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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2021-06-01

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-01

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat am 26. März dieses Jahres die Motion der RK-S diskutiert und stellt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen den Antrag, diese abzulehnen.

Um was geht es bei dieser Motion? Erstens geht es um den Anstoss einer grossen Gesetzesrevision im Bereich der Mietzinsgestaltung. Zweitens geht es um die Durchführung eines runden Tisches unter den Sozialpartnern im Mietwesen. Letzteres ist erfüllt: Der Bundesrat wird sich mit den Sozialpartnern noch im Laufe dieses Monats treffen.

Dieser Aspekt wird auch von der Kommission akzeptiert und begrüsst. Uneinig ist sich die Kommission in der ersten Fragestellung dieser Motion, nämlich ob man vonseiten des Parlamentes dem Bundesrat den Auftrag geben soll, eine grosse Gesetzesrevision im Bereich der Mietzinsgestaltung vorzunehmen. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass man das nicht tun will. Der Dialog wird, wie gesagt, begrüsst, aber die grosse Revision wird kritisch betrachtet.

Aus Sicht der Kommission ist es dem Bundesrat freigestellt, ob er ein Projekt für eine grosse Mietzinsrevision vorantreiben will. Er kann dies unabhängig vom Parlament machen. Die Mehrheit der Kommission ist aber der Meinung, dass sich das Parlament in dieser Phase noch nicht aktiv mit dieser Frage auseinandersetzen sollte und dass das Parlament verhindern sollte, dass es mit parlamentarischen Vorstössen zu Doppelspurigkeiten kommt.

Im Gegensatz dazu will eine Minderheit der Kommission eine aktivere Rolle des Parlamentes: Sie will eine Gesamtrevision statt Einzelvorstösse und will vor allem mehr Politik als Rechtsprechung im Mietrecht.

Die Mehrheit ist wie gesagt anderer Meinung: Die Mehrheit erachtet den Weg über die verschiedenen parlamentarischen Initiativen als sinnvoll, zielführend und auch schneller realisierbar als eine grosse Mietrechtsrevision. In diesem Sinne kommt die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission anders [PAGE 916] als der Ständerat zur Überzeugung, dass diese Motion nicht zielführend ist und dass eine solche Mietrechtsrevision nicht zum Erfolg führen würde.

Aus diesem Grunde beantragen wir Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen die Ablehnung.

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