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Wicki Hans · Ständerat · 2021-06-01

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-01

Wortprotokoll

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll ein weiterer Meilenstein in der Verkehrsgeschichte unseres Landes gesetzt werden. Mit dem unterirdischen Gütertransportsystem, welches künftig wichtige Zentren des Mittellandes verbinden wird, konnte ein innovativer Ansatz entwickelt werden, um den Gütertransport in unserem Land zu optimieren. Es ist eine Innovation, die zudem zur rechten Zeit kommt, denn der Güterverkehr wird in den nächsten Jahrzehnten voraussichtlich markant zunehmen. Das führt zu einem starken Druck auf Schiene und Strasse. Sie finden in der Botschaft des Bundesrates die entsprechenden Prognosen, deren Grundlagen vom Bundesamt für Raumentwicklung erarbeitet wurden. Demgemäss werden die Transportmengen im Jahr 2030 voraussichtlich um 25 Prozent höher liegen als noch 2010, dies als Folge der zunehmenden Bevölkerungsgrösse und des Wirtschaftswachstums.

Parallel dazu verändert sich auch die Struktur des Gütertransports, d. h. die Struktur innerhalb der Branche. Einerseits sorgt die Abwanderung der Schwerindustrie für eine Abnahme der Grosstransporte, die zudem oft auf der Schiene erfolgten, während andererseits im Binnengüterverkehr der Transport der Stück- und Sammelgüter zunimmt. Gesamthaft werden also die Transportlose tendenziell kleiner, was den Druck zusätzlich verstärkt. Auch in diesem Punkt kommt das Konzept von Cargo sous terrain den Bedürfnissen sowohl der Wirtschaft wie auch der Gesellschaft entgegen, denn das unterirdische Gütertransportsystem soll automatisiert sein und die Beförderung von Paletten und Behältern für Pakete, Stückgüter und Schüttgut inklusive Zwischenlagerung ermöglichen.

Damit passt das Konzept auch ideal zum laufenden Strukturwandel in der Branche. Es liegt daher klar auch im wirtschaftlichen Interesse unseres Landes, neben Schiene und Strasse einen dritten Landverkehrsträger zu ermöglichen.

Vorliegend geht es nun darum, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das unterirdische Gütertransportsystem zu schaffen. Die Ausführung wird privat organisiert und finanziert. Dieser Punkt ist von besonderer Bedeutung. Es ist also ein Vorhaben der Privatwirtschaft, seitens des Bundes ist keine Mitfinanzierung enthalten; eine solche wird auch explizit nicht beabsichtigt.

Hinsichtlich der Rolle des Bundes wird hingegen der bewährte Grundsatz beherzigt, wonach der Staat die rechtlichen Rahmenbedingungen schafft, damit sich die Wirtschaft darin entfalten kann und damit insbesondere Innovationen nicht verhindert werden. Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt diese Anforderungen. Wir stehen damit in einer langen Tradition unserer Gesetzgebung, die vom ersten eidgenössischen Eisenbahngesetz von 1852 bis in die Gegenwart reicht, denn die Ermöglichung von Wettbewerbsfreiheit für die Privatwirtschaft, gepaart mit einem angemessenen gesetzlichen Rahmen, ist der stärkste Garant für eine innovative Weiterentwicklung unserer Transporttechnik. [PAGE 381]

Ausgangspunkt für die rechtliche Regelung bildet das Eisenbahngesetz, inklusive des bewährten Instruments des Plangenehmigungsverfahrens, welches wir neben den Eisenbahnen auch etwa bei den Seilbahnen kennen. Entsprechend sind die Verfahren und Abläufe bereits bekannt, was die Umsetzung vereinfacht und der Rechtssicherheit dient. Zugleich wird damit die bisherige Kompetenzteilung zwischen Bund und Kantonen im Grundsatz aufrechterhalten, denn für den Untergrund sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Der Bund regelt allerdings die weitgehend unterirdisch verlaufenden, kantonsübergreifenden Transportanlagen sowie die darauf fahrenden Fahrzeuge. Somit übernimmt der Bund die Koordinationsfunktion und erteilt die Plangenehmigung.

Wie der Bundesrat in seiner Botschaft festhält, werden die unterirdischen Gütertransportanlagen zudem als eigenständiger Bereich im Sachplan Verkehr des Bundes geführt. Der Bund legt darin die Planungsräume und die Planungskorridore fest. Für die konkrete Festlegung der Hub-Standorte und Linienführungen sind dann im Rahmen der Richtpläne die Kantone zuständig. So weit zum Rahmen.

In Bezug auf das Vorgehen der Kommission ist zu sagen, dass wir uns im Rahmen der Beratung an der Botschaft orientiert haben, da es sich um ein neues Gesetz handelt. Vorgängig wurden Vertreter von Cargo sous terrain und der Verwaltung angehört. Die Zusatzabklärungen der Verwaltung flossen dann in die Diskussion der Kommission und auch in die Gesetzgebung ein.

Das Eintreten auf die Vorlage war in unserer Kommission unbestritten, zu den Anträgen der Kommission sowie der Minderheit werde ich mich im Rahmen der Detailberatung äussern.

Namens der einstimmigen Kommission empfehle ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.