Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2021-06-03
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-03
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer", die sogenannte Korrektur-Initiative, wurde am 27. November 2019 eingereicht. Die Bundeskanzlei stellte am 16. Juli 2019 fest, dass die Initiative mit 126[NB]355 Unterschriften zustande gekommen ist. Die Initiative wurde durch die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer als Reaktion auf die vom Bundesrat am 15. Juni 2018 beschlossene, aber nicht durchgeführte Anpassung der Kriegsmaterialverordnung (KMV) vom 25. Februar 1998 lanciert. Die Anpassung hatte eine Angleichung der Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialexporte an diejenigen der EU und damit unserer Nachbarländer zum Ziel.
Hintergrund dieses Beschlusses waren Befürchtungen, die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis der Schweiz könnte gefährdet sein. Über eine eigene industrielle Basis der Sicherheits- und Wehrtechnik zu verfügen, ist für die Glaubwürdigkeit der Sicherheitspolitik eines kleinen, neutralen Landes auch in einer zunehmend globalisierten Welt weiterhin zentral. Entsprechend ist in Artikel 1 des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) vom 13. Dezember 1996 festgehalten, dass innerhalb der durch die Exportkontrolle zu wahrenden Schranken, wie internationale Verpflichtungen der Schweiz sowie aussenpolitische Grundsätze, eine an die Bedürfnisse der Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechterhalten werden soll.
Zur Gewährleistung dieses Ziels müssen die Rahmenbedingungen der Ausfuhrpolitik für Kriegsmaterial regelmässig überprüft werden. Im Rahmen der 2018 geplanten Revision der KMV war der Bundesrat deshalb der Auffassung, dass eine Differenzierungsmöglichkeit geschaffen werden sollte, wonach die Ausfuhr von Kriegsmaterial in ein Bestimmungsland, das in einen internen bewaffneten Konflikt verwickelt ist, im Einzelfall bewilligt werden kann, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das fragliche Kriegsmaterial im internen bewaffneten Konflikt selbst eingesetzt wird.
Der Bundesrat verzichtete mit Entscheid vom 31. Oktober 2018 jedoch auf eine Anpassung der entsprechenden Verordnung. Ausschlaggebend war, dass die politische Unterstützung für die Reform in den zuständigen Kommissionen nicht mehr gegeben war. Aufgrund der Ablehnung der Motion der BDP-Fraktion vom 28. Mai 2018 durch das Parlament erachtete die Allianz die vorliegende Initiative aber weiterhin als notwendig. Sie hielt dazu fest, dass der Bundesrat ohne diese Initiative jederzeit wieder eine Lockerung der Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialexporte beschliessen könnte, falls diese auf Verordnungsebene verbleiben würden.
Die Initiative sieht vor, spezifische Verbote für die Ausfuhr von Kriegsmaterial auf Verfassungsstufe zu verankern. Diese Verbote lehnen sich an die bereits heute geltenden Bewilligungskriterien an, sehen aber auch eine leichte Verschärfung vor. Mit der Feststellung dieser Verbote auf Verfassungsstufe würde die Möglichkeit von Parlament und Bundesrat eingeschränkt werden, die Bewilligungspraxis zur Ausfuhr von Kriegsmaterial auszugestalten.
Die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer setzt sich aus einem Bündnis verschiedener Hilfsorganisationen, Parteien und kirchlicher Organisationen zusammen. Darunter befinden sich zum Beispiel Amnesty International Schweiz, die GSoA, Public Eye, die Flüchtlingshilfe, Mitglieder der BDP, der SP, der Grünen, der EVP, der GLP und verschiedener Jungparteien.
Die Sicherheitspolitische Kommission unseres Rates hat die Initiative am 26. März 2021 vorberaten und dazu Vertreterinnen und Vertreter des Initiativkomitees angehört. Wie der Bundesrat empfiehlt Ihnen eine Mehrheit der Kommission, die Korrektur-Initiative abzulehnen, dies mit 9 zu 2 Stimmen. Die Kommission zeigt jedoch Verständnis für die Initiative, hält aber eine Regelung auf Verfassungsstufe für nicht zielführend. Es würde sich dabei um eine tiefgreifende Kompetenzverschiebung handeln, die den Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament zu sehr einschränkt. Die Kommission begrüsst daher die vom Bundesrat vorgeschlagene gesetzliche Regelung auf Gesetzesstufe und hat sich mit 8 zu 3 Stimmen für den indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen.
