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Dettling Marcel · Nationalrat · 2021-06-01

Dettling Marcel · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-01

Wortprotokoll

Wir behandeln die beiden Standesinitiativen Jura 18.308 und Genf 18.319. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat sich mit diesen beiden Standesinitiativen am 3. November 2020 beschäftigt. Die Kantone Jura und Genf haben die Standesinitiativen am 10. April 2018 beziehungsweise am 15. Oktober 2018 eingereicht. Die Standesinitiative Jura verlangt, die Vermarktung und Verwendung von Roundup und ähnlichen glyphosathaltigen Produkten schnellstmöglich zu verbieten, während die Standesinitiative Genf einen geordneten Ausstieg aus der Glyphosatnutzung und eine verstärkte Suche nach Alternativen in der landwirtschaftlichen Forschung fordert.

Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, Glyphosat sei bezüglich Toxizität ungefährlich. Viele wissenschaftliche Organisationen, darunter die in Europa zuständige Bewilligungsbehörde EFSA, sowie eine Studie des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen bestätigen, dass Glyphosatrückstände kein Krebsrisiko darstellen. Aus gesundheitlicher Sicht sind deshalb keine Massnahmen nötig. Massnahmen sollten vielmehr dort ansetzen, wo die Toxizität hoch ist. Ausserdem wird in der Schweiz die Tragbarkeit solcher Stoffe systematisch geprüft. Es ist nicht sinnvoll, willkürlich einzelne Substanzen herauszugreifen.

Zudem gelten für den Einsatz von Glyphosat in der Schweiz strenge Auflagen. Glyphosat darf in der Schweiz nicht für Getreide eingesetzt werden, das unmittelbar vor der Ernte steht. Ganz anders sieht es bei importierten Produkten aus. In Nordamerika beispielsweise werden Felder mit Getreide bis kurz vor der Ernte mit Glyphosat behandelt. Da ist es nicht weiter verwunderlich, wenn dann in der Schweiz in gewissen importierten Lebensmitteln Rückstände nachgewiesen werden. In den Schweizer Lebensmitteln ist dies nicht möglich, da die Anwendung von Glyphosat, wie gesagt, streng reglementiert ist, was auch absolut richtig ist.

In der Kommission wurde auch erwähnt, von welcher Menge an es für den Menschen schädlich würde, wenn er bis zum Grenzwert mit Glyphosat belastete Lebensmittel konsumieren würde. Hier einige Beispiele: Schädlich für den Menschen wird es, wenn wir täglich 72 Kilo Teigwaren, 655 Kilo Brot, 16 Kilo Kichererbsen oder 1600 Liter Wein konsumieren würden.

Auch ist die Kommission der Meinung, dass es keinen Sinn macht, wenn ein einzelnes Produkt verboten würde. Denn es würde dann einfach durch ein anderes, eventuell umweltschädlicheres ersetzt.

Wichtig ist in diesem Kontext auch die parlamentarische Initiative 19.475. Diese will das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren. Das ist für die Mehrheit der Kommission der richtige Weg. Diese parlamentarische Initiative wurde bekanntlich bereits in der Schlussabstimmung angenommen.

Die Minderheit beantragt, den beiden Standesinitiativen Folge zu geben. Sie hält einen geordneten Ausstieg aus dem Glyphosat-Einsatz, der den Anwendern ein Umsteigen auf andere Massnahmen erlaubt, für möglich und sinnvoll. Es gebe viele Möglichkeiten, Glyphosat zu ersetzen.

Noch ein Wort zur Behandlung der beiden Standesinitiativen im Ständerat: Die WAK des Ständerates hat am 20. Januar 2020 mit 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt, den beiden Standesinitiativen keine Folge zu geben. Der Ständerat hat am 10. März 2020 ebenfalls beschlossen, diesen beiden Standesinitiativen keine Folge zu geben. Die WAK des Nationalrates hat am 2. November 2020 mit 14 zu 9 Stimmen gleichfalls beschlossen, den beiden Standesinitiativen keine Folge zu geben.

Ich bitte Sie daher im Namen der Mehrheit der Kommission, diesen beiden Standesinitiativen keine Folge zu geben.