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Stark Jakob · Ständerat · 2021-06-01

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-01

Wortprotokoll

Ich habe diesen Antrag gestellt, weil ich gesehen habe, dass praktisch jede zweite neu pensionierte Person ein Wohnmobil kauft und damit freiwillig immer im eigenen Fahrzeug übernachtet. Ich dachte mir, dass damit ein Verbot der Übernachtung im Fahrzeug für Berufschauffeure eigentlich aus der Zeit gefallen ist. Weshalb soll, was viele ja freiwillig machen, ausgerechnet den Transportprofis verboten werden? Das ist der Ansatzpunkt.

Ich habe es dann etwas näher studiert, Herr Kollege Engler. Ich finde auch: Die Ziele der Motion sind nachvollziehbar und einleuchtend, aber es fragt sich eben aufgrund dieser ersten Beobachtung oder dieses ersten Argumentes, ob die gewählte Massnahme angemessen ist, und da habe ich meine Zweifel.

Worum geht es? Ich wiederhole das kurz: Die wöchentliche Ruhezeit einer Lastwagenchauffeuse oder eines Lastwagenchauffeurs umfasst mindestens 45 Stunden am Stück innerhalb von zwei Wochen - das sind ja fast zwei Tage -, und deshalb wird diese wöchentliche Ruhezeit in der Regel sicherlich zuhause verbracht. Wenn dies jedoch nicht möglich ist, weil der Chauffeur oder die Chauffeuse mit dem Lastwagen weit weg von zuhause unterwegs ist, stellt sich die Frage, wie er oder sie unter diesen Umständen diese wöchentliche Ruhezeit verbringen soll. Heute wird dies oft in der dazu eingerichteten Lastwagenkabine gemacht. Oft werden Lastwagen zu diesem Zweck an Orten abgestellt, wo den Chauffeuren und Chauffeusen Verpflegungs- und Duschmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Wird die Motion angenommen, müssen die Chauffeure und Chauffeusen neu zwingend in einem Zimmer übernachten. Ob damit eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für ausländische Berufschauffeure erreicht wird, wage ich zu bezweifeln. Ich könnte mir vorstellen, dass die neuen Übernachtungskosten zumindest teilweise auf die Chauffeure überwälzt, mindestens jedoch als Argument gegen Lohnerhöhungen verwendet werden. Zudem stellt sich auch die Frage nach der Qualität der zur Verfügung gestellten Übernachtungsmöglichkeiten. Es ist gut möglich, dass die Übernachtung in einer modernen Lastwagenkabine weit angenehmer ist als in einer alten Baracke.

Die Motion schiesst deshalb weit über ihr Ziel hinaus. Sie verteufelt die Fahrerkabinen, statt entsprechende Auflagen an diese zu formulieren, und sie überreguliert. Sie verfehlt auch ihre wettbewerbspolitischen Ziele, nicht nur, aber auch deshalb, weil es grundsätzlich fragwürdig ist, das Personalrecht für wettbewerbspolitische Zwecke umzudeuten.

Ich bitte Sie, diese Motion aufgrund dieser Argumentation abzulehnen.