Lexipedia

Candinas Martin · Nationalrat · 2021-06-03

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-03

Wortprotokoll

Bei meinem Minderheitsantrag zu Artikel 1 Absatz 5 des Bundesgesetzes über die Förderung von Online-Medien geht es darum, dass neu in den Markt eintretende Online-Medien keine Sonderbehandlung erhalten. Bereits bei der Behandlung dieses Geschäftes im März hatte ich einen Minderheitsantrag auf Streichung dieser Sonderbehandlung gestellt. Nachdem sich der Ständerat einstimmig für die Streichung der Sonderbehandlung von neu in den Markt eintretenden Online-Medien ausgesprochen hat und wir uns in der Differenzbereinigung befinden, ist es opportun, daran festzuhalten und diesen Punkt heute wiederum zur Abstimmung zu bringen.

Nun, wieso soll dieser Absatz aus Sicht der Kommissionsminderheit gestrichen werden? Das BAKOM hat in einem Zusatzbericht an die nationalrätliche Kommission klar aufgezeigt, dass die Mindestumsatzgrenze bei diesem Gesetz sehr tief angesetzt wird. So soll sie beispielsweise für [PAGE 1018] lokale Angebote mit einem Publikumspotenzial von weniger als 50[NB]000 Personen bei 10[NB]000 Franken liegen. Auf eine minimale Resonanz beim Publikum müssten nach Meinung der Kommissionsminderheit auch Online-Medien stossen, bevor sie Fördermittel beantragen können. Das bedeutet also, dass eine gewisse Anzahl Personen bereit sein muss, für das Angebot zu bezahlen. Sonst kann dann schon fast jeder ein Online-Medium auf den Markt bringen und Unterstützungsbeiträge abholen. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Wir sollten den Rahmen so festlegen, dass wir möglichst gut sicherstellen können, dass nur Angebote unterstützt werden, die ein minimales Mass an Professionalität und an journalistischer Qualität aufweisen.

Ebenfalls ist zweifelhaft, ob Angebote, welche die Mindestumsatzgrenze nicht erreichen, jemals marktfähig werden und eine Daseinsberechtigung haben. Die Mittel müssen zweckmässig und zielgerichtet eingesetzt werden und nicht für beliebige Experimente. Auch würde eine Sonderbehandlung zu einer Ungleichbehandlung führen, da bereits bestehende Online-Medienangebote mit einem tieferen Mindestnettoumsatz nicht förderberechtigt wären.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meiner Minderheit bei Artikel 1 Absatz 5 zuzustimmen.

Jetzt spreche ich gerade noch für die Mitte-Fraktion zu diesem Geschäft und verzichte bei der Runde der Fraktionssprecher auf eine erneute Wortmeldung.

Bei den Agenturleistungen, Artikel 76b Absatz 4, lehnt die Mitte-Fraktion den Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian ab. Natürlich ist es in unserem Interesse, dass die eingesetzten Mittel für Agenturleistungen nicht ins Ausland abfliessen. Die Formulierung gemäss der Minderheit Wasserfallen Christian könnte aber zur Folge haben, dass beispielsweise Keystone-SDA künftig darauf verzichten müsste, Redaktionssysteme im Ausland einzukaufen oder mit internationalen Agenturen zusammenzuarbeiten, deren internationale Meldungen direkt ins Basisangebot von Keystone-SDA einfliessen. So massive Einschränkungen sind nicht zielführend. Dieser Punkt hat gar nichts mit der Ausschüttung von Dividenden zu tun. Diese bleibt während der Dauer der Finanzierung durch das BAKOM untersagt, was auch richtig ist und in Absatz 3 geregelt ist. In diesem Sinne wird die Mitte-Fraktion der Mehrheit und damit dem Ständerat folgen, um diese Differenz zu bereinigen.

Bei der Geltungsdauer des Massnahmenpakets zugunsten der Medien besteht eine grosse Differenz zwischen den Räten. Während der Nationalrat die Dauer auf fünf Jahre beschränken wollte, hat sich der Ständerat zum zweiten Mal für zehn Jahre ausgesprochen. Unsere Delegation hat den Kompromissantrag von sieben Jahren für das gesamte Massnahmenpaket inklusive der bisherigen indirekten Presseförderung eingereicht. Dieser Antrag wird von einer Mehrheit unterstützt. Damit macht die Kommissionsmehrheit einen Schritt auf den Ständerat zu, mit der Erwartung, dass sich auch dieser bewegt und diese Differenz bereinigt. Fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes soll der Bundesrat dann die Überprüfung einleiten und der Bundesversammlung einen Bericht mit Vorschlägen für das weitere Vorgehen unterbreiten. Im Sinne eines Entgegenkommens gegenüber dem Ständerat lehnen wir den Antrag der Minderheit Christ ab und bitten Sie, der Mehrheit zu folgen.

Erlauben Sie mir abschliessend noch eine generelle Bemerkung: Für die Medienvielfalt in unserem Land ist dieses Massnahmenpaket zugunsten der Medien enorm wichtig. Der Rückgang der Werbung macht es jedoch immer schwieriger, qualitativ hochstehenden Journalismus zu finanzieren. Die Konkurrenz durch die digitalen Giganten Google, Facebook, Amazon, Apple ist enorm. So hat der Werbemarkt in den letzten zehn Jahren massive Veränderungen erlebt, mehr als eine Milliarde Franken an Werbeeinnahmen und damit mehr als die Hälfte der Inserateeinnahmen pro Jahr sind verschwunden. Mit diesem Geld wurde früher die journalistische Arbeit finanziert.

Die Mitte-Fraktion ist sich dieser Tatsache und der Bedeutung der Qualität der Medien bewusst. Darum setzen wir uns in der Differenzbereinigung für ein ausgewogenes, mehrheitsfähiges Massnahmenpaket zugunsten der Schweizer Medienlandschaft ein und machen uns dafür stark, dass dieses Gesetz in dieser Session erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Namens der Mitte-Fraktion bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen, ausser bei der Minderheit Candinas zu Artikel 1 Absatz[NB]5.