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Flach Beat · Nationalrat · 2021-06-02

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2021-06-02

Wortprotokoll

Mit diesen 237 Seiten, die Sie vor sich liegen haben, soll eine Strafrahmenharmonisierung und eine Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht vorgenommen werden. Ziel dieser Revision war es, insbesondere den Rechtsgüterschutz in seiner gesamten Breite - überall, wo wir eigentlich Rechtsgüterschutz durch Strafrechtsmassnahmen betreiben - auf dieselbe Ebene zu führen. Es ging darum herauszufinden, welche Verletzung von Rechtsgütern auf welche Art und Weise bestraft werden soll und welche Veränderungen es vielleicht gesellschaftlich, aber auch wissenschaftlich gegeben hat, die dazu führen könnten, dass man den Strafrahmen anpassen müsste - verschärfen, erleichtern, vielleicht ganz streichen.

Die Grünliberalen sind der Meinung, dass man die Schweiz, dass man die Welt alleine mit dem Strafrecht nicht sicherer machen kann. Das Strafrecht ist immer die Ultima Ratio, um ein Verhalten von Menschen zu sanktionieren, das nicht der Norm entspricht, entsprechend von der Gesellschaft verpönt ist und unter Strafe gestellt wird.

Wir haben am Strafrecht in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten häufig und stark herumgeschraubt. Ich erinnere daran, dass wir erst gerade 2018 die kurzen Gefängnisstrafen wiedereingeführt haben. Die Revisionen im Strafrechtsbereich in den einzelnen Sektoren sind unzählig. Daneben haben wir im Nebenstrafrecht eine riesige Anzahl an Nebenstrafen geregelt - an den verschiedensten Orten, in Gesetzen und Verordnungen -, deren Höhe gegenüber Strafen für andere strafbare Handlungen teilweise unklar ist. Das Ganze ist auch relativ kompliziert. Mein Strafrechtsprofessor, Franz Riklin, hat in einer Vorlesung einmal gesagt, das Strafrecht, wie wir es kennen, sei eigentlich wie eine Menüliste im Restaurant: Sie bestellen etwas, und dann kriegen Sie am Schluss den Preis dafür präsentiert. Das fängt an mit einer Busse, mit einer Geldstrafe, das kann Haft sein, es können aber auch andere Massnahmen sein; am Schluss haben Sie noch Gerichtskosten zu bezahlen, und Sie haben, wenn Sie etwas Strafbares anstellen, allenfalls weitere Folgen zu gewärtigen.

Dieses ganze System ist so kompliziert, dass es teilweise schwierig ist, nachzuvollziehen, wie Strafen eigentlich zusammengesetzt werden. Dazu kommt, dass der allergrösste Teil unseres Strafrechts in einem System funktioniert, das quasi einem Massengeschäft gleichkommt. Über 90 Prozent aller Strafen werden durch Strafbefehlsverfahren ausgesprochen. Da gibt es einfach einen Strafbefehl des Staatsanwalts, der dem Delinquenten dann einen entsprechenden Strafvorschlag macht. Immer wieder kommt es vor, dass jemand einen Strafbefehl erhält - so gerade letzte Woche ein Handwerker in meiner Praxis - und nicht versteht, dass er sofort reagieren, gegen den Strafbefehl vorgehen und nicht akzeptieren muss, was ihm da präsentiert wird. Der Handwerker hat es verpasst, er ist jetzt verurteilt wegen etwas, was in meiner Sicht der Dinge nicht ihm[NB]angelastet[NB]werden[NB]kann.[NB]Solche[NB]Dinge kommen immer wieder vor.

Wir können nicht die absolute Gerechtigkeit schaffen, auch nicht mit Strafen und vor allen Dingen nicht mit schärferen Strafen. Es gibt die Idee, man müsse die Gesellschaft dadurch verbessern und könne die Sicherheit, die der Staat gewährleisten soll, dadurch erreichen, dass man einfach immer drakonischere Strafen fordert. Wenn in "20 Minuten" wieder etwas gestanden ist, dann kommt bestimmt irgendjemand auf die Idee, das müsse doch viel schärfer bestraft werden, als es jetzt der Fall sei. Emotional getrieben, folgen wir dann womöglich grosso modo noch dieser Idee und haben dann wieder irgendetwas Schräges im StGB, das eben nicht dem entspricht, was eigentlich sinnvoll ist.

Strafen sollen selbstverständlich wirksam sein. Sie stellen aber keine Generalprävention dar, die dann einfach dafür sorgt, dass nichts mehr passiert. Wären wir alle Engel, bräuchte es kein Strafrecht, weil wir alle brav wären. Wären wir alle Teufel, bräuchte es auch kein Strafrecht, denn es würde uns nicht interessieren, was dort drinsteht. So sind diese generalpräventiven Ideen und diese Verschärfungen halt eben nicht wirklich dazu geeignet, das Land, die Schweiz, die Menschen sicherer zu machen oder die Rechtsgüter besser zu schützen, sondern es braucht einen Mix aus verschiedenen Massnahmen. Zunächst einmal muss derjenige, der delinquiert, erwischt werden. Dann muss es ein faires, ein verständliches und ein richtiges Verfahren geben, das auch innerhalb eines vernünftigen Zeitablaufs zu einem Urteil führt, welches verständlich ist.

Unsere Statistiken zeigen, dass unser Strafrecht grosso modo sehr gut funktioniert. In einzelnen Punkten, z. B. bei den[NB]schweren Körperverletzungen - wir haben das schon gehört -, ist es wahrscheinlich tatsächlich so, dass wir aus wissenschaftlichen und vor allen Dingen aus medizinischen Gründen nachjustieren müssen. In anderen Bereichen müssen wir das nicht tun; dort sollten wir Einzelfallgerechtigkeit ermöglichen und den Richterinnen und Richtern den Ermessensspielraum geben, den sie brauchen, um das zu [PAGE 975] erreichen, was wir wollen, nämlich Gerechtigkeit und eine auch dem Straftäter angemessene Strafe.

Einfach abstrakt höhere Mindeststrafen zu fordern, funktioniert nicht. Wir haben das beim Strassenverkehrsgesetz gesehen. Den Raserartikel streichen wir hier jetzt wieder heraus, weil wir festgestellt haben, dass diese absoluten Mindeststrafen zu ungerechten Resultaten führen. Das heisst nicht, dass ein Raser nicht bestraft werden soll. Autorennen und Töffrennen im öffentlichen Raum sind selbstverständlich zu verbieten und auch zu ahnden. Auch alles andere, was zu Verletzungen unserer wirklich geschätzten Rechtsgüter führt, ist zu ahnden. Aber das soll mit angemessenen Massnahmen geschehen, mit Massnahmen, die wirksam sind, die dann, wissenschaftlich belegt, auch dazu führen, dass ein Delinquent nicht mehr delinquiert, dass es sicherer wird und dass wir Personen, die wir für eine grosse Gefahr halten - nicht weil sie daran denken, irgendetwas zu tun, sondern weil sie konkret etwas getan haben -, entsprechend auch ins Recht fassen können.

Die grünliberale Fraktion bittet Sie, einzutreten und den Rückweisungsantrag, der einfach nichts bringt, abzulehnen. Wir freuen uns vor allen Dingen darüber, dass wir die Majestätsbeleidigung, diesen alten Zopf, hier endlich herausgestrichen haben. Ich bitte Sie, da der Mehrheit zu folgen.