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Ryser Franziska · Nationalrat · 2021-05-31

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2021-05-31

Wortprotokoll

Wir beraten heute die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Damit wird keine neue Praxis eingeführt, sondern es werden zwei andere Ziele verfolgt: Gleichbehandlung und Rechtssicherheit.

Rechtssicherheit wird erreicht, indem die heutzutage gängige Praxis bei Verständigungsverfahren auf eine solide gesetzliche Grundlage gestellt wird. Trotz Doppelbesteuerungsabkommen kann es vorkommen, dass eine Person oder ein Unternehmen doppelt besteuert wird. Die Verfahren, die eine in der Schweiz ansässige Person in der Folge beantragen kann, um die abkommenswidrige Besteuerung zu klären, sollen vonseiten der Schweizer Behörden nach einheitlichen Spielregeln durchgeführt und vor allem auch umgesetzt werden. Dafür eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, ist sinnvoll, weil heute viele Verständigungsverfahren durchgeführt werden und vor allem wenn man bedenkt, wie gross die verhandelte Differenz in der Steuerbemessungsgrundlage sein kann. In 10 Prozent der Verfahren wird über Summen von mehr als einer Million Franken verhandelt; es geht hier also doch um beträchtliche Summen an Steuersubstrat.

Die Fraktion der Grünen begrüsst es, dass das innerstaatliche Vorgehen bei Verständigungsverfahren klar geregelt wird. So können Verständigungsverfahren in der Schweiz vereinheitlicht und mit einheitlichen Fristen und klaren Zuständigkeiten unter den Behörden durchgeführt werden.

Wir begrüssen es auch, dass die Rückforderung der Verrechnungssteuer, basierend auf einem internationalen Abkommen, gesetzlich verankert wird. Dabei soll aber bei einer Zuwiderhandlung auch die gleiche Strafnorm angewendet werden, wie sie bei einem analogen Verfahren in der Schweiz gelten würde. Da geht es um den Punkt der Gleichbehandlung: Wer die Verrechnungssteuer basierend auf einem Doppelbesteuerungsabkommen ungerechtfertigt zurückfordert, soll gleich behandelt werden wie jemand, der sie basierend auf dem Schweizer Verrechnungssteuergesetz zurückfordert. Das dafür vorgesehene Höchstmass der Strafe ist sinnvoll, ebenso wie der Ermessensspielraum bei der Auslegung einer allfälligen Busse. Es gibt keinen Grund, hier eine Aufweichung vorzunehmen.

Wir lehnen die Minderheitsanträge Aeschi Thomas und die damit beabsichtigte Verwässerung der Strafbestimmungen ab.

Die Fraktion der Grünen tritt auf diese Vorlage ein und unterstützt alle Anträge der Mehrheit der vorberatenden Kommission.