Lexipedia

Egger Mike · Nationalrat · 2021-05-05

Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-05-05

Wortprotokoll

Das Thema Organspende beschäftigt die Gesellschaft, aber auch die Schweizer Politik schon länger und ist mit vielen Emotionen verbunden. Aktuell warten in der Schweiz über 1500 Personen auf ein Herz, auf eine Lunge oder auf ein anderes Organ. Gemäss Umfragen ist die Zustimmung für die Organspende in der Schweiz sehr hoch und beträgt etwa 80 Prozent. Das Problem oder die grosse Herausforderung ist, dass sich nur 18 Prozent der Bevölkerung in das nationale Organspenderegister haben eintragen lassen. Leider ist es auch so, dass viele Angehörige von Verstorbenen deren Bereitschaft für eine Spende nicht kennen und die Spende letztendlich dann ablehnen, weil sie diesen Entscheid nicht fällen wollen.

Persönlich habe ich volles Verständnis für das Anliegen der vorliegenden Volksinitiative. So mache ich mir selber oft Gedanken zu diesem Thema und stelle mir die Frage: Was würde ich mir in der Situation wünschen, in der ein Familienmitglied betroffen wäre und ein Spenderorgan bräuchte? Die Antwort ist immer wieder die gleiche: Ich wäre in einer solchen Situation sehr froh, wenn die Chance, ein [PAGE 854] Spenderorgan zu erhalten, möglichst gross wäre. Ich erlaube mir, die These aufzustellen, dass praktisch alle in diesem Saal froh wären, in einer solchen Situation ein passendes Spenderorgan zu erhalten.

Ich bin mir bewusst, dass Spender eine grosse Entscheidung treffen, wenn sie einer Organentnahme zustimmen. Ich gestehe, dass auch ich den Antrag für das Organspenderegister erst bei der Vorbereitung auf diese Volksinitiative ausgefüllt habe. Erst da habe ich mich in das Register eingetragen. Ausschlaggebend für mich waren die einzelnen Schicksale von betroffenen Personen. So hat mich besonders die Geschichte der 13-jährigen Lorena aus Ascona berührt. 2019 begann ihr rechtes Knie zu schmerzen. Sie dachte anfänglich, es sei eine Gelenküberbelastung, weil sie sehr viel Sport trieb. Doch der Arzt vermutete Knochenkrebs und lag damit leider richtig. Während Monaten durchlief die damals 12-Jährige mehrere Chemotherapien. Im Juli kam die erlösende Nachricht, dass sie keine Metastasen mehr habe. Der Albtraum schien zu Ende zu sein - bis es Lorena kurze Zeit später plötzlich wieder sehr, sehr schlecht ging. Die Chemotherapien hatten ihr Herz angegriffen, es war so schwach, dass sie ein Kunstherz benötigte. Es folgten neun Notoperationen. Im August dann kam endlich der erlösende Anruf von Swisstransplant, dass ein Spenderherz für Lorena gefunden worden war.

Der Fall Lorena zeigte mir die Wichtigkeit einer Organspende auf eine eindrückliche Art und Weise. Deshalb möchte ich unabhängig davon, wie Sie zur Volksinitiative oder zum Gegenvorschlag stehen, einen dringlichen Appell an Sie richten: Seien Sie Vorbilder, seien Sie Leader dieser Gesellschaft, und zwar bis zum Schluss. Machen Sie es bitte mir nach, und registrieren Sie sich auf swisstransplant.org im nationalen Organspenderegister. Damit können Sie unter Umständen Menschenleben wie jenes von Lorena retten. Seien Sie ein Held und machen Sie bitte mit.

Persönlich ist es mir wichtig, dass auch die ethischen Aspekte in die Meinungsbildung und in die Ausgestaltung einer Vorlage mit einbezogen werden. Schliesslich ist es von grosser Bedeutung, dass man den persönlichen Entscheid der spendenden bzw. der nicht spendenden Personen berücksichtigt und letztendlich akzeptiert. Die Initiative möchte, dass jedem Erwachsenen im Todesfall Organe entnommen werden, ausser er wünscht das ausdrücklich nicht und hat dies zu Lebzeiten explizit so geäussert. Seinen Willen kann man im nationalen Organspenderegister eintragen lassen.

Dieser Automatismus geht mir persönlich zu weit und trägt den ethischen Aspekten zu wenig Rechnung. Als Lösung, welche sowohl dem Grundgedanken der Initianten als auch den ethischen Fragen gerecht wird, bietet sich somit der vom Bundesrat ausgearbeitete indirekte Gegenvorschlag an. Dieser sieht vor, dass jeder Erwachsene festhalten muss, ob er nach dem Tod seine Organe spenden möchte oder nicht. Falls er dies unterlässt, müssen, anders als gemäss Initiative, die nächsten Angehörigen über die Organspende entscheiden. Falls die Angehörigen nicht erreicht werden können, ist eine Entnahme unzulässig.

Ich bedanke mich zum Schluss bei den Initianten für ihren Einsatz und dafür, dass sie diesem wichtigen Thema neuen Schwung verliehen haben. Da der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zum Rückzug der Initiative führt, werde ich diesen mit voller Überzeugung unterstützen.