Schläpfer Therese · Nationalrat · 2021-06-01
Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-01
Wortprotokoll
Das Postulat will mit einer staatlichen Gesamtstrategie einen Massnahmenplan zur Ermöglichung des Wiedereinstieges von Frauen in die Arbeitswelt. Hiermit stellt die Postulantin die Frauen einmal mehr als hilflose Wesen dar. Dabei sollen noch die unterschiedlichen Bedürfnisse, die persönlichen Verhältnisse und die finanziellen Ressourcen der interessierten Frauen berücksichtigt werden. Das Potenzial der Frauen soll besser genutzt werden. Die Postulantin bedauert, dass sich die Mütter nach der Geburt eine Zeit lang selbst um die Kinder kümmern. Sie will sie schneller weg von der Familie und zurück an den Arbeitsplatz bringen, als ob die Frauen nicht fähig wären, den Zeitpunkt und ihren Weg zurück in die Arbeitswelt selbst zu bestimmen und darüber zu befinden.
Aus zwei Gründen ist das Postulat abzulehnen:
1.[NB]Das Postulat würdigt die Arbeit der Hausfrau und Mutter herab. Es bewirkt also genau das Gegenteil des Wunsches vieler Frauen, wonach die Arbeit als Mutter und Hausfrau gewürdigt und aufgewertet wird. Die wertvolle Arbeit, welche eine Mutter während dieser Zeit leistet, wird geringgeschätzt. Für die Care-Arbeit und die Kinderbetreuung braucht es dann einfach andere Arbeitskräfte. Die Mutter soll doch bitte selbst entscheiden können, in welcher Aufgabe sie ihre Erfüllung findet. Ausserdem ist es niemandem verboten, nach der Geburt der Kinder wieder in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Wenn die Mutter das zu Beginn in einem tieferen Teilzeitpensum tun will, soll das die freie Entscheidung von ihr und ihrer Familie sein. Die Familie soll gestärkt werden.
2.[NB]Arbeitgeber sind von sich aus bemüht, die weiblichen Arbeitskräfte zu behalten oder zurückzugewinnen. Sie bieten oft Wiedereinstiegskurse an oder schaffen gute Bedingungen für Wiedereinsteigerinnen. Neben dem freien Markt bieten die Kantone mit den Berufsbildungszentren schon heute viele Möglichkeiten in unterschiedlichen Richtungen an. Die Bildung ist auf kantonaler Ebene geregelt, weil die Bedürfnisse in den Kantonen sehr unterschiedlich sind.
Die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt ist sehr von der individuellen Situation der Mutter und der Familie abhängig. Eine zentrale Lösung wäre schwierig zu finden. Mit den bereits vorhandenen kantonalen Berufsbildungszentren sind wir hier individueller, gezielter und besser bedient. Auch die pädagogischen Hochschulen bieten Wiedereinstiegskurse an, obwohl das Lehrerdiplom nicht verfällt. In der Pflege sind manche Angebote von der öffentlichen Hand unterstützt, sprich subventioniert. Sie werden günstig oder gar gratis angeboten. Ausserdem sind die Lehrgänge berufsbegleitend konzipiert, sodass die Kurse auch von Frauen in finanziell und zeitlich schwierigen Situationen bewältigt werden können.
Die verborgenen Konsequenzen bei einer Erfüllung des Postulates betreffen die langfristigen Auswirkungen. Einerseits unterwirft es die Mütter früher oder später einem Zwang zum Besuch eines Wiedereinstiegskurses, andererseits wird dadurch die staatliche Betreuung der Kinder gefördert. Mit anderen Worten: Die Mütter oder die Kinder werden von der Familie entfernt.
Überlassen wir die Entscheidung über den Zeitpunkt des Wiedereinstiegs den Müttern und ihren Familien und die Gestaltung der entsprechenden Programme den Arbeitgebern. Lehnen wir es ab, einen neuen, teuren Bereich im Bundesamt mit noch mehr Angestellten zu schaffen.
Ich bitte Sie deshalb, dieses Postulat abzulehnen.