wir haben - ich habe es erwähnt - auf der einen Seite die Volksinitiative "Organspende fördern - Leben retten". Sie wurde von verschiedenen Einzelpersonen lanciert und am 22. März 2019 eingereicht. Sie möchte in Artikel 119a der Bundesverfassung zur Transplantationsmedizin einen neuen Absatz 4 einfügen. Dieser sieht einen Wechsel von der heute geltenden Zustimmungs- hin zur Widerspruchslösung vor. Bei Annahme der Initiative wäre jede Person in der Schweiz im Todesfall Organspenderin oder Organspender, sofern sie zu Lebzeiten nicht ihren Widerspruch geäussert hat.
Ihre Kommission hat mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen Zustimmung zur Volksinitiative "Organspende fördern - Leben retten" beschlossen. Die Zustimmung erfolgte auch als Bekräftigung für den Handlungsbedarf und für die Notwendigkeit eines grundsätzlichen Systemwechsels von der Zustimmungsregel zur Widerspruchslösung. Aber die Volksinitiative geht einer grossen Minderheit der Kommission zu weit, weil sie die Rolle der nächsten Angehörigen nicht explizit berücksichtigt und somit für sie ethisch nicht vertretbar ist. Wir werden die Rolle der Angehörigen im Block 1 diskutieren. Ein Teil der Minderheit zieht vor, dass wir bei der Zustimmungsregel bleiben und diese durch das Erklärungsmodell in Artikel 7a verstärken, das auch zur Diskussion steht.
Ich komme nun zum indirekten Gegenvorschlag. Wie gesagt, Eintreten war unbestritten und ist einstimmig erfolgt. Das betone ich auch mit Blick auf den Einzelantrag von Siebenthal. Eine Beibehaltung des Status quo war für die Kommission keine Option. Der indirekte Gegenvorschlag sieht nun die Einführung einer sogenannten erweiterten Widerspruchslösung vor. Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Liegt kein dokumentierter Wille der verstorbenen Person vor, sollen die nächsten Angehörigen angefragt werden. Wenn sie deren Willen nicht kennen, dann können sie selber noch Widerspruch einlegen; aber man geht in diesem Fall von einer Entnahme aus.
Diese Lösung hat sich auch in Ländern wie Frankreich, Italien, England oder Holland durchgesetzt. Deutschland kennt noch die Zustimmungsregel. Aber wir haben, auch durch wissenschaftliche Untersuchungen, mehr und mehr die Erkenntnis gewonnen, dass ein sogenanntes Widerspruchsmodell die Spenderate erhöht. Ihre Kommission ist der Grundlogik des bundesrätlichen Gegenvorschlages für eine erweiterte Widerspruchslösung ohne Kombination mit einer Erklärungsregel gefolgt; das sehen wir dann noch. In der Gesamtabstimmung hat Ihre Kommission mit 17 zu 5 Stimmen ohne Enthaltungen dem Gegenentwurf zugestimmt.
Ich weise zuletzt noch auf die Verbindungs- und Alternativklausel im Gesetz hin. Damit wird der indirekte Gegenvorschlag zum Gesetz und wird im Bundesblatt publiziert, sobald die Volksinitiative zurückgezogen oder abgelehnt wird. Es gibt ja - zumindest konnten wir das lesen und in der Kommission auch so hören - starke Anzeichen dafür, dass die Initiantinnen und Initianten die Initiative möglicherweise zurückziehen, wenn der Gegenvorschlag, so wie er vorgeschlagen wurde, verabschiedet wird.