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Gredig Corina · Nationalrat · 2021-06-02

Gredig Corina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-06-02

Wortprotokoll

Wir befinden uns bei diesem Geschäft in der zweiten Runde der Differenzbereinigung. Es verbleibt nur noch eine einzige Differenz zwischen den beiden Räten. Bei den Kernelementen der Initiative, bei der Offenlegungslimite und der Frage nach dem Kontrollmodus, ist der Ständerat den Beschlüssen unseres Rates gefolgt. Vorgesehen ist nun eine Offenlegungslimite von 15[NB]000 Franken und eine stichprobenweise Kontrolle. Das Initiativkomitee hat signalisiert, dass es, sollten diese Bestimmungen eine Mehrheit finden, seine Initiative zurückziehen werde.

Eine letzte Differenz zum Ständerat besteht in der Frage, ob alle gewählten Mitglieder der Bundesversammlung von den neuen Transparenzbestimmungen erfasst werden sollen. Unser Rat war in der letzten Runde mit 139 zu 55 Stimmen relativ deutlich der Ansicht, dass die Transparenzbestimmungen auch für gewählte Ständeratsmitglieder gelten sollen. Der Ständerat hat die entsprechende Bestimmung aber mit 25 zu 19 Stimmen abgelehnt, primär mit dem Argument, dass Ständeratswahlen kantonale Wahlen seien. [PAGE 946]

Ihre vorberatende Kommission hat diesen Punkt nochmals diskutiert. Sie möchte im Grundsatz bei der Offenlegungspflicht für die ganze Bundesversammlung bleiben. Es lässt sich gegenüber den Wählerinnen und Wählern nicht gut erklären, wieso eine Unterscheidung zwischen Nationalrat und Ständerat gemacht wird. Auch wurde angemerkt, dass in vielen Kantonen Personen gleichzeitig für den Nationalrat und den Ständerat kandidieren, womit eine Unterscheidung zwischen den jeweiligen Budgets schwierig wäre.

Ihre Kommission trägt den Überlegungen des Ständerates Rechnung, indem sie Ihnen neu vorschlägt, die Offenlegungspflicht an den Amtsantritt statt an den Wahltermin zu knüpfen. Damit bleibt klar, dass die Ständeratswahlen bis zum Wahltermin eine kantonale Angelegenheit sind. Der Ständerat ist aber eine Bundesbehörde, und bei Amtsantritt fallen seine Mitglieder auch unter die Offenlegungsbestimmungen. Die Kompetenzaufteilung ist damit noch klarer als mit der bisherigen Variante des Nationalrates.

Eine Minderheit der Kommission möchte diese Bestimmung streichen und dem Beschluss des Ständerates folgen, dies primär aus den gleichen kompetenzrechtlichen Überlegungen, wie sie auch im Ständerat diskutiert wurden.

Ihre Kommission hat im Vergleich zum letzten Beschluss zudem drei Änderungen primär redaktioneller Art vorgenommen. Diese waren unbestritten.

Insgesamt schlägt Ihnen die Kommission mit 20 zu 4 Stimmen vor, bei dieser letzten verbleibenden Differenz dem Antrag der Mehrheit zu folgen.

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