Schmid Martin · Ständerat · 2021-06-02
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-02
Wortprotokoll
Wir behandeln als nächstes Geschäft die parlamentarische Initiative 09.503, "Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen". Sie sehen, dass es sich um ein Geschäft handelt, das sich schon sehr lange im parlamentarischen Prozess befindet. Das Geschäft stammt aus dem Jahr 2009. Es sind also in der Zwischenzeit doch schon zwölf Jahre vergangen. Die heutige Diskussion dreht sich nur um den Entwurf 1. All jene, die das Geschäft über dieses Jahrzehnt im Detail verfolgt haben, wissen, dass es drei Entwürfe gibt. Hier geht es allein um den Entwurf 1.
Zur besseren Übersichtlichkeit und damit Sie auch wissen, was wir diskutierten und was wir zu entscheiden haben, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie dies auf der Fahne auf Seite 1 sehr gut sehen. Dort sehen Sie den Werdegang der Vorlage. Gleichzeitig sehen Sie auch bei der Rubrik "Anträge der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates" Folgendes: Eine Mehrheit beantragt Ihnen, die von unserem Rat letztmals in der Frühjahrssession 2020 beschlossene Sistierung aufzuheben. Die Mehrheit beantragt Ihnen auch, dann dem Nationalrat zu folgen, also die materielle Beratung vorzunehmen und das Geschäft gesamthaft so zu verabschieden.
Vorweg haben wir nur über die Sistierung zu entscheiden. Aber ich werde mich gleichzeitig auch materiell zur Vorlage äussern, denn wir können nicht über die Sistierung diskutieren, ohne den materiellen Hintergrund zu beachten. Materiell ist es so, dass es vorliegend darum geht, ob die Emissionsabgabe abgeschafft werden soll. Damit wären geschätzte Mindereinnahmen von rund 200 bis 280 Millionen Franken pro Jahr verbunden. In der Zwischenzeit, über die Jahre, haben dazu auch Vernehmlassungen stattgefunden.
Der Bundesrat hat die Abschaffung der Emissionsabgabe im Kontext der Stempelabgaben immer als prioritärer erachtet als die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Wertschriften und auf ausländischen Obligationen oder auch die Abschaffung der Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen. Es gibt einen Bericht des Bundesrates zu den gesamten Stempelabgaben. Im Grundsatz befürwortet der Bundesrat auch die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Er hat diese damals - und da erinnern wir uns auch an die STAF, an die Unternehmenssteuerreform III - dort eingebettet und festgehalten, dass er ein isoliertes Vorgehen nicht unterstützen würde. Gleichzeitig hat der Bundesrat diese Argumente in die Erwägungen mit einbezogen.
Ich glaube, das tat auch die Kommission bei der Frage, ob die Vorlage weiterhin sistiert werden soll oder nicht. Es geht darum: Soll diese Steuer, die Emissionsabgabe auf Investitionen, weiterhin beibehalten werden? Ist diese Steuer heute noch sachgerecht oder eben nicht? Selbstverständlich: Wenn wir die Sistierung der Vorlage aufheben, werden wir darüber auch materiell beraten.
Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass man die Sistierung aufheben und dann auch die Emissionsabgabe abschaffen sollte. Sie ist auch einverstanden mit den Gründen des Bundesrates, welche im Bericht im Bundesblatt aus dem Jahr 2020, Seite 9435, nachgelesen werden können. Der Bundesrat hält dort fest, dass sich die Abschaffung der Emissionsabgabe positiv auf die Gesellschaften auswirken würde, welche neues Eigenkapital begeben wollen. Das gilt nicht nur für zuziehende Gesellschaften, das gilt auch für bereits im Inland ansässige Unternehmen, welche dann Investitionen tätigen werden.
Aus Sicht des Bundesrates würde die Abschaffung der Emissionsabgabe auch zur Verbesserung der Finanzierungsneutralität beitragen. Denn wir wissen es alle, und es ist [PAGE 420] eigentlich ein Unding: Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, ist gegenüber der Aufnahme von Fremdkapital steuerlich die unattraktivere Variante. Wir sollten alles daransetzen, die Stabilität im Finanzsystem auch durch mehr Eigenkapital, das zur Verfügung gestellt wird, zu stärken und hier eben nicht noch das Fremdkapital zu privilegieren. Das ist eines der Hauptargumente, warum diese Steuer zu Fehlanreizen führt. Sie wirkt sich aber auch aus Investitionssicht negativ aus. Zudem gibt es weitere Gründe, die aus Sicht der Kommission und auch des Bundesrates hier noch dazukommen.
