Flach Beat · Nationalrat · 2021-06-02
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2021-06-02
Wortprotokoll
Namens der Grünliberalen bitte ich Sie, in Block 1 überall der Mehrheit zu folgen.
Ich möchte nur auf zwei, drei Punkte eingehen: Den Versuch, die Geldstrafen wieder abzuschaffen - ausgerechnet vonseiten einer Partei, die sagt, sie wolle den Mittelstand und auch die Arbeiterschaft vertreten -, verstehe ich nicht. Die Geldstrafen, die wir eingeführt haben und die mit Tagessätzen rechnen, austariert nach einem System, das der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Straftäter Rechnung trägt, ist wesentlich sozialer und vor allen Dingen viel gerechter als ein Bussensystem. Es ist ein Bussensystem, das dann noch vorsieht, dass überall dort, wo wie im Nebenstrafrecht nichts anderes im Gesetz steht, maximal 10[NB]000 Franken ausgesprochen werden können. Es gibt fraglos Personen, sprich Straftäter, für die 10[NB]000 Franken ein Klacks sind, egal, ob die Busse bedingt oder unbedingt ausgesprochen wird. Geldstrafen nach einem Tagessatzsystem bringen viel mehr Gerechtigkeit.
Zudem ist es eben auch systeminhärent, dass bedingte Geldstrafen dann auch Wirkung zeigen. Wenn Sie als Richterin oder Richter bis zu einem Tagessatz von 3000 Franken gehen können, dann tut es dem Täter letztlich auch wirklich weh.
Dann wird es klar und ersichtlich, dass dieses System funktioniert und folglich nicht geändert werden sollte. Wir können uns diese Frage schon immer mal wieder stellen: Haben sich diese Geldstrafen bewährt oder nicht? Ja, sie haben sich bewährt, da bin ich vollkommen sicher.
Der Ständerat will die Formulierung beim System, ob eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bedingt ausgesprochen werden kann, ganz leicht abändern. Angeblich soll es fast dasselbe sein, aber das ist natürlich nicht der Fall. Die Gerichte machen davon Gebrauch, indem sie, wenn eine gute Prognose gestellt wird, entsprechend auch bedingte Strafen aussprechen können. Das ist normalerweise bei einer ersten Verurteilung der Fall. Die Rückfallquote in diesen Fällen zeigt, dass diese Handhabe in der Schweiz funktioniert, dass das schweizerische Strafrecht in diesem Bereich offensichtlich Wirkung entfaltet.
Wenn Sie schauen wollen, wie es anders auch aussehen könnte, dann blättern Sie in der Geschichte ein bisschen zurück und schauen, wie es in den USA, namentlich in Kalifornien, ausgesehen hat, als dieser Bundesstaat eine "Three strikes and you are out"-Doktrin verfolgt hat. Da ist man nach der dritten Verurteilung, egal, was es gewesen ist, zu einer unbedingten und letztlich drakonischen Strafe verurteilt worden. Dies hat zur Folge gehabt, dass man z. B. für den Diebstahl eines Brotes aus einem Drugstore plötzlich sieben Jahre Gefängnis kassiert hat. Das hat weder dazu geführt, dass [PAGE 983] die Kriminalität zurückgegangen ist, noch dazu, dass sich die Zahl der Wiederholungstäter verringert hat. Das System, quasi drakonische Strafen zu verhängen und dann nichts mehr zu machen, hat sich nicht bewährt. Wir sollten, auch als Gesetzgeber, immer das Gesamtsystem des Strafens und der gesellschaftlichen Akzeptanz von Strafen im Zusammenhang mit einer sicheren und einer gerechten Gesellschaft im Auge behalten, bevor wir anfangen, hier herumzuschrauben. Insbesondere im Bereich des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches besteht dieser Bedarf im Moment nicht.
Ich bitte Sie wie gesagt, überall der Mehrheit zu folgen.