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Zopfi Mathias · Ständerat · 2021-06-03

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2021-06-03

Wortprotokoll

Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen: "Mischt euch nicht in fremde Händel, aber liefert Waffen und Ersatzteile." Der erste Teilsatz stammt von Bruder Klaus, der zweite nicht.

Wir haben bereits gehört, weshalb jede Ausnahme in diesem Gesetz das Grundanliegen der Initiative, nämlich klare Leitplanken aufzustellen, gefährdet. Das gilt nun auch für die Ersatzteillieferungen.

Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission berufen sich auf den Grundsatz "Pacta sunt servanda": Verträge sind einzuhalten. Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich, das lernen Sie im ersten Semester des Jus-Studiums. Aber es kommt eben darauf an. Wir haben es hier mit einem hochsensiblen Bereich zu tun, in welchem offensichtlich - sonst hätten wir das vorliegende Gesetz nicht - aus übergeordneten Interessen Einschränkungen, Gebote und Verbote gemacht werden und auch gerechtfertigt sind.

Es wäre demnach beim Abschluss eines Vertrags problemlos möglich, einen Vorbehalt aufzunehmen, sodass der von einer Schweizer Unternehmung belieferte Staat von Anfang an weiss, dass Ersatzteile nur so lange geliefert werden können, wie die Bewilligungskriterien erfüllt sind. Gerade weil es um sicherheitspolitische Interessen unseres Landes geht, kann es keinen Automatismus geben. Wenn z. B. ein Staat Waffen an Terroristen weiterliefert, dann wird er sich nicht auf den Grundsatz "Pacta sunt servanda" berufen können. Das ist jetzt vielleicht ein bisschen ein krasses Beispiel. Aber wir sehen genau an diesem Beispiel, dass die sicherheitspolitischen Interessen unseres Landes es gebieten, keine Automatismen und keinen Vertrauensschutz über alles zu stellen.

Der Antrag ist problemlos umsetzbar. Notabene müssen die Waffen und damit die Ersatzteile dann auch noch zum Einsatz gegen die Zivilbevölkerung geeignet sein. Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Staat, der Waffen gegen die Zivilbevölkerung einsetzt, Menschenrechte missachtet und systematisch verletzt oder Waffen unbefugt an Drittstaaten weitergibt. Die Schweiz wird dorthin gemäss diesem Gesetz keine Waffen liefern, und das ist natürlich richtig. Ersatzteile wird man aber munter weiter liefern dürfen - unter dem Grundsatz des Vertrauensschutzes.

Es ist wichtig, dass Sie berücksichtigen, dass Munition gemäss diesem Gesetz und der Interpretation in der Botschaft ebenfalls unter die Ersatzteile fällt. Solange das so ist, solange Munition unter die Ersatzteile fällt, darf es diesen Ausnahmeartikel nicht geben. Denn es kann doch nicht angehen, dass die Schweiz Länder, denen man keine Waffen mehr liefert, weil sie die Menschenrechte systematisch verletzen, weiter mit Munition versorgt. Solche[NB]Staaten[NB]können[NB]sich[NB]nicht auf den Vertrauensschutz berufen.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Minderheit.