Zanetti Roberto · Ständerat · 2021-06-02
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-02
Wortprotokoll
Es ist ein bisschen eine schwierige Situation, weil man eben 2013 Eintreten beschlossen hat, und zwar eigentlich ohne materielle Debatte. Die damalige Kommissionssprecherin, eine gewisse Ständerätin Karin Keller-Sutter, hat damals erklärt, man solle sistieren und die ganze Sache im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III regeln. Der damalige Präsident der Finanzkommission, Ständerat Jean-René Fournier, also kein Fiskalist, sondern einfach ein seriöser Finanzpolitiker, hat dann namens der Finanzkommission auch gesagt, man solle sistieren, nicht zuletzt, weil eben keine Gegenfinanzierung ausgewiesen werde; das widerspreche einer verantwortungsvollen Finanzpolitik. Deshalb haben wir eigentlich gar keine inhaltliche Debatte geführt.
Ich versuche, mich jetzt auf diese Sistierungsgeschichte zu konzentrieren. Vielleicht passieren ja noch Zeichen und Wunder, und die Minderheit setzt sich durch; dann könnten wir die ganze inhaltliche Debatte führen, wenn wir die parlamentarische Initiative wirklich behandeln. Aber ich würde den Vizepräsidenten bitten, dass ich, wenn der Minderheitsantrag abgelehnt wird, dann noch etwas sagen könnte. Ist das so möglich? (Zwischenruf des Präsidenten: Ja!) Dann beschränke ich mich jetzt auf das Thema Sistieren.
Ich habe erklärt, wieso 2013 diese Sistierung beschlossen worden ist: einerseits wegen der Unternehmenssteuerreform[NB]III, andererseits aus finanzpolitischer Verantwortung und Seriosität. 2020 ist das Geschäft dann wieder in unseren Rat gekommen, und zwar am 3. März, in der Frühjahrssession. Das Datum ist noch wichtig, der 3. März, Sie erinnern sich: Irgendwann haben wir dann nämlich diese Session abgebrochen. Das war also eigentlich, bevor die ganze Covid-19-Geschichte förmlich explodiert ist. Da haben wir gesagt: Wir sistieren weiter, bis die Pakete 2 und 3 im Nationalrat erledigt sind. Das ganze Paket umfasst ja drei Beschlüsse: ein Paket von rund 250 bis 280 Millionen Franken, wie es der Kommissionssprecher gesagt hat, das wir heute diskutieren, dann ein zweites und ein drittes Paket, die zusammen in der Grössenordnung von 2 Milliarden Franken sind. Man hat vernünftigerweise gesagt: Wir warten ab, bis die Pakete 2 und 3 beschlossen worden sind; dann sehen wir, wo wir uns befinden, und können materiell entscheiden. Das ist einstimmig so beschlossen worden.
Was hat sich jetzt seit der Frühjahrssession 2020 geändert? Bezüglich der Pakete 2 und 3 hat sich nichts geändert. Paket[NB]1, das wir heute hier behandeln, ist in den Nationalrat gegangen. Der Nationalrat hat mit 93 zu 92 Stimmen, also haarscharf, die Weiterführung der Sistierung abgelehnt; es ist ein absolutes Zufallsergebnis. Hat sich in der Zwischenzeit sonst noch etwas verändert? In der Zwischenzeit haben wir im Bericht des Bundesrates, den mein Vorredner erwähnt hat, irgend vom November 2020, eine Zusammenstellung von Geschäften, die finanzwirksam sind. Ein paar sind, glaube ich, erwähnt worden; sonst mache ich das kurz.
Genannt werden dort die Industriezölle, die Änderung der Verrechnungssteuer, die Paar- und Familienbesteuerung sowie die Erhöhung des Krankenkassenprämienabzugs. Oder wie sagt man dem? Das ist doch eine Erhöhung der Krankenkassenprämienabzüge; es ging um irgendeine von uns angenommene Motion, die ein paar hundert Millionen Franken betrifft. Dann haben wir diese drei Pakete Stempelsteuer, insgesamt 2,2 Milliarden Franken. Eigenmietwert, was wir unlängst in der WAK so verabschiedet haben, und die für den Staatshaushalt günstigste Variante spricht von mindestens 100 Millionen Franken Ausfällen. Wenn sich schlussendlich eine andere Variante durchsetzen sollte, dann könnten das ein paar hundert Millionen Franken sein. Wenn wir das alles zusammenzählen, kommen wir auf rund 4,5 bis 5 Milliarden [PAGE 421] Franken allein an Einnahmenausfällen für den Staatshaushalt.
Was noch neu dazukommen wird, ist die ganze OECD-Geschichte, in deren Rahmen man die Unternehmensbesteuerungen neu ordnen will. Ich glaube, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, Herr Bundesrat, sollten im Verlauf dieses Monats zumindest ein paar Wegmarken gesetzt werden, ohne dass wir dann im Detail alles wissen. Ich möchte Sie einfach daran erinnern, dass der Finanzminister damals, als das zum ersten Mal aufgetaucht ist, von möglichen Ausfällen von bis zu 5 Milliarden Franken - von bis zu 5 Milliarden Franken! - gesprochen hat. In der Stellungnahme des Bundesrates, die ich erwähnt habe, spricht man nun von mehreren hundert Millionen Franken. Wir befinden uns also in einem Bereich von 4,5 bis 5,5 Milliarden Franken, nach oben offen.