Wir müssen nicht lange über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaften diskutieren, die Covid-19-Kredite bezogen haben. Ich habe mich noch beim Berichterstatter der Finanzkommission, Peter Hegglin, erkundigt: Wir haben mit den Covid-19-Krediten, je nach Schätzung, etwa 17 Milliarden Franken Darlehen in den Wirtschaftskreislauf gegeben. Wir haben alles Interesse daran, auch als Staat, dass diese Covid-19-Darlehen möglichst rasch zurückbezahlt werden. Das geschieht manchmal dadurch, dass die Gesellschaften neues Eigenkapital zuführen - dann können sie die Covid-19-Kredite zurückzahlen und sich wieder Dividenden auszahlen.
Aus staatlicher Sicht sollten wir also alles dafür tun, gerade jetzt die Eigenkapitalzuführung bei Aktiengesellschaften zu ermöglichen und nicht noch diejenigen zu bestrafen, die sich eigentlich genau im Sinne unserer Idee verhalten. Wir sind überzeugt, dass sich dies auch gesamtwirtschaftlich und für den Staatshaushalt positiv auswirken wird. Denn wir wissen alle: Wir werden noch jahrelang darüber zu diskutieren haben, wie diese Covid-19-Kredite zurückgeführt werden können und wie diese Krise zu bewältigen ist. Dass wir diejenigen Unternehmen bestrafen wollen, die noch Eigenkapital zuführen, das erscheint der Mehrheit und dem Bundesrat nicht richtig.
Korrekt ist die Frage, die auch die Minderheit aufwirft: Können wir uns das in dieser Phase denn leisten? Die Minderheit wird auch dazu sagen, dass sie diese Steuer jetzt nicht abschaffen will. Sie sagt, sie sei doch immer noch erheblich und sie sei aus ihrer Sicht auch nicht negativ. Sie hat da eine andere Auffassung.
In der Abwägung, auch angesichts der Priorisierung der Steuerprojekte, welche der Bundesrat macht, ist die Mehrheit zur Auffassung gekommen, dass jetzt der richtige Moment gekommen ist, um die Emissionsabgabe endgültig abzuschaffen und keine weitere Sistierung zu machen.
Wir hoffen, dass wir jetzt mit den Impfungen und der deutlich verbesserten Wirtschaftslage einen Weg aus der Pandemie gefunden haben. Wir haben auch positive Signale, dass wir jetzt doch einen Weg aus der Krise finden. Da müssten wir gerade jetzt auch als Staat die richtigen Lehren ziehen. Das wäre aus unserer Sicht, das Signal zu geben, dass diejenigen Unternehmen, die in Zukunft Eigenkapital zuführen, nicht mehr einfach deshalb, weil sie Eigenkapital zur Verfügung stellen, noch steuerlich belangt werden.
Es gibt auch systemische Untersuchungen, die zeigen, dass in den Krisenjahren eben immer die Emissionsabgabe am höchsten war. In der Finanzkrise beispielsweise war die Emissionsabgabe ergiebiger als in den anderen Durchschnittsjahren. Das ist auch nachvollziehbar und zeigt, dass sich in Krisen befindende Unternehmen gerade auch dann Eigenkapital nachschiessen müssen, wenn eben die Krise da ist. Dass dann noch die Steuern abgezogen werden, leuchtet der Mehrheit nicht ein.
Aus diesen Gründen möchten wir Ihnen eben hier beantragen, diese Sistierung aufzuheben. Es ist der Moment, um diese Sistierung endgültig zu verlassen. Auch gemäss Artikel 87 des Parlamentsgesetzes müssen wir zuerst darüber befinden.
Inhaltlich ist die Mehrheit der Kommission auch der Meinung, dass wir eben jetzt dem Nationalrat folgen sollten.
Eingetreten auf das Geschäft - das möchte ich zuhanden des Amtlichen Bulletins auch noch festhalten - sind wir schon im Dezember 2013; einige von uns waren also damals, als wir auf dieses Geschäft eintraten, noch nicht hier.
Die Argumente der Minderheit sind, dass die Aufhebung der Sistierung zur Unzeit kommt. Aus finanziellen Gründen sei auch nicht der Moment, diese Steuer jetzt abzuschaffen. Das ist die andere Position; vielleicht kann das Kollege Zanetti dann noch besser ergänzen.
Im Namen der Mehrheit der Kommission möchte ich Ihnen beantragen, zuerst die Sistierung aufzuheben. Dann werden wir eine Detailberatung durchführen müssen, bei der ich mich nicht mehr melde, weil es um eine Abschaffung geht: Alle Artikel würden einfach gestrichen, wenn Sie die Sistierung aufheben. Dann würde noch eine Gesamtabstimmung folgen.