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Schneider Johann N. · Nationalrat · 2002-12-02

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-02

Wortprotokoll

Langfristig könnte ein Systemwechsel echte Anreize und Vorteile bringen. Heute plädiert die FDP-Fraktion aber mehrheitlich für Systemverbesserungen und nicht für einen Systemwechsel. Der Systemwechsel ist insbesondere in den Kantonen nicht erwünscht, weil die flankierenden Massnahmen ihrer Ansicht nach zu grosse Ausfälle ergeben würden. Beim Systemwechsel müssten im Grundsatz alle effektiven Unterhaltskosten abziehbar bleiben, und nur so könnte die Gebäudesubstanz erhalten bleiben. Das neue System sieht auf den ersten Blick bestechend aus - alles einfach und klar -, die Nachteile überwiegen aber. Bei einem Systemwechsel nach vorgeschlagenem Modell fehlen flankierende Massnahmen.

Das heutige System ist sowohl für Neuerwerber als auch für Altbesitzer vorteilhaft, weil Schuldzinsen und Unterhaltskosten voll abzugsfähig sind. Der Mangel liegt in der Festlegung des Eigenmietwertes und der damit verbundenen steuerlichen Belastung für Leute mit abbezahlten Hypotheken und bescheidenen Finanzverhältnissen. Die Mängel können behoben werden, z. B. mit einer Härtefallklausel. Deshalb ist das heutige System zu verbessern und nicht zu einem neuen System mit unsicheren Auswirkungen zu wechseln.

Noch einmal: Der Unterhaltsabzug ist volkswirtschaftlich sinnvoll; er dient der Werterhaltung und bringt den KMU [PAGE 1880] Arbeit und Gewinn. Zudem sind Unterhaltsarbeiten mehrwertsteuerpflichtig; sie bringen dem Bund Einnahmen, sofern die Leistungen nicht in Schwarzarbeit erbracht werden. Ein Systemwechsel zum jetzigen Zeitpunkt kann die unbedingt angestrebten Verbesserungen nicht bringen, ergo bleibt die FDP-Fraktion beim heutigen System und will dieses verbessern.

Wir unterstützen die Minderheit Gysin Hans Rudolf.