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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2021-05-05

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-05-05

Wortprotokoll

Kurz zusammengefasst: Die grüne Fraktion geht einmal mit der Minderheit und schliesst sich sonst den Mehrheitsanträgen an.

Bei Artikel 10a Absatz 1 sind wir sehr einverstanden mit der nationalen Zuteilungsstelle, welche bereits ein Register führt über diejenigen Patienten und Patientinnen, die auf ein Organ warten. Es macht sehr viel Sinn, auch gleich dort die Zustimmung bzw. den Widerspruch der Menschen anzuhängen. Wir bitten Sie, hier die Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind die Minderheitsanträge Amaudruz zurückgezogen.

Dann komme ich zu Artikel 10a Absatz 6: Hier sind wir Grünen bei der Minderheit. Das ist der einzige Minderheitsantrag, für den wir mitkämpfen und von dem wir hoffen, dass er eine Mehrheit finden wird. Auch wir finden es sehr wichtig, dass aktiv informiert wird. Es ist aber nicht das Thema, das uns am nächsten liegt und das wir gerade am liebsten bearbeiten möchten. Es macht deshalb sehr viel Sinn, an Orten, wo dies auch staatlich möglich ist, die Menschen darauf aufmerksam zu machen, ihren Willen abzulegen, ob sie Organe spenden [PAGE 870] wollen oder nicht. Hier bitten wir Sie, dem Minderheitsantrag Nantermod zuzustimmen.

Bei Artikel 10a Absatz 7 sind wir allerdings bei der Mehrheit. Ich möchte bitte nicht auf meinem Pass oder meiner Identitätskarte - einen Führerinnenausweis habe ich nicht - öffentlich erklärt sehen, ob ich auch noch Organe spende oder nicht. Das ist für viele Menschen ein zu intimes Thema, also bitte lassen Sie uns das auch entsprechend behandeln.

Dann noch zu Artikel 18 Absatz 1: Hier sind wir mit den vorgeschlagenen Kriterien des Bundesrates sehr einverstanden. Selbstverständlich ist die Dringlichkeit das absolut zentrale Kriterium, und natürlich sind auch der sogenannte medizinische Nutzen sowie die Wartezeit wichtig. Gar kein Verständnis haben wir aber für die Verpflichtung, wonach man Organe spenden muss, um ein Anrecht darauf zu haben, auch ein Organ zu bekommen. Das erachten wir auch gar nicht als eine Win-win-Situation. Auch wenn die Bereitschaft zur Organspende erst als vierte Priorität aufgeführt ist, lehnen wir dieses Kriterium trotzdem ab. Wir haben nicht zwei Kategorien von Menschen. In der Not sollen nicht manche Menschen wichtiger sein als andere. Wir wollen hier eine Gleichbehandlung. Wir wollen auch keinen indirekten Spendezwang einführen. Das wäre es faktisch, weil man ja nicht riskieren will, dass man dann kein Organ bekommt. Es ist und bleibt eine ethische Frage. Wir müssen das Recht haben, sowohl Ja als eben auch Nein zur Spende sagen zu können.

Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu.