Hegglin Peter · Ständerat · 2021-06-03
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-03
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen Eintreten auf die Vorlage. Somit könnten wir uns mit diesen Problemen befassen, sie beraten und darüber befinden. Auch der Mehrheitssprecher hat gesagt, die Zuckerbranche war und sei noch immer in einer schwierigen Lage, die sie nicht selber verursacht hat. Auslöser war die Produktionsmengenausdehnung in der EU, die dazu geführt hat, dass der Preis um fast die Hälfte eingebrochen ist und dass die Anbaufläche in der Schweiz von über 20[NB]000 Hektaren auf 16[NB]500 Hektaren reduziert worden ist. Inzwischen sind es wieder etwa 17[NB]900 Hektaren, auf denen Zuckerrüben angebaut werden.
Doch, sehen Sie, kleinere Anbauflächen ergeben kleinere Produktionsmengen, d. h., die ganze Verarbeitungskette ist dann nicht mehr ausgelastet. Dies betrifft vor allem die Zuckerfabriken, deren Wirtschaftlichkeit somit abnimmt. Sie nimmt so stark ab, dass die Zuckerfabriken fast existenziell bedroht sind. Diese Situation hat dazu geführt, dass die Branche selbst Optimierungspotenzial gesucht und auch gefunden und umgesetzt hat.
Einerseits hat die Anzahl der Anbaubetriebe abgenommen, von etwa 6000 auf 4200 Bauernbetriebe. Der Mehrheitssprecher hat es gesagt: Wenn Kosten und Risiken gross sind, versucht man, diese zu verlagern. Man baut andere Kulturen an, die weniger risikobehaftet sind. Die Anzahl der Betriebe hat also abgenommen, wobei umgekehrt die Anbaufläche pro Betrieb von drei auf vier Hektaren zugenommen hat. Andererseits hat man aber auch eine Studie zu den Verarbeitungsbetrieben gemacht; das wurde ja gesagt. Wir haben zwei Zuckerfabriken, eine in der West- und eine in der Ostschweiz. In der Studie kam man zum Schluss, dass es doch besser ist, an beiden Verarbeitungsbetrieben festzuhalten; dies, weil Zuckerrüben schwere Güter sind und ihr Transport die CO2-Bilanz verschlechtern würde. Schlussendlich wären auch 250 Arbeitsplätze von einer Betriebsschliessung betroffen.
Man hat weiter nach Lösungen gesucht. Prof. Dr. Mathias Binswanger von der Fachhochschule Nordwestschweiz wurde beauftragt, eine Studie zu machen, um einen gangbaren und kompromissfähigen Weg zu finden, um eben diese Probleme anzugehen. Er kommt in seiner Studie zum Schluss, dass während Tiefpreisphasen ein Grenzschutz von bis zu maximal 100 Franken pro Tonne vorgesehen werden könnte. Er rechnet dann weiter: Wenn man das tun würde, dann hätte dies bei den Haushaltsausgaben für Lebensmittel einer natürlichen Person von heute noch 6 Prozent Mehrkosten von 0,4 Prozent für zuckerhaltige Produkte zur Folge. Er meint, das sei so gesehen auch tragbar.
Ich glaube, die Erhaltung der Zuckerproduktion ist auch aus versorgungstechnischer Sicht angebracht. Zucker ist ein Grundnahrungsmittel. Mit der heutigen Produktion haben wir sowieso nur einen Selbstversorgungsgrad von 70 Prozent. Es wird also ein grosser Teil, rund 140[NB]000 Tonnen, aus der EU importiert, während wir nur 5000 Tonnen in die EU exportieren.
Ich kann sicher sagen, dass der ökologische Fussabdruck des Schweizer Zuckers wesentlich kleiner ist als die Umweltbelastung durch importierten Zucker. Der Fussabdruck ist sicher um etwa 30 Prozent geringer. Mit unserer parlamentarischen Initiative zur Reduktion der Risiken bei der Verwendung von Pestiziden wird dieser Wert sicher noch besser werden. IP- oder auch Bioproduzenten gehen ja heute schon weiter, indem sie versuchen, gänzlich auf Pestizide zu verzichten. Zuckerrüben sind zudem auch in der Fruchtfolge eine wertvolle Kultur. Sie bringen Abwechslung, was für den Bodenaufbau und die Humuswirkung sicher von Vorteil ist.
