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Schmid Martin · Ständerat · 2021-05-31

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-05-31

Wortprotokoll

Ich möchte zum Votum von Kollege Ettlin Stellung nehmen. Kollege Ettlin sagt quasi, dass es im Bereiche der Steuern eine neue Situation auslösen würde, wenn wir nun den Wechsel vornähmen, dass in Zukunft nicht mehr auf Pfändung betrieben werden muss, sondern direkt auf Konkurs. Da möchte ich einfach auf die Praxis bei den Steuerbehörden hinweisen, wie sie schon heute existiert - Herr Ettlin Erich kennt sie hervorragend! -: Wenn heute ein Unternehmen Zahlungsschwierigkeiten hat, dann finden die genau gleichen Regeln Anwendung - auch in Bezug auf die Rechtsgleichheit, die Gleichbehandlung - wie in Zukunft. Die Steuerverwaltung kann heute schon bei einer vorübergehenden Zahlungsstörung Steueraufschub gewähren; sie kann Raten vereinbaren, wenn Aussicht auf Bezahlung besteht, und sie betreibt in diesen Fällen schon heute nicht auf Pfändung, sondern sie gewährt den Unternehmen eine Frist, damit sie noch länger versuchen können, aus dieser Situation herauszukommen. Wenn die Voraussetzungen für eine Sanierung nicht gegeben sind, dann kommt heute schon die Betreibung auf Pfändung, denn dann darf der Zahlungsaufschub nicht gewährt werden, wenn die Steuerverwaltungen nach Gesetz vorgehen, und das machen sie ja immer. In Zukunft werden sie die genau gleiche Praxis anwenden: Sie werden beurteilen, ob eine Unternehmung eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit hat oder ob ein strukturelles Problem vorliegt.

Wir diskutieren heute über die missbräuchlichen Konkurse. Wir stellen einfach in der Praxis fest, dass es viele Zombie-Gesellschaften gibt, die über Jahre im Nirwana herumgeistern. Dann wird ein Domizilwechsel gemacht in einen Kanton, der die Ressourcen zur Abwicklung dieser Gesellschaften nicht hat. Das will die Mehrheit in Zukunft verhindern, indem bei Fällen, in denen keine Aussicht auf Sanierung besteht, der Staat auf Konkurs betreibt, damit diese Gesellschaften letztlich liquidiert werden und nicht mehr weiter Schaden anrichten bei Gewerbetreibenden und KMU, die sich dagegen auch nicht wehren können.

Die Voraussetzungen sind wie in der heutigen Praxis; es kann ein Zahlungsaufschub gewährt werden. Ich sage es auch zuhanden der Materialien: Der gesetzgeberische Wille ist der, dass die gleiche Praxis Anwendung findet. Aber wenn die Voraussetzungen für einen Zahlungsaufschub nicht gegeben sind, dann wird als Rechtsfolge nicht mehr eine Betreibung auf Pfändung vorgenommen, sondern es wird auf Konkurs betrieben, auch durch den Staat, damit eine Gleichbehandlung aller Gläubiger stattfindet.

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