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Schmid Martin · Ständerat · 2021-05-31

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-05-31

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat Ihnen detailliert und ausgewogen dargelegt, worüber wir in unserer Kommission diskutiert haben. Das Opting-out stellt in der Praxis den grossen Streitpunkt dar. Wir haben ja auch intensiv darüber diskutiert, ob man hier weiter gehen soll, ob man das Opting-out, wie es auch Herr Kollege Rieder gesagt hat, abschaffen soll oder nicht. Wir sind zum Schluss gekommen, dass es sicher falsch wäre, in dieser Revision vorweg einen Entscheid zu treffen. Aber wir haben gleichzeitig eine Motion zur Revision des Revisionsrechts aufgegleist, die später, gerade im Nachgang zu diesem Geschäft, noch behandelt wird. Wir sind in der Kommission der Auffassung gewesen, dass dieser Bereich umfassend angeschaut werden muss, weil es um extrem viele Gesellschaften geht, um einen grossen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und auch um Regulierungskosten und Bürokratie.

Die Minderheit schlägt Ihnen mit dem Bundesrat vor, das Opting-out hier nur leicht zu modifizieren, sodass man das Opting-out in Zukunft nicht mehr rückwirkend erklären kann, sondern im Voraus erklären muss. Die Mehrheit will noch weiter gehen und alle zwei Jahre einen Beschluss durch den Verwaltungsrat und die Generalversammlung erwirken, bzw. wenn die zwei Jahre abgelaufen sind, verlangt sie auch noch die Einreichung der Jahresrechnung beim Handelsregisteramt.

Hier kommen wir mit einem Antrag - da sind sich Mehrheit und Minderheit wieder einig -, der es aus unserer Sicht eben greifbar macht, weshalb man der Minderheit folgen sollte. Das Problem ist, da hat Herr Rieder meines Erachtens recht, dass es Gesellschaften gibt, die keine Jahresrechnung erstellen oder diese nicht einreichen. Aber wir haben im Gesetz heute schon eine Verpflichtung, dass bei der direkten Bundessteuer von der Gesellschaft jedes Jahr eine unterschriebene Jahresrechnung bei den Steuerbehörden eingereicht werden muss. Hätten wir einen konsequenten Vollzug, gäbe es die von der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich erwähnten Fälle nicht. Wenn die Steuerbehörden in Zürich ihre Arbeit richtig machen würden, hätten sie diese Gesellschaften gemahnt und daran erinnert, dass sie mit der Steuererklärung die Jahresrechnung einreichen müssen, und zwar unterschrieben durch die Verwaltungsräte.

Aus diesem Grund ist die Minderheit der Auffassung, dass das Problem so zu lösen ist, dass die Steuerbehörden in Zukunft dem Handelsregisteramt eine Meldung machen, sofern keine unterzeichnete Jahresrechnung und keine Steuererklärung eingereicht wird. Mehrheit und Minderheit beantragen dies gemeinsam. So wollen wir diese schwarzen Schafe greifbar machen. Aber wir von der Minderheit wollen nicht, wie es die Mehrheit will, dass alle rechtschaffenen KMU und Aktiengesellschaften alle zwei Jahre einen Beschluss fassen müssen, um das Opting-out wieder zu bestätigen. Das bringt nichts. Das erfasst nicht diejenigen Fälle, die wir erreichen wollen. Wir wollen die Missbrauchsfälle aufdecken, diejenigen, die überschuldete Gesellschaften weiter bestehen lassen. Wir wollen aber die Handelsregisterämter auch nicht mit Arbeit überlasten.

Stellen Sie sich vor, dass alle KMU alle zwei Jahre einen Beschluss fassen und ihn mit ihren Jahresrechnungen beim Handelsregisteramt einreichen. Was haben wir gewonnen? Aus unserer Sicht eben nichts, denn die Handelsregisterämter werden überlastet sein. Sie können die Jahresrechnungen ja auch nicht prüfen. Wir wollen doch, dass die Steuerbehörden den Handelsregisterämtern diejenigen Meldungen machen, die es braucht, um eben genau diese 5 Prozent der Gesellschaften aus dem Verkehr zu ziehen. Ich glaube, da sind sich Mehrheit und Minderheit einig. Das sollten wir tun, um missbräuchliche Konkurse zu verhindern. Mit den Bestimmungen, die die Nichtigkeit des Mantelhandels, das strafrechtliche Tätigkeitsverbot und die Meldung durch die Steuerbehörden betreffen, haben wir ein System, das aus unserer Sicht praxis- und KMU-tauglich ist und dort ansetzt, wo die Missbräuche in der Praxis geschehen sind.

Ich möchte Ihnen aber auch beliebt machen, die Motion zur Revision des Revisionsrechts, die der Bundesrat ablehnt, anzunehmen. Ich glaube, es braucht eine Auslegeordnung darüber, was man mit dem Opting-out macht. Da sind wir uns ja einig. Es gibt hier unterschiedliche Stimmen. Es gibt in der Praxis Lücken. Das sollte man meines Erachtens auch mit den betroffenen Kreisen im Detail anschauen, auch wenn die Lösungsfindung schwierig ist, denn es ist ein Spagat zwischen Bürokratie, Aufwendungen und Wirksamkeit. Wir haben ja auch in der Kommission gesehen, wie schwierig das ist.

Aus meiner Sicht ist der Entwurf des Bundesrates adäquat, weil er auch die Kompetenzen der Handelsregisterämter einbezieht. Was wollen die Handelsregisterämter mit all den Jahresrechnungen machen, die sie gemäss dem Antrag der Mehrheit alle zwei Jahre erhalten? Sie sollten vielmehr diejenigen 5 Prozent Meldungen aufnehmen, die sie von den Steuerverwaltungen erhalten, weil die betreffenden Gesellschaften keine unterschriebene Jahresrechnung, keine Steuererklärung einreichen. Diesen sollten sie nachgehen und ihnen gewissermassen den Stecker ziehen. Das wäre, glaube ich, volkswirtschaftlich eben im Interesse von uns allen.

Aus diesen Gründen ist die Kommissionsminderheit der Auffassung, dass die Lösung des Bundesrates in Kombination mit dem Antrag zu Artikel 122 - Sie finden das auf Seite 15 der Fahne - das richtige Vorgehen ist.