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Raggenbass Hansueli · Nationalrat · 2002-12-02

Raggenbass Hansueli · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-02

Wortprotokoll

Die WAK beantragt Ihnen bezüglich der Wohneigentumsbesteuerung mit 15 zu 8 Stimmen, an unserem Beschluss festzuhalten; damit haben wir eine Differenz zum Ständerat. Eine klare Mehrheit der WAK will also am Systemwechsel festhalten. Eine Minderheit beantragt, dem Ständerat zu folgen, und wünscht eine Systemverbesserung. Aufgrund der speziellen Ausgangslage erscheint ein kurzer Rückblick auf die verschiedenen Phasen des Projektes angezeigt:

1. Der Bundesrat schlug bereits mit Botschaft vom 28. Februar 2001 einen Systemwechsel vor, der die folgenden wesentlichen Komponenten beinhaltete: Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwertes und des Zinsabzuges - ausser eben für Ersterwerber 5000 Franken pro Jahr, die sich jährlich linear um 10 Prozent reduzieren - sowie Abzug der effektiven Liegenschaftskosten, soweit sie 5000 Franken übersteigen, im Maximum 5000 Franken pro Jahr, aber [PAGE 1883] einmal innerhalb von fünf Jahren 45 000 Franken. Die mutmasslichen Ausfälle des bundesrätlichen Modells belaufen sich gemäss der neuesten Version der Steuerverwaltung auf 165 Millionen Franken, für den Bund allein - also unter Abzug des Kantonsanteils - auf 115 Millionen Franken.

2. Am 26. September 2001 entschied sich der Nationalrat mit Stichentscheid der Vizepräsidentin ebenfalls für einen Systemwechsel, erhöhte jedoch den Zinsabzug für Ersterwerber auf 7500 Franken pro Jahr, wobei dieser Betrag in den ersten fünf Jahren voll abgezogen werden kann und sich in den folgenden fünf Jahren um je 20 Prozent reduziert. Die Kommission glaubt nicht, dass die Hypothek in dieser Zeit vom Ersterwerber voll abbezahlt werden kann, Herr Baader, sondern sie ist der Auffassung, dass der Ersterwerber die Hypothek so weit abzahlen kann, dass er nachher beim Systemwechsel nicht schlechter fährt.

Überdies, Herr Baader Caspar, können auch hier sämtliche effektive Liegenschaftskosten, die 4000 Franken übersteigen, abgezogen werden. Der Nationalrat hat dort jede Grenze gekippt. Er führte auch eine so genannte KMU-Klausel ein, die eben gerade die von Herrn Gysin Hans Rudolf angesprochene Finanzierungsproblematik, die richtig aufgezeigt worden ist, lösen soll - so lösen, dass eben auch beim Systemwechsel keine schlechtere Lösung als heute gegeben ist. Das haben wir uns ja überlegt. Die mutmasslichen Ausfälle nach der nationalrätlichen Fassung werden von der Steuerverwaltung im neuesten Papier nun auf 430 Millionen Franken geschätzt; für den Bund allein - unter Abzug des Kantonsanteils - werden sie auf 300 Millionen Franken geschätzt. So viel zu Phase 2.

Kommen wir zu Phase 3: Der Ständerat entschied am 2. Oktober dieses Jahres mit 23 zu 13 Stimmen, am bisherigen System festzuhalten und es zu verbessern. Er hatte eigentlich zwei Hauptargumente: Der Systemwechsel sei in Anbetracht der heutigen Finanzlage des Bundes und im Lichte der Schuldenbremse zu teuer, und was die Besteuerung der Zweitwohnsitze anbelange, könnte der Systemwechsel zu erheblichen Ausfällen für die Tourismuskantone führen. Der Ständerat will das bisherige System wie folgt verbessern: Der Eigenmietwert soll neu 60 Prozent des Marktmietwertes betragen. Gegenwärtig entspricht er im Mittel 70 Prozent des Marktmietwertes, mit Differenzen zwischen den Kantonen. Damit sollen das Wohneigentum und die Steuerharmonisierung zwischen den Kantonen gefördert werden. Weiter soll eine Härtefallklausel eingeführt werden, wonach der Eigenmietwert auf höchstens die Hälfte herabgesetzt werden kann, wenn die übrigen Einkünfte und das nicht in die Liegenschaft investierte Vermögen in einem dauerhaften Missverhältnis zu den Gesamtkosten stehen. Die Steuerausfälle würden sich bei der direkten Bundessteuer gemäss ständerätlichem Modell auf 145 Millionen Franken belaufen, und unter Abzug des Kantonsanteils auf etwa 100 Millionen Franken.