Was ist sonst noch passiert seit jenem 3. März 2020? Die ganze Corona-Geschichte. Wir haben es im Rahmen der Rechnung gehört: Die bewilligten Mittel für letztes und dieses Jahr belaufen sich auf insgesamt 55 Milliarden Franken. Der Finanzminister rechnet damit, dass für die beiden Jahre zwischen 30 und 35 Milliarden Franken tatsächlich fällig werden. Wir haben gehört, dass Solidarbürgschaften im Wert von 17,5 Milliarden Franken im Raum stehen. Das sind gigantische Zahlen!
In diesem Umfeld wollen wir jetzt hier zusätzliche Einnahmen wegbrechen lassen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich es grundsätzlich falsch finde, aber allein schon der Moment könnte falscher nicht sein! Wir hatten bereits 2013 gesagt, wir müssten die Auslegeordnung haben und die Gegenfinanzierungen kennen. Letztes Jahr sagten wir, noch bevor wir wussten, was Corona alles anrichten würde, dass wir sehenden Auges auf den Abgrund zugehen und warten wollten, was mit den Paketen 2 und 3 passieren würde. Wenn das bereits letztes Jahr ein gutes Argument war, dann ist es dieses Jahr ein noch viel besseres!
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Wenn mir eine Sache am Herzen liegt, dann ist es die, dass ich dafür sorgen würde, dass mindestens der Anschein von Seriosität gewahrt bleibt. Wenn wir heute entscheiden, dann ist nicht einmal der Anschein von Seriosität und Verantwortungsbewusstsein erkennbar. Das würde die ganze Sache meines Erachtens doch ziemlich gefährden. Natürlich bringen Sie es hier durch. Im Nationalrat ist es schon durchgegangen. Ich würde die Rechnung aber nicht ohne den Wirt machen. Sie müssen davon ausgehen, dass die Sache schlussendlich in einer Volksabstimmung geregelt wird. Sie erinnern sich sicher auch an die sprichwörtliche Kinderabzugsgeschichte. Das war eine Situation, in der mir die Parteileitung im Nacken sass, damals noch ohne diese Plexiglasgeschichte. Als der Entscheid gefällt wurde, hörte ich ein Brummeln: "Da ergreifen wir das Referendum." Ich habe ihm gesagt: "Du bist wahnsinnig. Eine Kinderabzugserhöhung hat in einer Referendumsabstimmung null Chancen." Ich habe mich leider - nein, nicht leider: Ich habe mich getäuscht.
Bei dieser Abstimmung, das garantiere ich Ihnen, werde ich mich zurücklehnen und mich auf die Referendumsabstimmung freuen. Der Kommissionssprecher hat aus dem Bericht des Bundesrates vom November 2020 zitiert. Auch ich zitiere die Seite 9435 im Bundesblatt 2020: "Die Abschaffung der Emissionsabgabe wirkt sich auf alle Gesellschaften, die neues Eigenkapital begeben, positiv aus." Unter uns gesagt: Was für eine steuerwissenschaftliche Erkenntnis ist das? Die Abschaffung der Tabaksteuer wirkt sich bei den Rauchern auch positiv aus. Die Abschaffung der Mehrwertsteuer stimuliert auch das Konsumverhalten von kinderreichen Familien, ist also auch positiv. Der Erkenntnisgewinn dieser Aussage tendiert gegen null.
Dann geht es aber weiter, ich zitiere wieder den Bundesrat: "Dies gilt namentlich für zuziehende Gesellschaften mit grossem Kapital und für Konzernzentralen, aber auch für bereits im Inland ansässige Unternehmen mit grösseren Investitionsvorhaben." Ich sage Ihnen, es wird ein Hochgenuss sein, vor einer Referendumsabstimmung diesen Satz zu zitieren. Wir entlasten hier kapitalintensive Grossunternehmen.
Zur Geschichte mit den Covid-19-Darlehen: Die Freigrenze liegt bei einer Million Franken. Bis zu diesem Betrag muss man nichts bezahlen. Diese Darlehen, das heisst diese 17 Milliarden Franken, sind zu wesentlichen Teilen in kleineren Unternehmungen. Sie sind davon also nicht betroffen.
Heute steht auf Seite 1 der "NZZ": "Die Zeichen stehen auf Aufschwung. Mitte Mai überschritt das Bruttoinlandprodukt erstmals das Vorkrisenniveau." Es heisst nicht "das Vorjahresniveau", es heisst "Vorkrisenniveau". Einem Staat, der aufgrund der ganzen Geschichte 5 Milliarden Franken Einnahmenausfälle plus Dutzende Milliarden Franken von Covid-19-Auslagen hatte, entziehen wir jetzt Geld, um es in eine brummende Wirtschaft zu stecken.
Für mich ist das ökonomischer Nonsens. Für diese Aussage muss man nicht Ökonom sein. Einem dringend nötige Staatseinnahmen wegzunehmen und sie der brummenden Wirtschaft in den Rachen zu werfen, das ist für mich weder nachhaltig noch vernünftig, noch besonders seriös. Ich bitte Sie deshalb, der Weiterführung dieser Sistierung zuzustimmen. Für die Zeit nach den Sommerferien ist uns die Auslegeordnung in Aussicht gestellt, dann sieht man ein bisschen, wie sich die Situation präsentiert. Dann kann man immer noch auf den Abgrund zulaufen, aber immerhin mit offenen Augen.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit "Sistierung aufrechterhalten" zuzustimmen. Sollten wider Erwarten keine Vernunft und kein Verantwortungsbewusstsein Einkehr halten, dann würde ich noch ein paar zusätzliche Ergänzungen machen, wenn wir dann in die materielle Detailberatung gehen, und zwar eben, weil eine Eintretensdebatte materiell gar nicht stattgefunden hat, auch im Jahr 2013 nicht.