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Funiciello Tamara · Nationalrat · 2021-06-02

Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-02

Wortprotokoll

Ich werde sowohl das Fraktionsvotum zum zweiten Block halten als auch meine Minderheitsanträge zu den Artikeln 111, 112, 113 und 117 vertreten.

Erstens möchte ich Sie bitten, alle Minderheitsanträge Bregy abzulehnen. Das Mitführen von Sprengstoff ist bereits heute strafbar. Die Formulierung, die Kollege Bregy vorschlägt, würde dazu führen, dass erst die Anwendung dieses Sprengstoffs und somit das Auslösen einer Explosion strafrechtlich relevant wäre. Dies lehnen wir aus logischen Gründen ab.

Zweitens bitte ich Sie, die Minderheitsanträge Steinemann und Tuena abzulehnen, weil sie zu einer Einschränkung des richterlichen Ermessens führen sowie die präventive Wirkung der Geldstrafe durch deren Abschaffung, die in diesen Anträgen gefordert wird, einschränken würden.

Drittens bitte ich Sie, bei den Artikeln 171 und 171bis die Minderheitsanträge Nidegger abzulehnen und der Mehrheit und somit dem Bundesrat zu folgen. Denn es ist für uns nicht ersichtlich, wieso im Rahmen eines Konkurs- und Betreibungsverbrechens nach dem Begehen des Verbrechens im Falle einer Mithilfe der beschuldigten Person, den Schaden zu verkleinern, eine Strafbefreiung erfolgen soll.

Nun noch zu meinen Minderheitsanträgen Funiciello bei den Artikeln 111, 112, 113 und 117: Die Website "stoppfemizid.ch" versucht, aufgrund von Berichterstattungen Femizide in der Schweiz festzuhalten. Stand heute sind es dieses Jahr 13 Femizide, die wir zu beklagen haben - 13 Femizide. Anfang Jahr berichteten Schweizer Medien, dass es doppelt so viele Frauenmorde gegeben hat wie letztes Jahr. Denn trotz der Warnungen der Opferhilfestellen haben weder Bund noch Kantone genügend unternommen, um Gewalt gegen Frauen während, aber auch nach der Corona-Pandemie einzudämmen. Für diese 13 Frauen ist es nun zu spät.

Die vorliegenden Minderheitsanträge wollen, dass Femizide, also Tötungen von Frauen und Mädchen durch Männer aufgrund ihres Geschlechts, zumindest statistisch erfasst und auch als solche benannt werden. Dies aus mehreren Gründen:

1.[NB]Sprache ist Macht, und Sprache schafft Realitäten. Heute wird gerade in den Medien zu häufig von "Familiendramen" gesprochen, wenn es sich um Femizide handelt. Wenn wir den Begriff in unser Strafgesetzbuch aufnehmen, haben wir einen korrekten Begriff, um diese spezifische Konstellation von Morden richtig zu benennen. Solche Morde haben nichts mit Liebe und nichts mit Drama zu tun, sondern mit Hass und Gewalt. Das sollten wir auch so benennen.

2.[NB]Wir haben ein Problem mit unserer Statistik. Heute wird in der Kriminalstatistik nur ein Teil der Femizide erfasst, nämlich jene, die im häuslichen Rahmen stattfinden. Solche, die von Verwandten oder Expartnern begangen werden, bei denen kein häuslicher Kontext besteht, werden nicht erfasst. Das gilt auch bei Tötungen durch Unbekannte aufgrund von Hass auf Frauen, also Misogynie. Frauenhass gehört in unser Strafrecht, denn es ist ein Motiv für Gewalt. Je schneller wir das erkennen, desto besser können wir endlich handeln.

3.[NB]Die Istanbul-Konvention, die wir ratifiziert haben, verlangt, dass Femizide nicht weniger hart bestraft werden als andere Tötungsdelikte. Aus der Beantwortung der Interpellation Funiciello 21.3302 geht aber hervor, dass es heute nicht möglich ist zu verifizieren, ob dies nun der Fall ist oder nicht. Wenn wir aber Femizide systematisch weniger hart bestrafen würden als andere Tötungsdelikte, wäre das problematisch. Es besteht der Verdacht, dass Femizide als Verbrechen aus Leidenschaft, wie es zum Beispiel auch im französischen Text genannt wird, abgetan werden und die Täter somit weniger hart bestraft werden. Ob sich dieser Verdacht erhärtet, können wir nicht sagen, weil wir die Zahlen nicht haben, wie es der Bundesrat selbst zugibt. Das müssen wir ändern.

Femizide, Frauenhass, strukturelle Gewalt sind eine Realität in dieser Gesellschaft. Je eher wir das erkennen, je eher wir das in unseren Gesetzen verankern, desto mehr Leid können wir verhindern. Jeder Femizid, jeder Fall von häuslicher Gewalt, jede sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum fusst auf der strukturellen Diskriminierung von Frauen in dieser Gesellschaft. Somit bedeutet jeder Fall von Gewalt an Frauen ein Versagen der gesamten Gesellschaft und somit auch des Staates, indem wir es nicht schaffen, Frauen vor dieser Gewalt zu schützen.

Wir können uns ja einmal überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, ein bisschen weniger Energie in Durchsuchungen bei 18-jährigen Klimaaktivistinnen zu investieren und ein bisschen mehr in den Kampf gegen Frauenhass. Manche Leute finden diese Haltung extrem. Nun, ich bitte Sie heute um nichts Geringeres, als gemeinsam mit mir für die Frauen in diesem Land ein bisschen extrem zu sein.