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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-03

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-03

Wortprotokoll

Vor ziemlich genau einem Jahr herrschte in diesem Rat breite Einigkeit darüber, dass eine dringliche Unterstützung der Medien notwendig sei. Sie erinnern sich: Vor einem Jahr haben Sie das dringliche Paket zur Unterstützung der Medien beschlossen, und zwar weil Sie festgestellt haben, dass die Werbeeinbrüche bei den Medien massiv sind, dass die digitale Transformation für die Medien eine Riesenherausforderung ist und dass das Fass letztes Jahr mit der Corona-Pandemie wirklich voll oder übervoll war. Deshalb haben Sie dieses dringliche Paket dann verabschiedet.

Jetzt ist ein Jahr vergangen. Die Werbeeinbrüche haben nicht aufgehört, im Gegenteil, sie gehen unvermindert weiter. Die digitale Transformation können die Medien auch nicht innerhalb eines Jahres abschliessen. Das heisst, die Herausforderungen für die Medien sind nach wie vor sehr gross. Ich glaube und bin dankbar dafür, dass in diesem Rat immer noch eine sehr grosse Einigkeit darüber besteht, dass die Medien in einer Demokratie eine absolut zentrale Rolle spielen, dass sie eine staatspolitisch wichtige Aufgabe haben und dass wir alle ein Interesse daran haben, dass die Qualität der Medien und die Medienvielfalt auch weiterhin gewährleistet sind.

Das Medienpaket, über das Sie nun seit einem Jahr diskutieren - Erstrat war damals der Ständerat -, setzt die Rahmenbedingungen für die nächsten Jahre, um für die Medien in dieser herausfordernden Zeit eine gewisse Stabilität zu gewährleisten. Darum geht es, und deshalb gibt es auch eine Befristung. Jetzt diskutieren Sie über verschiedene Fristen; ich werde mich noch dazu äussern. Es ist aber klar: Es braucht für die Medien jetzt und in den kommenden Jahren eine gewisse Stabilität, und es braucht gleichzeitig auch eine Unterstützung für diese Transformation.

Deshalb hat der Bundesrat Ihnen auch das Gesetz über die Online-Medien-Förderung vorgelegt. Es wäre nicht verständlich gewesen, wenn wir in dieser Zeit eine Gesetzesvorlage ausschliesslich für Papiermedien vorgelegt hätten. Wenn wir eine Transformation haben - diese findet statt und geht weiter - und bei den Rahmenbedingungen eine Unterstützung festhalten wollen, dann müssen wir diese Transformation dort ebenfalls berücksichtigen.

Nun sind Sie in der Differenzbereinigung. Die ganz grossen Fragen stehen jetzt eigentlich nicht mehr im Raum, ich habe sie nur kurz in Erinnerung gerufen. Jetzt geht es in unserem bewährten Zweikammersystem darum, dass sich die beiden Räte aufeinander zubewegen. Da sind Sie daran. Ich möchte auch Ihrer Kommission herzlich danken: Sie haben ein paar Schritte auf den Ständerat zu gemacht, und Sie haben auch Kompromisse beschlossen und angeboten. Ich denke, das ist genau das Vorgehen, das es in dieser Phase der Differenzbereinigung jetzt braucht.

Ich äussere mich jetzt deshalb ausschliesslich zu den Bestimmungen, bei denen in Ihrer Kommission noch Differenzen bestehen. Ich kann die weiteren von Ihrer Kommission beschlossenen Massnahmen insofern unterstützen, als Sie im Rahmen der Differenzbereinigung jetzt zum Teil auch auf den Ständerat zugegangen sind. Der Weg geht ja noch weiter; ich hoffe, dass Sie dieses Geschäft noch in dieser Session zu Ende beraten können.

Ich komme zur ersten Differenz, sie betrifft Artikel 26a RTVG. Hier gibt es eine Mehrheit und eine Minderheit Pult. Der Bundesrat unterstützt, wie seit Beginn dieser Beratung, die Minderheit. Er bittet Sie also, diesen Zusatz zu streichen. Warum? Ganz einfach darum, weil diese Bestimmungen, die Sie hier eingefügt haben, nicht ins Gesetz gehören, sondern in die Konzession, das ist seit eh und je so. Diese Bestimmungen wurden auch bei der letzten Konzession für die SRG mit der Branche und mit den privaten Medien intensiv diskutiert. Man hat sich auf das geeinigt, was heute in der Konzession steht, nämlich auf eine Einschränkung beim Online-Angebot der SRG. Das ist auch richtig so, der Bezug zu den Sendungen ist richtig.

Was Sie aber jetzt machen, ist, etwas im Gesetz festzuschreiben, was nicht in das Gesetz gehört, sondern in die Konzession. Sie können den Bundesrat beauftragen, bei der nächsten Diskussion über die Konzessionserteilung gewisse Dinge zu berücksichtigen. Sie haben es gehört, ich werde, sobald dieses Gesetz zu Ende beraten ist, mit den Medien, und zwar ganz breit - öffentliche, private Medien, Radio und Fernsehen -, eine Dialogplattform installieren, wo man genau diese zukünftigen Fragen diskutiert. Und ich kann Ihnen jetzt schon sagen: Diese Frage wird dort auch diskutiert werden. Aber ich bitte Sie, das jetzt nicht hier auf Gesetzesstufe zu regeln.