Diese Kultur ist nicht nur durch eine Preiserosion gefordert, sondern auch durch Schädlinge und Viren, die die Erträge mindern. Wir versuchen alles, um unsere Institutionen mit Mitteln und Forschungsbeiträgen dazu anzuhalten, noch umweltschonendere Anbaumethoden zu entwickeln - sei es mit Packrobotern, mit Drohnen oder eben auch mit neuen Sorten, die weniger schädlingsanfällig sind. Man versucht dort also enorm viel. Es wäre irgendwie falsch, diese Bemühungen jetzt nicht zu unterstützen. Ich meine, sie sollten honoriert werden.
Damit komme ich zum strittigsten Punkt bei dieser Vorlage. Hier ist eigentlich nur ein Punkt sehr strittig, und das ist Artikel 19 Absatz 2. Dieser Punkt ist umstritten. Bezüglich der anderen hat der Bundesrat zugesichert, sie weiterzuführen. Diese Zollansätze möchte er aber auch in seiner Verordnung nicht weiterführen, und das ist eigentlich der strittigste Punkt.
Diesbezüglich möchte ich darauf hinweisen, dass die Schweiz mit der EU durch das Freihandelsabkommen von 2005 eine Doppelnulllösung hat. Das heisst, dass sowohl die Schweiz als auch die EU keine Einfuhrabgaben oder Preisausgleichsmassnahmen erheben dürfen, damit den Mitbewerbern keine Preisnachteile verursacht werden. Das ist aber nur bei verarbeiteten Produkten der Fall, nicht aber beim Zucker. Davon ausgehend wurde der Grenzschutz so festgelegt, dass der Preis des in die Schweiz importierten Zuckers dem EU-Marktpreis entspricht. Das Bundesamt für Landwirtschaft überprüft laufend die Differenz und legt daraus folgend den Zollansatz fest. Damit wird auch verhindert, dass billiger Zucker über die Schweiz zu Weltmarktpreisen in die EU gelangt.
Anfänglich funktionierte das System sehr gut. Es ist dann aber mit der Mengenausdehnung in der EU und dem Wechselkurs des Frankens zum Euro in Schieflage geraten. Der Zuckerpreis hat sich fast halbiert.
Ich attestiere dem Bundesrat, dass er aktiv war, dass er gehandelt hat und dass er richtige Massnahmen ergriffen und damit einen totalen Zusammenbruch unserer Zuckerproduktion verhindert hat. Seine Verordnung, die vom 1. Januar 2019 bis eben 30. September 2021 gilt, hat die Situation verbessert.
Was will jetzt die parlamentarische Initiative? Sie will die Lösungen, die auf Verordnungsebene sind, ins Gesetz überführen, wie gesagt vor allem den Grenzschutz. Die Stossrichtung wird von der Mehrheit der Kantone unterstützt, aber auch die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren steht hinter der Vorlage.
Wenn man jetzt schaut, was das in Franken ist: Wir sprechen von 7 Franken pro 100 Kilo; das soll unser Grenzschutz sein. Wenn Sie die Erläuterungen im Bericht lesen, sehen Sie, dass das wirklich dazu beitragen soll, dass die Marktpreise zuzüglich Grenzschutz den Marktpreisen der EU entsprechen. Das ist also irgendwo die Zielrichtung: 7 Franken pro 100 Kilo. Wenn man schaut, was die EU selber erhebt, wird klar, dass die EU da nicht besser oder frommer ist als die Schweiz, im Gegenteil: Die Zollabgaben der EU sind etwa sechs- bis siebenmal höher als die 7 Franken pro 100 Kilo. Was die EU an Zollabgaben erhebt, liegt nämlich bei 42 Franken pro 100 Kilo. Auch unsere Verpflichtungen gegenüber der WTO werden deutlich eingehalten. Dort sind bis zu 600 Franken pro Tonne möglich. Sie sehen, der Betrag, den wir da ins Gesetz schreiben wollen, ist diesbezüglich verträglich.
Ich kann aber die Bedenken verstehen. Ich verstehe, dass eine zeitlich unbeschränkte Einführung dieser Massnahmen Fragen aufwirft. Ich habe deshalb auch schon einen Antrag auf Befristung dieser Zollansätze eingereicht. Würden Sie eintreten, dann könnten wir sicher über eine Befristung dieser Massnahmen beraten.
Ich beantrage Ihnen deshalb, meiner Minderheit zu folgen und auf die Vorlage einzutreten.