Germann Hannes · Ständerat · 2021-06-02
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-02
Wortprotokoll
Ich bin froh, dass bei Interpellationen nicht auch noch die Möglichkeit besteht, diese an die Kommission zu überweisen. Interpellationen sind ja auch unsere Art, Anfragen zu machen, und ich bin natürlich von der Antwort des Bundesrates in materieller Hinsicht nicht befriedigt.
Indien stellt seit 2012 Amtshilfegesuche - ich nehme jetzt Indien als Beispiel, es geht ja generell um die Verletzung des Spezialitätsprinzips, aber Indien ist das Land, wo eben mittlerweile gestohlene Falciani-Daten gelandet sind. Zu Beginn wurden über 540 Gesuche von der ESTV abgelehnt, da diese auf gestohlenen Daten basierten. In der Folge geriet die Schweiz unter internationalen Druck. Der Bundesrat hat eine Lockerung des Amtshilfegesetzes beantragt. Diese Lockerung hätte ermöglicht, eben auch gestohlene Daten zu liefern bzw. dort Amtshilfe zu leisten. Das Bundesgericht hat sich in seinem Urteil auch darauf berufen, auf die Position des Bundesrates und das bestehende Gesetz. Nur ist dabei etwas vergessen gegangen: Das Parlament hat die vom Bundesrat vorgesehene Lockerung nämlich abgelehnt. Man weiss einfach, dass munter Daten geliefert werden, seit das Bundesgericht diese Auslegung gemacht hat. Offenbar wird es auch nicht kontrolliert - so muss ich es der Antwort entnehmen auf die Frage, ob die Daten aus gestohlenen Datensätzen stammen oder nicht -, bzw. man liefert einfach, was die anderen wollen. So verstehe ich eigentlich unser Amtshilfegesetz nicht.
Ich finde, dass es vor allem ein Vertrauensbruch gegenüber dem Willen des Parlamentes ist. So muss man davon ausgehen, dass nach wie vor Daten in Indien oder in anderen Ländern landen, die auf gestohlenen Materialien respektive Daten basieren.
Es hat einige Juristen hier drin, die bestätigen können: Wenn Aufnahmen oder Abhöraktionen gemacht wurden, die illegal waren, dürfen diese vor Gericht nicht verwendet werden. Aber hier gehen wir grosszügig über solche Dinge hinweg. Ich finde das einfach verantwortungslos!
Ich bin aber auch von der Antwort des Bundesrates respektive der Verwaltung etwas desillusioniert worden. Wahrscheinlich müsste es einen gesetzgeberischen Anlauf geben. Da müssen wir den Leuten klaren Wein einschenken. Wenn wir auf der Basis von gestohlenen Daten Amtshilfe leisten, systematisch, wie das offenbar seit dieser Auslegung durch das Bundesgericht passiert ist, dann können wir geradeso gut den Rechtsstaat dem Konkursrichter melden. Ich bin völlig unbefriedigt von der Situation und habe damit meinen Frust auch loswerden können. Ich will Ihnen aber nicht den Appetit verderben und höre darum mit dieser betrüblichen Geschichte auf.