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Binder-Keller Marianne · Nationalrat · 2021-06-02

Binder-Keller Marianne · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-02

Wortprotokoll

Wir haben in diesem Rat nun schon des Öftern über die Volksinitiative "für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung" gesprochen; die Argumente dafür und dagegen sind hinlänglich bekannt. Direkt traktandiert ist die Initiative nun zum ersten Mal, denn seitdem der Ständerat einen indirekten Gegenvorschlag entwickelt hat, also einen Gesetzesvorschlag als Alternative zur Initiative, kommt die Diskussion über die Initiative nicht mehr ohne eine Diskussion über den Gegenvorschlag aus. Der Gegenvorschlag hat sich der Initiative denn auch in wesentlichen Zügen angenähert, und das so weit, dass damit zu rechnen ist, dass die Initianten die Initiative zurückziehen.

Die Initiative "für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung" verlangt eine Ergänzung der Bundesverfassung mit einem Artikel 39a und einer zusätzlichen Ziffer 12 in den Übergangsbestimmungen in Artikel 197. Der Bund soll Vorschriften zur Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen auf Bundesebene erlassen. Die Parteien sollen ihre Bilanz und ihre Erfolgsrechnung sowie den Betrag und die Herkunft sämtlicher Geld- und Sachzuwendungen im Wert von mehr als 10[NB]000 Franken pro Jahr und Person offenlegen. Die Annahme von anonymen Spenden soll verboten werden. Bei Wahl- und Abstimmungskampagnen sollen das Gesamtbudget und die Eigenmittel offengelegt werden.

Wie Sie der Fahne entnehmen können, empfiehlt Ihnen Ihre Staatspolitische Kommission die Volksinitiative "für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung" zur Ablehnung. Eine Minderheit votiert dafür; die Namen entnehmen Sie der Fahne.

Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative erhoffen sich mehr Transparenz bei der Politik- und Parteienfinanzierung und dadurch mehr Vertrauen in die Politik. Sie argumentieren mit verschiedenen kantonalen Abstimmungen wie in Schwyz, Freiburg und Schaffhausen, in welchen klar ersichtlich wurde, dass die Bevölkerung Transparenz wünscht, und verweisen auch auf Transparenzvorlagen in den Parlamenten der Kantone Zürich, Waadt und Wallis. Des Weiteren verweisen sie auch auf Wahrnehmungen auf internationaler Ebene, beispielsweise auf die Organisation Transparency International, welche der Schweiz hinsichtlich Parteienfinanzierung und Transparenz Verbesserungspotenzial attestiert.

Die Gegnerinnen und Gegner meinen, dass diese weitreichenden Transparenz-Initiativen dem schweizerischen politischen System widersprächen. Die Skepsis der Kommissionsmehrheit basiert auf der Beurteilung, dass die Offenlegung der Finanzierung von Parteien und politischen Wahl- und Abstimmungskampagnen wie gesagt mit den Eigenheiten des politischen Systems der Schweiz schwer vereinbar sei: schwer vereinbar mit dem Milizsystem; schwer vereinbar mit dem Konkordanzsystem, das durch gegenseitige Kontrolle geprägt ist; aber auch schwer vereinbar mit der Tatsache, dass die Schweiz im Gegensatz zu anderen Staaten keine millionenschwere staatliche Parteienfinanzierung kennt.

Eine wirksame Kontrolle der im Vergleich mit anderen Staaten bescheidenen Gelder für die Politikfinanzierung in der Schweiz wäre mit einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand verbunden. Erwähnt wurde dabei die Befürchtung, dass unsere vergleichsweise günstige Finanzierung des politischen Systems, das durch private Spenden und durch Mitgliederbeiträge der Parteien und Verbände alimentiert wird, zu einem System der staatlichen Parteienfinanzierung umgebaut werden könnte. Das will die Mehrheit der Kommission nicht.

Des Weiteren stellt sich die Frage, wie umsetzbar die Kontrollen sind. Ausserdem ist die Mehrheit Ihrer Staatspolitischen Kommission der Ansicht, dass die Transparenz, wenn schon, umfassend sein muss und auch die indirekte Finanzierung beinhalten sollte, wie beispielsweise bei Parlamentarierinnen und Parlamentariern, welche auf den Lohnlisten von Verbänden stehen. Inwiefern kommen so gewisse Leistungen den jeweiligen Parteien zu? Gilt das auch als Finanzierung? Falls ja, müsste diese Finanzierung nicht auch transparent sein? Man sieht hier die Komplexität der Fragen.

Aus all diesen Überlegungen empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission die Ablehnung der Initiative. Sie ist der Meinung, dass verschiedenste Elemente der Initiative in den Gegenvorschlag aufgenommen worden sind und dass auf dem Gesetzesweg eine Lösung, wie sie vom Ständerat entwickelt wurde, umsetzbar ist.