Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-03
Wortprotokoll
Vielen Dank für diese Frage, Frau Nationalrätin Rüegger. Ich setze mich für die Pilotinnen und Piloten ein. Sprich: In Bezug auf die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern gibt es hier keinerlei Differenz.
Ich wiederhole es noch einmal: Berufspilotinnen und -piloten unterstehen ab 60 Jahren nicht einem Arbeitsverbot. Sie dürfen weiterhin fliegen, unterliegen aber beim berufsmässigen Transport anderer Personen einer Einschränkung. Ich denke, wenn sie das früh genug wissen und sich bewusst sind, was mit 60 auf sie zukommt, können sie sich entsprechend organisieren, sodass sie auch nach 60 weiter fliegen können. Es geht ja ausschliesslich darum, ob sie alleine im Cockpit sitzen. Wenn sie zu zweit fliegen, können sie mitunter andere Arbeiten ausführen. Es ist also kein Berufsverbot, sondern eine gewisse Einschränkung.
Eines muss ich Ihnen an dieser Stelle schon sagen: Ich habe diese Vorschrift nicht erfunden. Aber ich glaube, wir haben es hier auch mit einer völkerrechtlichen Situation zu tun. Genau das müssen Sie jetzt berücksichtigen. Wir haben ein Luftverkehrsabkommen, das uns einerseits zu gewissen Dingen verpflichtet, uns aber andererseits auch enorm viel bringt. Im Grunde genommen ist das die Frage, die Sie nun regeln müssen. Wenn Sie die Motion heute ablehnen, sprechen Sie sich nicht gegen die Piloten aus, sondern Sie sagen: Für die ganze Luftfahrt, für unser Land, für unsere Industrie, für unsere Wirtschaft ist dieses Luftverkehrsabkommen enorm wichtig. Da wir keine Einschränkungen beim Marktzugang wollen, müssen wir für diese einzelnen Personen Lösungen finden, und solche Lösungen lassen sich auch immer wieder finden. Ich glaube, das ist die Überlegung.