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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-06-02

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-06-02

Wortprotokoll

Am letzten Montag hat der Ständerat drei der vier Differenzen bereinigt, die zwischen ihm und Ihnen noch verblieben waren. Die letzte Differenz betrifft jetzt noch die Offenlegungspflicht bei Ständeratswahlen. Sie hatten in der Frühjahrssession beschlossen, dass die Wahlkampffinanzierung für Mitglieder des Ständerates offengelegt werden soll. Der Ständerat lehnte am Montag eine solche Regelung mit 25 zu 19 Stimmen ab. Er äusserte vor allem Bedenken zur Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung. Ihre Kommission beantragt Ihnen, an den Offenlegungspflichten bei Ständeratswahlen festzuhalten, die allerdings erst ab dem Zeitpunkt des Amtsantritts gelten sollen.

Es ist Ihnen bekannt, dass sich zunächst auch der Bundesrat aus föderalistischen Gründen gegen eine Offenlegungspflicht bei Ständeratswahlen ausgesprochen hat, denn die Wahl in den Ständerat ist ja bekanntlich im kantonalen Recht geregelt, dies gemäss Artikel 150 Absatz 3 der Bundesverfassung. Die Regelung, die Ihre Kommission beantragt, wäre mit der Bundesverfassung aber vereinbar. Die Offenlegungspflicht käme erst dann zum Tragen, wenn ein Ständeratsmitglied auch tatsächlich gewählt wurde und das Amt antritt. Ein Ständeratsmitglied wird zwar kantonal gewählt, aber wenn es einmal gewählt ist, bildet es Teil eines Bundesorgans; ab diesem Zeitpunkt gilt auch für ein Ständeratsmitglied das Bundesrecht. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen wäre so gewahrt. Für gewählte Mitglieder des Ständerates gelten im Übrigen bereits heute auch andere Offenlegungspflichten, die durch das Bundesrecht vorgegeben sind.

Der Bundesrat ist offen, ob Sie den Antrag Ihrer Kommission annehmen oder sich für den Beschluss des Ständerates entscheiden. Wenn Sie dem Ständerat folgen, können Sie die letzte Differenz aus dem Feld räumen und eine Einigungskonferenz verhindern.

Im Übrigen hat das Bundesamt für Justiz der Staatspolitischen Kommission des Ständerates Formulierungsvorschläge unterbreitet, um ein paar redaktionelle Präzisierungen vorzunehmen. Der Ständerat hat die Änderungen einstimmig angenommen, und auch Ihre Kommission beantragt, den Anpassungen zuzustimmen. Ich werde hier nicht auf die einzelnen Anträge eingehen, es geht aber um Präzisierungen, die sinnvoll erscheinen. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung.

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