Glättli Balthasar · Nationalrat · 2021-05-05
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-05-05
Wortprotokoll
Es gibt im Leben viele Situationen, in denen es bei einer Entscheidung keinen neutralen Raum gibt. Sie können nicht nicht entscheiden. Wenn ein Mensch gestorben ist, gibt es eine bestimmte Zeitspanne, während der man die Organe noch transplantieren könnte. Während dieser Zeitspanne muss man entscheiden. Wenn man nicht entscheidet, entscheidet man auch. Deshalb dürfen wir uns nicht der Illusion hingeben, dass der Status quo der Selbstbestimmung in irgendeiner Art und Weise mehr Rechnung tragen würde als die vorgeschlagene erweiterte Widerspruchslösung.
Das ist auch sonst in anderen Themenbereichen so. Nehmen wir - als Grüner liegt mir das jetzt nahe - die Klimapolitik. Wenn Sie sich entscheiden, nichts zu machen, dann können Sie nicht irgendwann zurückgehen in den Juni 2021 und sagen: "Wir haben jetzt dieses CO2 nicht ausgestossen, weil wir gemerkt haben, es war falsch. Wir gehen jetzt zurück und sagen trotzdem noch Ja zum CO2-Gesetz." Sie müssen jetzt Ja sagen - und wenn Sie jetzt nicht Ja sagen, sagen Sie Nein. Das hat auch Konsequenzen. Die Präambel unserer Verfassung bringt das ja in diesem einfachen, aber gleichzeitig philosophisch komplexen Satz zum Ausdruck. Wir - die Eidgenossinnen und Eidgenossen - sollen uns gewiss sein, dass Freiheit eben auch eine Verpflichtung ist. Es heisst: "gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht". Das heisst, wenn wir hier von Freiheit und Selbstbestimmung sprechen, ist das ein Recht, es ist aber auch eine Pflicht. Die Frage, die wir uns jetzt stellen müssen, ist, wie wir als Gesetzgeber uns in einer Situation positionieren, die nie neutral ist und in der wir immer die einen oder die anderen Interessen verletzen, wenn wir etwas annehmen.
Ich muss Ihnen ganz offen sagen, hier ist es auch ethisch zulässig, wenn man sagt: Die Vorgabe muss sich doch auch auf die vermutete Entscheidung ausrichten, also auf das, was passiert, wenn jemand sich nicht bemüssigt fühlt, von seiner Freiheit zu entscheiden Gebrauch zu machen. Hier haben wir klare Aussagen. Alle Umfragen zeigen, dass ein grosser Teil der Menschen - ein viel grösserer Teil im Vergleich zur Anzahl der Personen, die am Schluss eine Erklärung verfassen - einer Organspende zustimmt.
Aber, und das ist ganz wichtig, wir müssen natürlich auch darauf achten, dass niemand diesen Entscheid verpasst. Deshalb bin ich ein sehr starker Verfechter der Erklärungslösung light, wie sie von der Minderheit Nantermod vertreten wird. So werden wir gezwungen, uns dieser schwierigen Frage immer wieder zu stellen.
Ich verstehe hier bis zu einem gewissen Teil sogar die Vertreter der SVP, wenn sie sagen, dass wir eigentlich wirklich in Richtung Erklärungslösung gehen sollten. Ich verstehe das, da Sie doch mit diesen berechtigten Anliegen vor uns treten. Ich verstehe aber nicht, weshalb Sie dann nicht Ja dazu sagen. Aus Ihrer Sicht ist das vielleicht nicht der perfekte Vorschlag, aber es ist doch der Vorschlag, der dem am nächsten kommt, was Sie eigentlich favorisieren, nämlich, dass man die Entscheidung einfordert. Die Entscheidung einzufordern, heisst, die Menschen an ihre Freiheit zu erinnern.
Sagen Sie Ja dazu, und sagen Sie auch Ja zum Antrag der Minderheit Nantermod.