Nun zu den Anträgen unserer Kommission: Sie beantragt wie gesagt mit 15 zu 8 Stimmen den Systemwechsel - mit dem genau gleichen Inhalt, wie er von Ihnen an der Sitzung vom 26. September 2001 beschlossen worden ist. Da der Ständerat die Beibehaltung des bisherigen Systems beschlossen hat und auf den Systemwechsel ja gar nicht eingetreten ist, stehen wir vor der Situation, dass wir nochmals über unseren eigenen Beschluss abzustimmen haben. Das bedeutet, dass wir - sollten wir dem Systemwechsel zustimmen - nur den Grundsatz zu entscheiden haben, jedoch die Details zum Systemwechsel auf der Fahne nicht mehr verändern können. Für den Fall aber, dass die Kommission der Minderheit Gysin Hans Rudolf folgen sollte, wird die Detailberatung durchgeführt; Sie finden dazu die Eventualanträge der Kommission auf der rechten Seite des vertikalen Strichs auf der Fahne.

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zur Minderheit Gysin Hans Rudolf: Es handelt sich dabei nicht um eine "wunderbare Brotvermehrung", sondern um eine "wundersame Stimmenvermehrung": Auf wundersame Weise scheint sich die Minderheit gemäss Fahne von 8 auf 12 Stimmen ausgedehnt zu haben, was bei 15 Mehrheitsstimmen und zwei Abwesenheiten auf eine respektable Kommissionsgrösse von 29 Mitgliedern schliessen lässt. Die WAK scheint sehr begehrt zu sein; ich begreife das, ich bin auch in dieser Kommission. Spass beiseite: Das heutige System leidet an gewichtigen Mängeln, welche mit einer Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung zumindest gemildert werden könnten. Die Kantone haben sich darum auch entgegen der von Herrn Schneider dargestellten Auffassung in ihrer Mehrheit dem Systemwechsel gemäss Fassung des Bundesrates angeschlossen.

Das heutige System belohnt das Schuldenmachen. Nicht ohne Grund verzeichnen wir in der Schweiz eine extrem hohe Verschuldung beim Wohneigentum: Die falsch gesetzten Anreize fordern die Steuerzahlenden geradezu auf, gezielte Steuerplanung zu betreiben. Die Eigenmietwertbesteuerung ist äusserst kompliziert und aufwendig gestaltet; die Verfahren gehören wohl zu den schwierigsten und kompliziertesten Verfahren. Der administrative Aufwand ist enorm. Die grossen Besteuerungsdifferenzen zwischen den Kantonen sind durch nichts gerechtfertigt und widersprechen auch faktisch der klaren Zielsetzung einer formellen Steuerharmonisierung. Das heutige System bestraft all jene, die ins eigene Haus investieren und so für ihr Alter vorsorgen. Es hat jedoch trotz gleich bleibender Wohnsituation eine stets höhere Steuerbelastung bewirkt, was vor allem bei älteren Hauseigentümern, die über ungenügend indexierte Einkünfte verfügen, zu Härten geführt hat - das heutige System ist politisch abgenützt.

Die Kommission ist sich bewusst, dass der Entscheid etwas kostet. Die Schätzungen der Steuerverwaltung sind aber sehr rudimentär und beruhen jetzt neu auf einem einzigen Kanton. Die Korrektur erfolgte, weil die Steuerverwaltung neu nicht mehr von 22 000 bis 30 000 Neuerwerbern, sondern von 37 500 bis 45 000 ausgeht, was natürlich zu markanten Verschiebungen geführt hat. Diese Schätzung ist rein statisch.

Darüber hinaus - ich bitte Sie, das zu bedenken - ist die Inkraftsetzung dieser Bestimmungen auf den 1. Januar 2008 vorgesehen, was bedeutet, dass sie weder Budget- noch Finanzplanrelevanz haben und wohl erst im Jahr 2009 Wirkung erzielen. Ich möchte damit sagen, dass dieser Systemwechsel ein strategischer Entscheid ist; er ist auf lange Sicht ausgerichtet. Schuldenmachen soll nicht noch belohnt werden.