Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-06-03
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-03
Wortprotokoll
Als Jurist bin ich von Artikel 22b natürlich begeistert. Man nennt das in der Fachsprache einen gesetzgeberischen Salto rückwärts: Es sieht toll aus, aber man steht am Schluss am genau gleichen Ort wie am Anfang. Als Politiker und als Ständerat muss ich Ihnen allerdings sagen, dass Artikel 22b nichts anderes als ein Schelmenstreich ist. Damit hebeln Sie eigentlich den ganzen Gegenvorschlag aus. Ich kann Ihnen sagen, anstatt Artikel 22b drinzulassen, sollten Sie lieber offen und ehrlich sein, es beim geltenden Recht belassen und sich dem Abstimmungskampf stellen.
Ich weiss schon, was das Ziel ist. Das Ziel ist zu sagen: "Wir haben einen tollen Gegenvorschlag, liebe Bevölkerung. Schaut mal, wir machen wirklich etwas. Jetzt ist es vorbei, die Waffenexporte sind unter Kontrolle." Dann muss man Artikel 22b lesen, um zu sehen, dass es noch eine Notfallbestimmung gibt, die alles wieder offenlässt. [PAGE 443]
Ich sage Ihnen das jetzt auch als Jurist: Welches sind die Voraussetzungen, damit der Bundesrat entgegen der neu geplanten gesetzlichen Bestimmung entscheiden kann? Die Voraussetzungen sind "ausserordentliche Umstände" sowie "die Wahrung der aussen- oder der sicherheitspolitischen Interessen". Können Sie mir ein Beispiel nennen, bei dem Sie diese Erklärung nicht bringen können? Wenn ich als Jurist eine solche Bestimmung habe, dann ist das wunderbar. Nehmen wir wieder das Beispiel der Autobahn. Wenn Sie, Herr Bundesrat, eine Bestimmung erlassen, in der Sie sagen, dass man auf der Autobahn schneller als 120 Kilometer pro Stunde fahren dürfe, wenn ausserordentliche Umstände vorliegen würden und es im aussen- oder sicherheitspolitischen Interesse sei, dann fahre ich, das garantiere ich Ihnen, konstant 200 und werde keine Busse bekommen. Denn ausserordentliche Umstände finde ich immer.
Von dem her muss ich Ihnen sagen, dass diese Bestimmung alles wieder aushebelt. Der Bundesrat sagt das ganz offen und ehrlich in seiner Botschaft (BBl 2021 623): "Die in Artikel 22b eingeführte Abweichungskompetenz für den Bundesrat gewährleistet eine gewisse Flexibilität, damit die Ausfuhrpolitik für Kriegsmaterial an sich ändernde aussen- und sicherheitspolitische Gegebenheiten angepasst werden kann. Ebenso wird damit die nötige Möglichkeit geschaffen, welche es innerhalb eines klar abgesteckten Rahmens erlaubt, eine an die Bedürfnisse der Schweizer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechtzuerhalten."
Der Bundesrat lässt sich also alle Möglichkeiten offen, die er heute auch hat. Von dem her muss ich Ihnen sagen: Das Ziel des Gegenvorschlages und der Initiative ist es doch eben just, die Voraussetzungen im Gesetz zu verankern, damit wir diese im Rahmen von referendumsfähigen Beschlüssen festlegen können. Das ist das Ziel. Wenn Sie dann doch wieder für alles Mögliche eine Entscheidungskompetenz des Bundesrates haben, dann sind wir wieder am Punkt null angelangt, und das kann nicht das Ziel sein.
Wenn ich Herrn Salzmann zuhöre, muss ich sagen: Er liefert die besten Argumente, warum dieser Artikel 22b nicht gilt. Herr Salzmann stellt uns dar, was alles für Konflikte passieren können. Die Franzosen greifen irgendwo ein, die Deutschen sind in Kriege verwickelt - und wir liefern dann frisch-fröhlich Rüstungsgüter, ohne dass irgendeine Kompetenz dazu besteht? Habe ich irgendetwas übersehen, Herr Salzmann? Oder haben wir heute Morgen die Neutralität der Schweiz abgeschafft? Soweit ich weiss, nicht. Es ist ja gerade das Ziel, und deshalb haben wir es klipp und klar, heute schon, in Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung: Wir liefern nicht in kriegführende Staaten. Wenn Sie eine Spezialkompetenz wollen, dann schreiben Sie es bitte ins Gesetz. Das Gesetz kann man auch ändern. Wenn Sie sagen, das ist zu eng formuliert, wie es hier bestimmt ist, dann kann man es ausweiten, dann diskutieren wir darüber. Aber aktuell möchte ich das eben gerade nicht[NB]tun. Schon aus neutralitätspolitischen[NB]Gründen[NB]bin[NB]ich[NB]der Meinung, dass das nicht notwendig ist.
Das Gesetz bietet einen gewissen Spielraum, heute auf Ebene Verordnung, morgen hoffentlich auf Ebene Gesetz. In diesem Rahmen hat der Bundesrat ja seinen Ermessensspielraum. Aber es ist unsere Aufgabe, einen Rahmen vorzugeben, und innerhalb dieses Rahmens soll der Bundesrat sich bewegen. Ich muss Ihnen einfach sagen, ohne jetzt das Gespenst einer Diktatur an die Wand zu malen: Wenn wir Gesetze in Zukunft so machen, dass wir sagen, wir wollen erstens, zweitens, drittens, und wenn der Bundesrat dann findet, es sei eine ausserordentliche Situation, und dann gilt das alles nicht, dann können wir, wenn wir so Gesetze machen, aufhören. Dann seien wir ehrlich und sagen wir: "Der Bundesrat macht das, was er für richtig hält, wir haben Vertrauen in ihn." Das ist dann aber keine Demokratie mehr. In einer Demokratie gibt es eine gesetzgebende Instanz, das sind wir. Wir werden kontrolliert durch das Volk, und der Bundesrat führt aus.
Wenn wir finden, die Regeln seien zu eng, wie es Herr Salzmann sagt, dann diskutieren wir mit Herrn Salzmann, wie wir die Regeln anders definieren könnten. Aber wir können sie nicht einfach grundsätzlich aushebeln.
Von daher bitte ich Sie dringend, bei Artikel 22b der Minderheit Gmür-Schönenberger zu folgen und auf diese Bestimmung zu verzichten. Ich hoffe sehr - ich sage es einmal so: Ich kann es Ihnen nicht garantieren, aber ich hoffe sehr und bin guter Dinge, dass die Initiative dann zurückgezogen wird. Dann müssten wir diesen nicht sehr angenehmen - für mich, muss ich sagen, wäre er angenehm, aber nicht für alle - Abstimmungskampf nicht führen.