Aus Sicht der Mehrheit der Kommission werden die Forderungen der Initiative fast vollumfänglich erfüllt. Der indirekte Gegenvorschlag sieht vor, die heutigen Bewilligungskriterien in der KMV auf Gesetzesstufe überzuführen, jedoch ohne die Ausnahme für Länder mit schwerwiegenden und systematischen Menschenrechtsverletzungen gemäss heute [PAGE 435] geltendem Artikel 5 Absatz 4 KMV. Diese von der Allianz kritisierte Ausnahme wird also ersatzlos gestrichen. Zudem sieht der indirekte Gegenvorschlag eine Abweichungskompetenz für den Bundesrat vor, die es ihm ermöglicht, im Falle ausserordentlicher Umstände zur Wahrung der aussen- und sicherheitspolitischen Interessen des Landes innerhalb eines klar abgesteckten Rahmens von den gesetzlichen Bewilligungskriterien abzuweichen.
Mit der Streichung der Ausnahme für Länder mit schwerwiegenden und systematischen Menschenrechtsverletzungen, der Verankerung der Bewilligungskriterien auf Gesetzesstufe und dem Ausschluss von Kriegsmaterialausfuhren in Länder, die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind, berücksichtigt der indirekte Gegenvorschlag die drei Hauptanliegen der Allianz. Durch die Überführung der Bewilligungskriterien von der Verordnung ins Gesetz wird der Bundesrat keine Möglichkeit mehr haben, Anpassungen vorzunehmen.
Der Bundesrat hat für den indirekten Gegenvorschlag zwei Varianten vorgeschlagen:
Variante 1 sah vor, sowohl die in Artikel 5 Absatz 1 KMV enthaltenen und im Bewilligungsverfahren zu berücksichtigenden Kriterien als auch die in Artikel 5 Absatz 2 KMV verankerten Ausschlusskriterien inklusive der dazugehörigen Ausnahmen in den Absätzen 3 und 4 unverändert ins KMG zu überführen. Ausserdem sollte eine Abweichungskompetenz es dem Bundesrat ermöglichen, im Falle ausserordentlicher Umstände von den Bewilligungskriterien abzuweichen.
Variante 2 sah ebenfalls vor, sowohl die in Artikel 5 Absatz 1 KMV enthaltenen als auch die in Artikel 5 Absatz 2 KMV verankerten Bewilligungskriterien, inklusive der dazugehörigen Ausnahmen von Absatz 3, ins KMG zu überführen. Dagegen würde die Ausnahme von Artikel 5 Absatz 4 KMV für Länder, die Menschenrechte schwerwiegend und systematisch verletzen, ersatzlos gestrichen. Zudem sah Variante 2 keine Kompetenz für den Bundesrat vor, im Falle ausserordentlicher Umstände von den Bewilligungskriterien abweichen zu können.
Die Stellungnahmen fielen heterogen aus. Der Bundesrat hat für die Vorlage den nun vorliegenden Kompromissvorschlag erarbeitet, der beiden Seiten, Variante 1 und Variante 2, entgegenkommt und so eine aus der Sicht der Mehrheit unserer Kommission gute Lösung darstellt. Für die Mehrheit der Kommission ist es dennoch wichtig, dass der Bundesrat über eine Abweichungskompetenz verfügt, damit er innerhalb eines klar abgesteckten Rahmens bei ausserordentlichen Umständen zur Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes zeitnah reagieren kann.
Eine Minderheit unserer Kommission beantragt, die Ausnahmebestimmung zu streichen. Aus ihrer Sicht wird der Gegenvorschlag dadurch zu sehr unterhöhlt und dem Anliegen der demokratischen Kontrolle zu wenig Rechnung getragen.
Schliesslich beantragt eine Minderheit, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen, weil sie damit dem breit abgestützten Anliegen gebührend Rechnung tragen möchte und dieses inhaltlich vollumfänglich unterstützt.
In der Detailberatung des Gegenvorschlages werden wir weitere Anträge von Minderheiten behandeln, die im Gegenvorschlag Bewilligungskriterien auch für Ersatzteillieferungen vorsehen möchten bzw. das Exportverbot für diejenigen Fälle regeln möchten, in denen auch ausserhalb des Bestimmungslandes ein hohes Risiko besteht, dass das Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird.
Die Kommission beantragt Ihnen also mit 9 zu 2 Stimmen, die Volksinitiative "gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer" abzulehnen, und mit 8 zu 3 Stimmen, dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zuzustimmen. Sie ist mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung auf den indirekten Gegenvorschlag eingetreten.
Dies sind meine Ausführungen zum allgemeinen Eintreten. Bei der Behandlung des indirekten Gegenvorschlages des Bundesrates werde ich mich zu den Minderheiten äussern.