Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-05-31
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-05-31
Wortprotokoll
Ich glaube, ich kann es hier relativ kurz machen. Der Kommissionspräsident hat es gesagt: Diese Motion wurde im Rahmen der Kommissionsarbeiten zum Gesetzgebungsprojekt 19.043, das wir jetzt gerade beraten haben, eingereicht. Die Thematik der Anpassung des Revisionsrechts ist ja nicht neu. In den letzten Jahren sind zahlreiche Vorstösse dazu eingegangen. Es wurden zahlreiche Studien und Berichte veröffentlicht. Das Ei des Kolumbus hat man dabei noch nicht gefunden. Diese Motion ist also offensichtlich weiterhin auf der Suche nach dem Ei des Kolumbus.
Der Bundesrat hat sich mit dieser Frage auch auseinandergesetzt. Im Rahmen der Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse zum Aktienrecht im Jahr 2016 wurde die Verwaltung beauftragt, den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich des Revisions- und Aufsichtsrechts allgemein abklären zu lassen. Es gab damals einen Expertenbericht von Peter Ochsner und Daniel Suter vom 20. Juli 2017. Der umfassende Bericht hält fest, dass sich das geltende Revisionsrecht bewährt hat. Es besteht aus Sicht des Bundesrates damit kein umfassender Überarbeitungsbedarf. Der Bundesrat hat sich den Schlussfolgerungen der Experten angeschlossen. Er sieht vor diesem Hintergrund keinen Anlass zu einer umfassenden Anpassung des Revisionsrechts. Im Übrigen verzichtet der Motionstext auch darauf, Eckwerte zu nennen. Es ist ein relativ offener Antrag.
Ich bitte Sie hier, diese Motion abzulehnen.