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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-03

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-03

Wortprotokoll

Wir haben hier zwei Motionen, sie betreffen den öffentlichen Verkehr in verschiedenen Ausführungen. Der Bundesrat unterstützt die eine Motion und empfiehlt Ihnen, die andere abzulehnen.

Bei der Motion 21.3459 geht es darum, dass die bisherige Unterstützung für den Ortsverkehr und für den touristischen Verkehr, die Sie ja im September 2020 bereits entschieden haben, verlängert und dass für den Fernverkehr eine spezifische Lösung gefunden werden soll. Ihre Kommission ist mit diesem Vorstoss kohärent, muss ich Ihnen sagen. Sie haben das damals beschlossen, Sie haben Ihre Kommission angeregt und unterstützt. Der Bundesrat ist eben auch kohärent, er hat das damals abgelehnt, und er lehnt es nach wie vor ab. Ich erkläre nachher gerne kurz, warum.

Bei der Motion 21.3460 verlangt Ihre KVF, dass im Bereich des Schienengüterverkehrs auch in diesem Jahr für pandemiebedingte Auswirkungen eine finanzielle Unterstützung vorgesehen wird und ein entsprechender Nachtragskredit beantragt wird. Da haben wir keine Differenz; der Bundesrat unterstützt diese Motion.

Nun, was waren die Gründe, warum der Bundesrat schon damals nicht einer Meinung war mit Ihrer Kommission, obwohl wir sehen, dass die Finanzierungsperspektiven ja nach wie vor schwierig sind? Es wurde aufgezeigt - Ihre Kommission hat sich da erkundigt -, dass für den regionalen Personenverkehr und die Bahninfrastruktur die Entscheide des Parlamentes vom letzten September ausreichend sind, aber dass voraussichtlich auch dieses Jahr schwierig sein wird. Gerade der Ortsverkehr bleibt auch in diesem Jahr von der Pandemie betroffen, und eine finanzielle Unterstützung durch die Besteller dürfte angezeigt sein.

Jetzt bin ich beim Wort, um das es hier geht: Wer ist der Besteller im Ortsverkehr? Das ist eben nicht der Bund, das sind die Kantone und die Gemeinden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass hier eben auch der Besteller diese entsprechende Unterstützung leisten soll. Im Jahr 2020 hat der Bund aufgrund der grossen Unsicherheit einen Beitrag geleistet, aber der Bundesrat ist der Meinung, man sollte jetzt nicht erneut von den klaren finanziellen Kompetenzen - das ist auch nicht bestritten - abweichen.

Beim touristischen Verkehr gilt eigentlich die gleiche Überlegung. Der Bund ist ja seit einigen Monaten unter der Federführung des SECO und des BAV daran, die Auswirkungen auf den touristischen Verkehr mit Fokus gerade auf die Seilbahnbranche zu untersuchen. Man hat festgestellt, dass keine Sonderlösung zur Unterstützung der touristischen Verkehrsinfrastrukturen nötig ist.

Zum Fernverkehr: Neu ist, dass nun eben auch eine Unterstützung für den Fernverkehr verlangt wird. Auslöser sind die Nachfragerückgänge. Es ist mir ein Anliegen, hier zu sagen, dass nicht nur der öffentliche Verkehr, sondern natürlich auch viele andere Branchen unter den Auswirkungen der Pandemie leiden. Deshalb bitte ich Sie, darauf zu achten, dass die Unterstützung des Bundes eben nicht selektiv [PAGE 1046] erfolgt und dass auch nicht neue Subventionstatbestände geschaffen werden. Beim Fernverkehr ist der Bund als Eigentümer der SBB gefordert, aber nicht als Subventionsgeber. Deshalb sind wir hier der Meinung, dass es keine zusätzliche Legiferierung in diesem Bereich braucht. Beim Schienengüterverkehr haben wir, wie gesagt, keine Differenz.

Wir bitten Sie, die Motion 21.3460 anzunehmen und die Motion 21.3459 zum Ortsverkehr, zum touristischen Verkehr und zum Fernverkehr abzulehnen.