Baumann Stephanie · Nationalrat · 2000-03-21
Baumann Stephanie · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-21
Wortprotokoll
Wie Sie wissen, wurden mit dem neuen KVG alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz dem Versicherungsobligatorium unterstellt. Dies gilt selbstverständlich auch für Personen, die sich aufgrund des Asylrechtes in der Schweiz aufhalten. Damit die administrative Abwicklung der Versicherung für diese Personengruppe vereinfacht werden konnte, haben die Kantone mit drei grossen Krankenkassen Rahmenverträge abgeschlossen. Angesichts der steigenden Asylgesuche während der Kosovo-Krise und der hohen Gesundheitskosten dieser Personengruppe hat der Bundesrat im August 1999 vorgeschlagen, Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige, welche fürsorgeabhängig sind, für drei Jahre aus dem für den Risikoausgleich massgebenden Versichertenbestand herauszunehmen. Diese Massnahme würde die drei grossen Krankenversicherer, die diese Rahmenverträge abgeschlossen und deshalb sehr viele Asylsuchende bei sich versichert haben, finanziell entlasten.
Der Ständerat ist in der Wintersession 1999 nicht auf diesen dringlichen Bundesbeschluss eingetreten, hat aber den Bundesrat beauftragt, eine einheitliche Lösung für die Übernahme von Pflegekosten von Asylsuchenden zu unterbreiten. Sie finden diesen Auftrag als Motion 99.3567 des Ständerates (SGK-SR 99.064) auf der Fahne im Anschluss an den dringlichen Bundesbeschluss.
Eine interdepartementale Arbeitsgruppe mit Beteiligung von Kantonsvertreterinnen und -vertretern war genau in diesem Bereich bereits an der Arbeit. Letzte oder vorletzte Woche wurden die Vorschläge der Arbeitsgruppe im Rahmen einer Medienkonferenz präsentiert. Jetzt haben die Kantone Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Anschliessend werden wir hier wieder zum Zuge kommen, falls bundesrätliche Anträge für Änderungen z. B. des Krankenversicherungsgesetzes vorliegen sollten.
Angesichts dieses laufenden Prozesses haben es Ihre SGK und der Ständerat abgelehnt, zu diesem Zeitpunkt auf einen dringlichen Bundesbeschluss einzutreten und jetzt mit Dringlichkeitsrecht in die komplizierte Struktur des Risikoausgleiches einzugreifen. Wir sind bei der Anwendung von Dringlichkeitsrecht im Bereich des Krankenversicherungsgesetzes grundsätzlich vorsichtiger geworden. Die Kommission hat sich also einstimmig den Beschlüssen des Ständerates angeschlossen.
Es ist uns bekannt, dass in der Zwischenzeit die Rahmenverträge mit den Kantonen durch die drei grossen Krankenversicherer gekündet worden sind. Das heisst aber nicht, dass die Asylsuchenden jetzt nicht mehr versichert wären. Sie unterstehen nach wie vor dem Versicherungsobligatorium, aber es ist uns bekannt, dass die administrative Abwicklung dieser Versicherung für die Kantone komplizierter geworden ist und dass sie mit einem sehr grossen Mehraufwand rechnen müssen. Das Problem ist zurzeit nicht gelöst, aber wir bleiben dabei:
Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, nicht auf den dringlichen Bundesbeschluss einzutreten, dafür aber die Motion 99. 3567 des Ständerates (SGK-SR 99.064) zu überweisen.