Baader Caspar · Nationalrat · 2002-12-02
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-02
Wortprotokoll
Vorweg ist zu bemerken, dass Herr Donzé vermutlich zu einem anderen Artikel gesprochen hat.
Die WAK hat sich bei Artikel 33 mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen für das Bausparen ausgesprochen, und zwar für die Variante des Nationalrates. Beim Bausparen geht es darum, Frau Genner, Anreize zu schaffen, damit Mieterinnen und Mieter - also Leute, die heute noch kein Wohneigentum haben - Geld steuerfrei beiseite legen können, um dieses dann zu verwenden, um erstmals Wohneigentum zu erwerben. Das ist nun tatsächlich eine eigentumsfördernde Massnahme par excellence! Es geht hier nicht um ein Steuerschlupfloch, Frau Genner, und Herr Bührer hat vorhin zu Recht gesagt: Die Einlagen sollten in einem möglichst frühen Stadium erfolgen, also wenn die jungen Leute noch nicht oder frisch verheiratet sind und noch keine Kinder haben. Dann haben sie nämlich die Möglichkeit, Geld aus ihrem Doppeleinkommen beiseite zu legen. So wenigstens läuft das in der Praxis im Kanton Basel-Landschaft ab.
Jetzt stehen einander zwei Modelle für das Bausparen gegenüber: Beim Modell des Ständerates und des Bundesrates geht es lediglich darum, die Abzüge der Säule 3a von bisher rund 6000 auf 9000 Franken zu erhöhen. Diese Variante kostet 25 Millionen Franken. Beim Modell des Nationalrates, welches weitgehend dem Baselbieter Modell entspricht, sollen aufgrund eines speziellen Bausparvertrages auf ein Bausparkonto bis zu 12 000 Franken pro Jahr und Person zurückgelegt werden können. Dabei ist das Entscheidende, dass diese Rücklage kumulativ zum Abzug der Säule 3a von heute 6000 Franken erfolgen kann, also total 18 000 statt nur 9000 Franken gemäss Variante des Bundesrates steuerfrei angespart werden können!
Die Kosten betragen insgesamt 50 Millionen Franken, d. h., es sind 25 Millionen Franken mehr als bei der Variante Bundesrat und Ständerat. Was bisher in der Debatte nicht erwähnt worden, aber noch entscheidend ist, ist, dass bei beiden Modellen eine Begrenzung bis zum 45. Altersjahr gegeben ist und steuerlich eine unterschiedliche Behandlung erfolgt. Die Rücklagen, welche über die Säule 3a erfolgen, werden bei der Entnahme oder dann, wenn sie zum Erwerb von Wohneigentum eingesetzt werden, besteuert - zugegebenermassen zu einem reduzierten Satz.
Bei der Variante Nationalrat, also beim echten Bausparen, werden die zurückgelegten Beträge nicht besteuert, wenn das Kapital zum Erwerb von Wohneigentum verwendet wird. Es gibt keine Besteuerung, es sei denn, das Kapital würde nicht zum Erwerb von Wohneigentum gebraucht; dann erfolgt die volle Nachbesteuerung. Das ist ein wesentlicher Unterschied.
Die Kommission hat noch eine kleine Änderung vorgenommen, indem der Erwerber der Liegenschaft innert zweier Jahre nach Ablauf des Bausparvertrages das Wohneigentum erwerben muss. Man hat also eine zeitliche Begrenzung auf zwei Jahre eingeführt; Sie finden das in Artikel 33 Absatz 5.
Die Minderheit der Kommission will bei der Frage des Bausparens dem Bundesrat und dem Ständerat folgen, dies vor allem aus finanzpolitischen Überlegungen.
Ich empfehle Ihnen, der Kommissionsmehrheit zu folgen.