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Romano Marco · Nationalrat · 2021-06-03

Romano Marco · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-03

Wortprotokoll

Dopo che su un paio di oggetti si sono espressi solo relatori di lingua tedesca, fa piacere vedere un oggetto che tocca la Svizzera italiana, con due relatori provenienti dalla Svizzera italiana che si dividono sull'uso delle lingue nazionali - io terrò il rapporto in tedesco.

Der Kanton Tessin hat diese Änderung des Strassenverkehrsgesetzes mittels Standesinitiative bewirkt. Für den Schwerverkehr auf den Transitstrassen im Alpengebiet werden[NB]höhere Mindeststandards für die Ausrüstung mit unfallvermindernden Assistenzsystemen eingeführt. Es geht um alle digitalen Hilfsmittel, die den Fahrer nicht nur warnen, sondern auch eingreifen. Sie können den Fahrer also im Notfall übersteuern und Frontal-, Auffahr- sowie Streifkollisionen verhindern. Moderne Assistenzsysteme sind ein wichtiges Element bei der Vermeidung von Unfällen.

Die Regelung gilt für alle vier Transitachsen der[NB]Schweiz: Gotthard, San Bernardino, Simplon und Grosser St.[NB]Bernhard. Die Kommission ist der Ansicht, dass[NB]diese verkehrspolitische Massnahme sowohl das Gefahrenpotenzial des Schwerverkehrs im Alpengebiet als auch die Gefahren auf allen anderen von diesen Fahrzeugen benutzten Strassen, wie den Zufahrtsstrassen zu diesen Pässen, verringert. Das Projekt fördert also die Strassensicherheit in der ganzen Schweiz und hat auch Auswirkungen im Ausland.

Die KVF-S hat die Standesinitiative am 8. Januar 2018 vorgeprüft und ihr mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Die KVF-N hat ihr mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung auch Folge gegeben. Sie wurde danach beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten. Am 26. Mai 2020 hat die KVF-N dann mit 14 zu 9 Stimmen den Vorentwurf angenommen und ihn in die Vernehmlassung geschickt. An ihrer Sitzung vom 18. Januar 2021 nahm die Kommission die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis und stimmte dem vorliegenden Entwurf mit 15 zu 10 Stimmen zu.

Gemäss Vorlage ist eine Übergangszeit von fünf Jahren vorgesehen, während der Fahrzeuge ohne solches Assistenzsystem noch auf den Transitstrassen verkehren können und die betroffenen Firmen Zeit haben, ihre Flotte zu modernisieren.

Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass diese Gesetzesänderung vorsehen muss, dass für alpenquerende, nicht grenzüberschreitende Transporte, die für die Wirtschaft der Südschweiz oder des Wallis von besonderer Bedeutung sind, sowie die mit diesen Transporten direkt zusammenhängenden Leerfahrten eine Sonderregelung in Form einer längeren Frist gelten muss. Die in Absatz 3 vorgesehene längere Frist entlastet die in den Alpenkantonen tätigen Speditionsunternehmen und stellt die Versorgung der Berggebiete sicher. Es geht um Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Gleichbehandlung.

Die Reform dient der Sicherheit des gesamten Strassennetzes und hat langfristig auch eine positive ökologische[NB]Auswirkung, da die Flotte renoviert wird und somit die Emissionen sinken. Die Mehrheit der Kommission ist daher der Meinung, dass der Bundesrat die betroffenen[NB]Strecken nach Anhörung der Kantone ausdehnen kann. Zudem sind für bestimmte Fahrzeuge, beispielsweise Oldtimer und Armeefahrzeuge, weitere Ausnahmen vorzusehen.

Es besteht kein Widerspruch zu den Bilateralen Verträgen, und es werden keine technischen Handelshemmnisse geschaffen. Spezielle Beschränkungen zum Befahren bestimmter Strecken gibt es bereits heute in verschiedenen europäischen Staaten, zum Beispiel in Italien, Österreich und Frankreich. Die beantragte Lösung ist analog zur Verordnung über den S-Verkehr von 2002. Streckenspezifische Vorschriften werden vom europäischen Recht[NB]nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Verhältnismässigkeit und Nichtdiskriminierung sind gegeben.

Die Ergebnisse der Vernehmlassung zeigen ein differenziertes Bild, das vor allem mit der direkten Betroffenheit von der diskutierten Änderung in Verbindung gesetzt werden kann.

Die Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass die vorgeschlagene Pflicht zur Ausrüstung mit unfallvermindernden Assistenzsystemen bei der Wirtschaft zu hohen zusätzlichen Kosten führen wird. Die Mehrheit gewichtet die globale konkrete Wirkung auf die Strassensicherheit und die betroffenen Alpenübergänge stärker und fordert Sie auf, einzutreten und ihren Anträgen zu folgen.