Es kommt hinzu - das möchte ich schon auch betonen -, dass ausgerechnet die Bereiche Kultur und Bildung von dieser Regelung betroffen wären, und da steht die SRG ja nicht in Konkurrenz. Das heisst, Sie würden eigentlich ausschliesslich die Konsumentinnen und Konsumenten bestrafen, die [PAGE 1022] dann ein Angebot nicht mehr hätten, das für sie wichtig und gut ist und das, wie gesagt, hier nicht irgendwie die Konkurrenzierung der privaten Medien befördert.

In diesem Sinn ist es erstens ein Artikel, der am falschen Ort ist - das muss in der Konzession geregelt werden -, und zweitens treffen Sie hier definitiv die Falschen. Denn wenn Sie das hier so regeln, hat kein privates Medium einen Franken mehr Einnahmen. Sie wissen ja, dass es gerade in der Kultur und in der Bildung nicht die ganz grossen Werbeeinnahmen gibt. Sie verursachen also für die Konsumentinnen und Konsumenten einen Abbau, eine Verschlechterung der Situation, ohne dass jemand damit etwas gewinnen würde. Ich bitte Sie, hier die Minderheit Pult zu unterstützen.

Ich komme zur zweiten Differenz, zu Artikel 76b Absatz 4 RTVG. Hier bitte ich Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Es geht hier darum, dass bei den Nachrichtenagenturen keine Dividenden ausgeschüttet werden dürfen, solange sie auch staatliche Mittel beziehen. Der Bundesrat unterstützt das, aber das haben Sie ja jetzt geregelt. Jetzt ist nur noch die Frage der Abflüsse ins Ausland offen. Ich glaube, und es wurde vorhin gesagt, da sind Sie ein bisschen übers Ziel hinausgeschossen. Denn wenn das Resultat ist, dass die SDA für die Auslandberichterstattung nicht einmal mehr Verträge mit ausländischen Agenturen machen kann, dann, glaube ich, binden Sie etwas zurück, was ja überhaupt kein Problem ist. Im Gegenteil, wir erwarten ja von einer Nachrichtenagentur, dass sie für die Auslandberichterstattung auch Verträge mit internationalen Agenturen abschliesst. Auch der IT-Einkauf wäre dann auf die Schweiz beschränkt. Ich glaube, das ist nicht mehr das, was Sie ursprünglich wollten. Sie wollten keine Dividendenausschüttung, das kann ich verstehen und mittragen. In diesem Sinne bitte ich Sie, bei Artikel 76b Absatz 4 RTVG die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Ich komme zum dritten Punkt, bei dem noch eine Differenz besteht, zur Befristung und zur Evaluation in Ziffer III Absätze 2bis, 2ter und 3. Ihr Rat wollte hier eine Befristung einführen, und zwar auf der ganzen Ebene, also für die indirekte Presseförderung, aber auch für die Förderung von Online-Medien. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass man sagt, nach einer gewissen Zeit schaut man das Ganze wieder an. Ich denke, das passt eigentlich auch sehr gut zur Dialogplattform, die startet, sobald dieses Gesetz verabschiedet ist.

Ich habe die Medienbranche bereits darüber informiert, und die Dialogplattform wird breit begrüsst und auch unterstützt. Die Medien wollen also, dass wir die Situation zusammen anschauen. Jetzt stellt sich die Frage: Wenn Sie eine Befristung von fünf Jahren und eine Evaluation nach drei Jahren vorsehen, dann würde das bedeuten, dass wir eigentlich übermorgen mit der Evaluation von etwas beginnen, das neu eingeführt worden ist. Also was wollen Sie dann genau evaluieren? Wir müssten nach der Evaluation in drei Jahren bereits mit der nächsten Gesetzgebung beginnen. Ich sage es einmal vorsichtig: Ich weiss nicht, ob das am Schluss aufgeht. Der Ständerat ist bei einer Geltungsdauer von zehn Jahren geblieben. Die Minderheit Christ möchte nun fünf Jahre. Die Kommissionsmehrheit hat in guter politischer Art, wie wir das in der Schweiz kennen, einen Kompromiss von sieben Jahren beschlossen. Das kann der Bundesrat unterstützen. Ich denke, das ist ein guter Kompromiss, bei dem man dann auch erwarten kann, dass der Ständerat sich dem anschliessen könnte. Ich bitte Sie, auch bei Ziffer III Absätze 2bis, 2ter und 3 die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Ich habe allerdings von der grünliberalen Fraktion gehört - ja, ich hab's gehört! -, dass sie das Gesetz ablehnt, wenn die Geltungsdauer nicht fünf Jahre beträgt. Dann müssen Sie diese Überlegungen vielleicht in der Schlussrunde der Differenzbereinigung - oder vielleicht kommt es sogar noch zu einer Einigungskonferenz - auch noch einmal mit einbeziehen.

Ich komme zur letzten Differenz, die Sie noch haben. Sie betrifft Artikel 1 Absatz 5 im Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien. Die Frage ist, ob man Start-ups fördern kann oder nicht. Es geht hier nicht um die grossen Geldsummen. Der Bundesrat kann hier wirklich mit beidem leben. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie bei diesen neuen Medien auch mal ohne Vorbedingungen einen, ich sage mal, Schubs geben möchten, eine Starthilfe, was ja Start-up-Förderung ist, dann ist dagegen nichts einzuwenden.

Allerdings, glaube ich, sollten wir uns auch keine Illusionen machen. Es ist jetzt nicht der ganz grosse Hebel, der darüber entscheidet, ob da noch etwas passiert oder nicht. Ich denke, es wäre eine Möglichkeit, zu sagen, dass da eben auch neue Projekte entstehen, und die kann man auch unterstützen. In diesem Sinne kann ich gut damit leben, dass die Kommissionsmehrheit hier festhalten möchte.

So viel zu diesen Differenzen.